30.06.2016 - 5.30 Bebauungsplanverfahren Nr. 1/16 (669) -Freizeit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2016 hin.

 

Herr König bittet darum, bis zur nächsten Ratssitzung einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt diesen Bericht zu.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB Strecke Hagen Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.

 

Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

 

Beschluss zum Personalbedarf (Tischvorlage und Anlage 1 zur Niederschrift)

 

Der Rat nimmt der Bericht der Verwaltung zum Personalbedarf zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Maßnahme, Freiraumentwicklung und Freizeit- und Tourismusnutzung am Harkort- und Hengsteysee, gemäß Ratsbeschluss ein vom Fachbereich für Personal und Organisation noch zu ermittelnder Stellenbedarf erforderlich ist. Die Verwaltung wird die Berechnung zum Stellenbedarf zur Ratssitzung im September 2016 vorlegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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