30.06.2016 - 5.25.1 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beratung erfolgte zu der Vorlage 1187-1/2016.

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Beschluss:

  1. Der Rat beschließt, den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) und die darin u. a. festgelegten Abstände zwischen potentiellen WEA-Konzentrationszonen und der  Wohnbebauung als weiche Tabuzonen (750 m zum Wohnen im Innenbereich, 400 m zum Wohnen im Außenbereich und 550 m zu Mischgebieten). Dadurch fallen die bisherigen potentiellen Zonen 4, 6 und 8 aus der weiteren Planung heraus.

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan möglich und sachlich gerechtfertigt ist. Anschließend soll ein entsprechender Vorschlag unterbreitet werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitergehende Überprüfung der verbleibenden Zonen in Hinblick auf den vorsorgenden Lärmschutz durchzuführen und dabei die Einstufung der nächstgelegenen Gebiete als reines oder allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rat beschließt die bisherigen Ergebnisse der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen und die Planung ohne die Zonen 3, 6, 7.1 und 11.2 weiter zu führen. Für die Zonen 2, 5, 10,11.1 und 12 sind Raumnutzungsanalysen für den Rotmilan und Schwarzstorch durchzuführen. Die Ergebnisse sind bei der Abgrenzung der Zonen zu berücksichtigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in ihren geänderten Abgrenzungen verbleibenden Flächen 2, 5, 7.2, 10, 11.1 und 12 (siehe Anlage 4) eine Vorlage zum Offenlagebeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.

.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

13

4

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

3

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

13

Enthaltungen:

0

 

 

 

Beschlussvorschlag der Ratsgruppe BfHo/Piraten:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) und die darin festgelegten Abstände zwischen potentiellen WEA-Konzentrationszonen und der Wohnbebauung als weiche Tabuzonen mit den wie folgt abgeänderten Abstandswerten: 1000 Meter zum Wohnen im Innenbereich, 800 Meter im Außenbereich und 900 Meter zu Mischgebieten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

5

12

 

CDU

1

18

1

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

3

 

 

AfD

3

 

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

15

Dagegen:

44

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage