30.06.2016 - 5.25 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlagen 1187/2015 und 1187-1/2015 werden zusammen beraten.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu der Vorlage 1187-1/2015 vom 28.06.2016 und auf den ausgelegten Beschlussvorschlag der Ratsgruppe BfHo/Piraten zu der Vorlage 1187/2016 hin.
Herr Eiche äußert Bedenken insbesondere zu Ziff. 2. des Beschlussvorschlages.
Herr Dr. Ramrath erläutert die Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses zu der Vorlage 1187-1/2015. Nach intensiver Diskussion hat es eine Ergänzung in Ziff. 1 dahingehend gegeben, dass das Ergebnis der juristischen Überprüfung in die Vorbereitung der Offenlage mit einbezogen werden soll. Damit sei eine verträgliche weitere Verfahrensdurchführung sichergestellt. In der Ursprungsvorlage 1187/2015 gehe es um die Festlegung der neuen Kriterien für die Tabuzonen. Die Abstände wurden in einer vorangegangenen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Grundsatz her unterstützt. Zusätzlich zu den Abständen soll eine Höhenbegrenzung mit einbezogen werden. Dies habe die Verwaltung in der Vergangenheit mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass eine solche Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan (FNP) rechtlich unzulässig sei und dem Stand der Technik widerspreche. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 12.08.2015 wurde festgestellt, dass die Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen nicht nur im Bebauungsplan, sondern auch im FNP gerechtfertigt sein könne. In diesem Fall hatte der Kreis Mettmann eine Höhenbegrenzung von 100 m im FNP festgesetzt und festgestellt, dass diese Gesamthöhe im vorliegenden Einzelfall nicht zu beanstanden sei und dies nicht weiter ausgeführt. Er beantragt zu Ziff. 1 des Grundlagenbeschlusses zu der Vorlage 1187/2015, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu prüfen, ob eine Höhenbegrenzung im FNP möglich und sachlich gerechtfertigt ist. Ein entsprechender Vorschlag hierzu soll unterbreitet werden.
Herr Meier geht auf die Diskussion in der Einwohnerfragestunde ein und macht deutlich, dass diese Diskussion zwar öffentlich geführt werden müsse, Ratsmitglieder sich aber zurückhaltend eine Meinung bilden sollten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Lobbyisten gegeneinander antreten. Die Vorlage zur Offenlage wurde durch die Verwaltung vorbereitet. Die Anregungen und Bedenken wurden mit aufgenommen. Jetzt sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Bedenken im Rahmen der Offenlage mündlich und schriftlich zu Protokoll zu geben. Es sei nicht sinnvoll, alle Fragen im Vorfeld zu klären, die später in der Offenlage noch einmal geklärt werden müssten. Der nächste Verfahrensschritt sollte vorbereitet werden. Die SPD-Fraktion schließt sich dem Ergänzungsantrag zu Ziff 1. von Herrn Dr. Ramrath an. Die Fragen seien im Stadtentwicklungsausschuss gestellt worden. Bezüglich des angesprochenen Gerichtsurteils bittet er um eine Einschätzung seitens der Verwaltung. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde klar mitgeteilt, dass es kein Recht gebe, eine Höhe im Bauleitplanverfahren zu begrenzen.
Herr Sondermeyer berichtet, dass im Jahr 2012 in der Vorlage 1016/2012 auch über die Höhen der Windkraftanlagen gesprochen wurde. 100 m seien festgeschrieben: Die Höhenbegrenzung sollte abgeschafft werden. Er fragt, was aus diesem Vorhaben geworden sei.
Herr Grothe erklärt, dass in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen eine Höhenbegrenzung enthalten ist. Im Jahr 2012 sollte diese Höhenbegrenzung aufgehoben werden. Das Verfahren wurde dann mit Blick auf die neue Änderung des Flächennutzungsplanes nicht weiter geführt.
Herr Schmidt geht darauf ein, dass die Datensätze zur ASP 2 seitens der Verwaltung nicht herausgegeben werden. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde es nicht möglich gemacht, die Visualisierungen der Bürgerinitiative auszuhängen. In der Vorlage 1187-1/2016 soll die Verwaltung im 2. Teil beauftragt werden, die zusätzlichen Flächen zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses zu prüfen. Hierbei werden die vorberatenden Gremien übergangen. Dies müsse zunächst in die Beratung der Bezirksvertretungen, des Umweltausschusses und des Landschaftsbeirates aufgenommen werden. Da die Beratungen in diesen Gremien bisher nicht erfolgt sind, dürfe ein heutiger Beschluss zu diesem Punkt nicht erfolgen. Er beantragt, über die Punkte 1. und 2. des Beschlussvorschlages zu der Vorlage 1187-1/2015 getrennt abstimmen zu lassen. Zu der Beschlussvorlage 1187/2016 weist er auf den Änderungsantrag der Ratsgruppe BfHo/Piraten hin und bittet, diesem zu folgen.
Herr Panzer macht deutlich, warum in der heutigen Sitzung eine Entscheidung getroffen werden sollte. Die Vorlage 1187/2015 werde seit 4 Monaten in 6 Gremien teilweise mehrfach diskutiert. Der Offenlagebeschluss sollte konkret vorbereitet werden können. Die Vorlage1187-1/2015 wurde seitens der Verwaltung richtigerweise zur Kenntnis gegeben. Der Konkretisierungsbeschluss des STEA sei durchaus tragbar. Der Umweltausschuss konnte vorab nicht beteiligt werden, da das Schreiben erst kurz vor dem 16.06.2016 eingegangen ist. Wenn nach der Sommerpause eine Kenntnisnahme im UWA stattfinde, würden dort keinerlei Bedenken entstehen, dass das Verfahren weiter fortgeführt werde. Diese Überlegungen sollten auch in den Bezirksvertretungen angegangen werden, da die eigentliche Diskussion mit dem Offenlagebeschluss stattfinde. Dieser müsse weiter vorbereitet werden.
Herr Klinkert merkt an, dass es sich hier nicht um fremdgesteuertes bzw. investorengesteuertes Verfahren handele. Herr Dr. Ramrath, Herr Meier und Herr Panzer haben bereits dargelegt, mit welcher Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit seit Monaten die Themen im STEA diskutiert werden. Die Fraktion Hagen Aktiv werde die Ergänzungen des STEA-Beschlusses und den vorgestellten Prüfauftrag von Herrn Dr. Ramrath mit tragen. Die Verwaltung müsse heute beauftragt werden, die Offenlage einzuleiten. Dieser Beschluss habe noch keine Rechtswirkung nach aussen.
Herr Eiche bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2. zu der Vorlage 1187-1/2015. Bei dem Prüfauftrag unter Ziff. 1 des Beschlussvorschlages zu der Vorlage 1187/2015 sollte mit geklärt werden, dass eine Höhenbegrenzung durch Repowering nach 2 Jahren nicht verändert werden dürfte.
Herr Hentschel kann nicht nachvollziehen, warum ein Prüfauftrag herausgegeben werden soll, da im alten FNP doch eine Höhenbegrenzung enthalten sei. Seit Monaten werde gesagt, dass die Höhenbegrenzung für Windkrafträder aufgehoben sei. Heute erfahre er, dass die Höhenbegrenzung noch Gültigkeit habe.
Herr Romberg stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c) GeschO auf Ende der Debatte.
Herr Sondermeyer spricht sich gegen den Geschäftsordnungsantrag aus und bittet darum, diesen Antrag abzulehnen.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass die FDP-Fraktion noch nicht zur Sache gesprochen hat. Er teilt mit, dass auf seiner Rednerliste Herr Strüwer, Herr Arnusch, Herr Meier sowie Herr Klinkert vermerkt sind. Er gibt Herrn Thielmann Gelegenheit, für die FDP-Fraktion zur Sache zu sprechen.
Herr Thielmann macht deutlich, dass in der heutigen Sitzung keine Sachentscheidung für oder gegen Windkraftanlagen getroffen werden müsse. Alle Argumente seien ausgetauscht. Das Verfahren zur Offenlage müsse eingeleitet werden. Die FDP-Fraktion werde die Ergänzungen des STEA zu der Vorlage 1187-1/2015 und den Prüfauftrag zu der Vorlage 1187/2015 mittragen.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Antrag auf Ende der Debatte abstimmen.
Der Antrag auf Ende der Debatte wird mit Mehrheit beschlossen.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die als Anlage 1 beiliegende juristische Stellungnahme der Bürgerwind Hagen Süd zum Verfahren des Teilflächennutzungsplans Windenergie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kernpunkte dieser Stellungnahme juristisch überprüfen zu lassen und das Ergebnis in die Vorbereitung der Offenlage einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |
| |
- Der Rat nimmt die am 16.06.2016 eingegangenen Anträge der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG auf Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen (Anlage 2 ) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses zu prüfen. Die vorgelegten Fragen beantwortet die Verwaltung im weiteren Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
SPD | 12 | 4 | 1 |
CDU | 19 |
| 1 |
Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
|
|
Hagen Aktiv | 4 |
|
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Die Linke |
| 3 |
|
AfD |
| 3 |
|
FDP | 3 |
|
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BfHo/Piraten Hagen |
| 2 |
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Pro Deutschland | - | - | - |
fraktionslos |
| 1 |
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| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 44 | ||
Dagegen: | 13 | ||
Enthaltungen: | 2 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
15,6 MB
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