30.06.2016 - 5.8 Verwendung Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.000.867,37 € wird nach § 25 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Ausschüttungszeitpunkt ist der 14.07.2016.

 

  1. Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs. 2 lit. f) Sparkassengesetz erteilt.

 

  1. Die Ausführungen zum Corporate Governance Kodex werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Herr Ciupka hat sich gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage