30.06.2016 - 5.30 Bebauungsplanverfahren Nr. 1/16 (669) -Freizeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) –Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.
Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen
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Beschluss zum Personalbedarf (Tischvorlage und Anlage 1 zur Niederschrift)
Der Rat nimmt der Bericht der Verwaltung zum Personalbedarf zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Maßnahme, Freiraumentwicklung und Freizeit- und Tourismusnutzung am Harkort- und Hengsteysee, gemäß Ratsbeschluss ein vom Fachbereich für Personal und Organisation noch zu ermittelnder Stellenbedarf erforderlich ist. Die Verwaltung wird die Berechnung zum Stellenbedarf zur Ratssitzung im September 2016 vorlegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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130,3 kB
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