30.06.2016 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Oberbürgermeister Schulz damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte I.3.3 „Anfrage der FDP-Fraktion, hier: Aufkleber auf HEB Müllbehältern, Vorlage: 0639/2016“ und I.3.4 „Anfrage der FDP-Fraktion“, hier: Erhöhung der Wasserpreise durch Mark-E, Vorlage: 0640/2016“ zu erweitern. Die Anfragen sind aufgrund technischer Probleme nicht rechtzeitig eingegangen, wurden aber seitens der FDP-Fraktion rechtzeitig versandt.

 

Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über die Erweiterung der Tagesordnung um den  Dringlichkeitsantrag der Fraktion DieLinke., .„Sachstandsbericht Repowering Windkraftanlagen gem. Vorlage 0489/2016“, gem. § 6 Abs. 2 GeschO abstimmen:

 

Die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DieLinke. wurde mit Mehrheit abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die Vorlage 0473-1/2016 zu TOP I.5.6 „Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters bzw. einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH“ und um die Vorlage 0461/2016 zu TOP I.5.9 „Verschmelzung der Sparkasse Herdecke auf die Sparkasse Hagen, hier: Beauftragung“, zu erweitern.

 

Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.

 

Herr O. führt aus, dass seine Anfragen vom 10.12.2015 und vom 12.05.2016 weder beantwortet, noch veröffentlicht wurden. Es gehe um Zahlungen in der Höhe von mindestens 200.000,00 € pro Jahr, welche die Stadt Hagen seit Anfang 2005 zu leisten habe. Das Jobcenter argumentiere mit Aktenzeichen (AZ: B4AS47/14R) vor dem Bundessozialgericht, dass es diese Leistungen zu geben habe. Er fragt, wann diese Leistungen vollumfänglich nachgezahlt und nachbewilligt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass seine Fragen beantwortet wurden. Für die weitere Frage sagt er schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. habe in der Ratssitzung am 18.02.2016 nicht nur nach einer Richtlinie, sondern nach allen Richtlinien gefragt. In der Antwort werde auf eine Richtlinie verwiesen. Er fragt, wann alle Richtlinien und Anweisungen veröffentlicht werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet Herr O. darum, heute und auch bei zukünftigen Anfragen die Würde dieses Hauses auch in der Tonlage zu wahren. Für die Ergänzungsanfrage sagt er schriftliche Beantwortung zu.

 

Da Herr O. in einer unangemessenen Tonlage weiterspricht, ohne dass ihm das Wort für weitere Fragen erteilt wurde, entzieht Herr Oberbürgermeister Schulz ihm das Wort.

 

Herr F. bedankt sich dafür, dass in Altenhagen Blumen gepflanzt wurden. Er zeigt Bilder und fragt, warum das Unkraut in der Schmale Straße nicht entfernt worden ist. Die Fotos könne er nicht zur Verfügung stellen, da er diese im Focus Altenhagen vorstellen möchte. Er fragt, ob das Ordnungsamt kein Auge für Sauberkeit habe und schlägt vor, einige Bereiche des Ordnungsamtes zu privatisieren.  Die Vermüllung könnte nicht nur in Wehringhausen aus parteipolitischen Vorteilen behandelt werden. Steuern würden auch in allen anderen Stadtteilen gezahlt. Für seine Steuern und Abgaben möchte er ordentliche Arbeit erhalten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu. In der Beantwortung werde die Erwägung mit einbezogen, warum die Aktion in Wehringhausen durchgeführt worden ist, die ausdrücklich keine parteipolitische Motivation hatte.

 

Frau W.-B. bittet darum, den Windenergieerlass nur als Leitfaden und nicht als Gesetz zu betrachten. Die Kommune könne auch unabhängig hiervon Entscheidungen treffen. Der Windenergieerlass ignoriere, dass die Windenergieanlagen, besonders in dessen Flugkorridoren den Kranich, der streng geschützt sei, massiv beeinträchtigen. Das Ministerium für Klima, Umwelt, Landschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW habe im Dezember 2015 auf S. 143 genau diese Gefährdung aufgezeigt und sage eindeutig, dass Windenergieanlagen in Flugkorridoren nicht gebaut werden dürfen. Dies werde die Stadt Hagen mit dieser Flächenausweisung ignorieren. Sie fragt, warum streng geschützte Tierarten seitens der Stadt Hagen derartig ignoriert werden und warum diese Arten nicht in der Verwaltungsvorlage zur genaueren Überprüfung aufgeführt werden. Sie bittet um schriftliche Antwort.

Am 16.06.2016 habe sie im Rat angemerkt, dass sie mit Herrn Oberbürgermeister Schulz auf dem Bauernmarkt in Dahl ein Gespräch geführt habe. Dabei ging es um einen Abstand von 980 m. Mark-E bringe zusammen mit den Investoren am 16.06.2016 neue Anträge ein, wobei der Antrag Klippchen den Abstand zu Einzelhäusern von 400 m unterschreite. Sie bittet Herrn Oberbürgermeister Schulz, diese Abstandsdifferenzen zu erklären. Sie fragt, ob ein Interessenskonflikt zu Lasten der Anwohner vorliege.

 

Herr Grothe antwortet, dass man sich in einem Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) befindet. Der Rat habe das letzte Mal darüber diskutiert, die Abstände zu vergrößern. Die angesprochenen 450 m seien eine Konsequenz daraus. Dass neue Interessenten für Windkraftanlagen neue Flächen ins Gespräch bringen, werde nicht durch die Verwaltung gesteuert, sondern ist von den Unternehmen ins Gespräch gebracht worden. Diese Anträge werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens im Einzelfall geprüft. Die Politik wurde darüber informiert, dass die Anträge vorliegen. Sie haben eine Konsequenz darauf, wie bisher im Verhalten mit den Windkraftanlagen umgegangen wurde. Jetzt stellen die Unternehmen Anträge auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Hiernach müssten sie nur 300 bis 330 m Abstand zu Wohnhäusern halten. Die Stadt Hagen möchte die Grenze mit dem neuen Flächennutzungsplan erweitern.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Vorrangzonen genau das Ziel beinhalten, nicht mit jeder Windkraftanlage in das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu müssen. Er bezieht sich auf das angesprochene Treffen in Dahl, welches in der letzten Sitzung des Rates erläutert, in einem persönlichen Gespräch ausführlich besprochen wurde und heute in der Einwohnerfragestunde nicht wiederholt werden sollte. Alle weiteren Abwägungsfragen finden am Ende unter Beteiligung von Politik statt.

 

Frau K. fragt, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben werde, da insgesamt 22 Windkraftanlagen geplant werden, siehe aktueller Windkrafterlass vom 04.11.2015. Unter 5.1.2 heißt es: „Bei 20 und mehr Anlagen innerhalb einer Windfarm ist immer eine UVP erforderlich.“ Frau K. reicht weitere Fragen schriftlich ein und bittet um schriftliche Beantwortung.

 

Herr Grothe antwortet, dass eine Windfarm möglicherweise eine Fläche wäre, die ausgewiesen würde. Mit der Zahl 22 könnten nur alle Anlagen gemeint sein. Alle Anlagen seien keine Windfarm, da diese sich auf die mehreren Flächen befinden sollen. Eine UVP Pflicht gebe es in einem Flächennutzungsverfahren nicht. Die Artenschutzprüfung ist in der Stufe 1 erfolgt. Der Rat werde zur  Offenlage über die Ergebnisse der ASP 2 informiert.  Alle Fragen werden dann beantwortet werden können.

 

Herr W. berichtet, dass es seit geraumer Zeit hasserfüllte Internetkommentare, hetzerische Zeitungskommentare der hiesigen Westfalenpost und Online-Aufrufe zu Gewalt gegen Neubürger Hagens aus Südosteuropa gebe. Mittlerweile befänden sich Hakenkreuze an Häusern der Eugen-Richter-Straße und die Forderung: „Raus mit Euch“. Er fragt, was der Rat gegen die sich aufladende rassistische  Stimmung in Teilen von Hagen unternimmt und möchte wissen, ob diese Entwicklungen Teil der kommenden Ratssitzungen sein werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass solche Kommentare von keinen Ratsmitgliedern gebilligt und für gut geheißen werden. Es sei eine Aufgabe der Politik, sich gegen Rassismus einzusetzen. Dies werde auf vielen Veranstaltungen gegen Rassismus und für ein Zusammenleben in Hagen deutlich. Er weist auf die vielen Veranstaltungen von „Hagen ist bunt“ diesbezüglich hin. Zum Teil gebe es aber hitzige Debatten in der Gesellschaft. Politik habe die Aufgabe, diese Debatten zu versachlichen. Politik könne auch durch eine entsprechende Bildungs- und Jugendpolitik mittelbar einwirken.

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass in der Bezirksvertretung Nord in der letzten Woche ebenfalls über dieses Thema diskutiert worden ist. Sie bestätigt, dass von allen Seiten versucht werde, mit konkreten Maßnahmen die Bevölkerung positiv einzubinden.

 

Herr Sondermeyer weist darauf hin, dass ein Antrag zum  Beitritt zur Städtekoalition gegen den Rassismus gestellt wurde und dieser sich in der Bearbeitung befindet.

 

Frau Timm-Bergs versichert als Vorsitzende des Sozialausschusses, dass die besondere Situation und die spezielle Problematik der Binnenmigration stets beobachtet werde. Für Informationen aus der Bevölkerung, wie diese von Herrn W.,  sei sie besonders dankbar. Der Sozialausschuss werde sich nach der Sommerpause vermehrt mit diesen Problematiken in den Stadtteilen beschäftigen.

 

Herr W. weist darauf hin, dass es ihm um die Bekämpfung von Rassismus gehe.

 

Frau D.-S. erläutert, dass sie in der Ratssitzung am 12. Mai 2016 Fragen gestellt habe, die sich schwerpunktmäßig auf die Hohenlimburger Flüchtlingssituation bezogen. Sie wurde von Herrn Oberbürgermeister Schulz auf den späteren Bericht von Frau Kaufmann verwiesen. Zu dem Zeitpunkt konnte sie nicht wissen, inwieweit dieser Bericht ihre Fragen beantworten würde. Tatsächlich enthielt der Bericht von Frau Kaufmann ausschließlich Informationen zur Hagener Flüchtlingssituation insgesamt, aber keine Antwort auf ihre Hohenlimburg spezifischen Fragen. Da sie bis dato keine schriftliche Antwort erhalten habe und ihr diesbezüglicher Wunsch auch nicht protokolliert wurde, möchte sie die Fragen in veränderter Form erneut stellen:

Wie viele Flüchtlinge sind in den einzelnen Hohenlimburger Stadtteilen derzeit untergebracht, und wie ist deren Struktur hinsichtlich Alter, Geschlecht, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Familienstand und beruflicher Qualifikation?

Wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen und (optionalen) Containern sind nach aktuellem Stand bis Ende 2016 in Hohenlimburg geplant, und wie verteilen sich diese auf die Hohenlimburger Stadtteile?

 

Frau Kaufmann erklärt, dass diese Fragen aus datenschutzrechtlichen Gründen so präzise nicht beantwortet werden können. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde ausführlich über das Thema „Prognose“ gesprochen. Darin seien so viele Detailinformationen enthalten, dass sie eine schriftliche datenschutzrechtlich mögliche Beantwortung zusagt. In Hohenlimburg sei keine höhere Belastung zu verzeichnen, als in anderen Stadtteilen auch.

 

Herr B. berichtet, dass sich lt. LANUV (Herr Pior) die TA-Lärm aktuell in Bearbeitung befinde. So werde sich gerade im nächsten Jahr hinsichtlich der tieffrequenten Töne eine Verbesserung zum Schutz der Anwohner von bisher 20 Hertz auf 8 Hertz abzeichnen, dies sei für den Bürger eine positive Entwicklung. Werden doch gerade bei den neuen Windkraftanlagen die tieffrequenten Töne (Infraschall) erheblich ausgesendet. Er fragt, ob nicht zum Schutz der Bürger, besonders wenn neue Windkraftanlagenriesen derartig nahe an die Anwohner heranrutschen, die neue TA-Lärm Grundlage aller Genehmigungsverfahren sein sollte.

 

Herr Grothe erklärt, dass das Flächennutzungsplanverfahren keine Einzelgenehmigungen für Windkraftanlagen beinhalte, sondern Flächen ausweise, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden können. Wenn in dieser Fläche eine Windkraftanlage gebaut werden soll, muss der Antragsteller eine Baugenehmigung beantragen. Im Rahmen dieser Beantragung wird dann nach den jeweils geltenden rechtlichen lärmtechnischen Erlassen oder Richtlinien bewertet. Wenn die TA Lärm nächstes Jahr neu in Kraft treten würde, müssten die Anträge sich an die jeweils geltende Rechtsnorm halten.

 

Herr B. weist auf eine Verfassungsklage des Landes Niedersachsen mit dem Titel „Erhebung einer Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Grundgesetzes, Art. 2 Abs. 2, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit“ hin. Inhalt dieser Klage seien die veralteten Regularien. Hierzu gehöre die TA Lärm aus dem Jahr 1997 sowie die DIN 45680 Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen.

 

Frau K. fragt, wie es sein könne, dass weitere Anträge vom 16.06.2016 jetzt noch Beachtung finden, von denen zumindest der Antrag Klippchen die Vorgabe des sich aktuell in der Abstimmung befindlichen FNP-Teiländerung hinsichtlich der Abstände deutlich unterschreite?

 

Herr Grothe erklärt, dass man sich in einem Aufstellungsverfahren befindet. In einem Planaufstellungsverfahren könne ein Interessent für Windkraftanlagen beantragen, eine Zone ausweisen zu lassen. Es handele sich zunächst nur um einen Antrag und nicht um eine Vorentscheidung. Dieser Antrag wurde als Information der Politik zur Kenntnis gegeben und sei deshalb nicht automatisch genehmigt. Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen, der Rat und die Bürgerinnen und Bürger wurden hierüber informiert. Jetzt werde geprüft, ob der Antrag berechtigt sei.

 

Frau K. fragt, wie es sein könne, dass derartige Anträge ohne Beachtung der vorgeschalteten Gremien der Bezirksvertretungen Hohenlimburg und Mitte, Landschaftsbeirat und Umweltausschuss mal eben noch so eingebracht werden dürften? Habe die Verwaltung ohne Einbindung der vorgelagerten Gremien nicht die übliche Abstimmungsfolge übergangen, um überaus kurzfristig noch die Anträge von Mark-E und Investoren berücksichtigen zu können.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass soeben deutlich gemacht wurde, dass Anträge von Unternehmen an die Stadt Hagen gestellt worden sind. Die Verwaltung hat es als ihre Pflicht angesehen, gegenüber der Politik Transparenz herzustellen. Es gebe keine Entscheidung oder Beteiligung am Prozess der Antragsteller bei den genannten Anträgen.

 

Herr Arnusch bittet darum, als Bürger in der Einwohnerfragestunde Fragen stellen zu dürfen.

 

Frau G. erläutert, dass seitens der Planungsamtes mehrfach zugesichert worden sei, dass vor Abschluss des FNP-Verfahrens keine Repowering Windkraftanlage genehmigt werde. Wie könne es sein, dass vor Offenlage des FNP-Teiländerungsverfahrens hier nun offensichtlich mit der Genehmigung Fakten geschaffen wurden?

 

Herr Grothe antwortet, dass diese Repoweringanlage seit Jahren eine Genehmigung habe.  Die Anlage sei vor Aufnahme dieses Verfahrens vorgenehmigt worden. Daher habe der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.

 

Frau K. fragt, ob die ASP 2 definitiv abgeschlossen sei? Falls ja, warum werde diese nicht veröffentlicht? Sie möchte wissen, ob Raumnutzungsanalysen für die Zonen 2,5,10,11.1 und 12 durchgeführt wurden.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Artenschutzprüfung 2 in großen Teilen abgeschlossen sei. Die ASP 2 werde dann veröffentlicht, wenn die Verwaltung vom Rat aufgefordert werde, die Offenlage vorzubereiten. Die Beantwortung zu den Teilflächen erfolge schriftlich.

 

Frau H. fragt Herrn Thieser aufgrund seiner Antworten in der letzten Ratssitzung, ob er diese Antworten auch geben würde, wenn in Haspe eine Windenergieanlage geplant wäre und nicht nur im Hagener Süden. Sie fragt, ob er auch eine Vorlage für die Bezirksvertretung Haspe erarbeiten würde, so wie die Bezirksvertretung Hohenlimburg es getan habe. Sie fragt, warum die Stadt Hagen nicht in der Lage sei, eine entsprechende Visualisierung der geplanten Windenergieanlagen zu erstellen, während dies der BI Gegenwind Hagen mit relativ simplen Mitteln und in kürzester Zeit gelungen sei.

 

Herr Thieser macht deutlich, dass diese Thematik in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses ausführlich diskutiert worden ist. Alle relevanten Fragen wurden gestellt und unterschiedlich diskutiert. Es sei völlig normal, dass es in einer Gesellschaft zu dem Thema Windenergie unterschiedliche Meinungen gebe. Diese unterschiedlichen Meinungen müssten auch akzeptiert werden. Die Diskussionen würden in Haspe genau so stattfinden, wie derzeit im Hagener Süden und in Hohenlimburg. Wenn diese Thematik nicht ernst genommen würde, würde nicht an der Änderung des Flächennutzungsplanverfahrens gearbeitet. Dann könnte es jedem Investor überlassen werden, einen Antrag zum Bau einer Windkraftanlage zu stellen. Jeder dieser Anträge müsste dann nach Baurecht entschieden werden.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Visualisierung im Ratssaal öffentlich ausgehängt ist. Diese wurde von zwei Tagen im Stadtentwicklungsausschuss auch im Zuge einer Power-Point-Präsentation vorgestellt. Dort wurde die Fragen gestellt, inwieweit das Schloss Hohenlimburg durch Windkraftanlagen beeinträchtigt wird. Hierzu sind mit der Unteren Denkmalbehörde entsprechende Standorte ausgewählt worden.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass Herr Grothe auf die von den Investoren erstellte Visualisierung hingewiesen hat, die im Stadtentwicklungsausschuss ausgehängt werden durften. Die Visualisierung der Bürgerinitiative Gegenwind durfte in der Sitzung des STEA nicht ausgehängt werden. Er macht darauf aufmerksam, dass diese Visualisierung in der Ratssitzung aushängt.

 

Herr H. bezieht sich auf die Parameter der Offenlegung. Die Verwaltung sage aus, dass es in dem neuen Winderlass keinen Hinweis optisch bedrängende Wirkungen hinsichtlich der topografischen Gegebenheiten gebe. Es gebe angeblich auch kein Hinweis, dass man eine Höhenbegrenzung einführen könne. Unter 4.3.7 des Winderlasses gebe es sehr wohl den Begriff Höhenbegrenzung. Er fragt, warum seitens der Verwaltung gesagt wurde, dass es diese Parameter im Winderlass nicht gebe.

 

Herr Grothe kann sich an eine solche Formulierung nicht erinnern. Es bestand die Erwartung, dass der Windenergieerlass des Landes Regelungen über die Abstände zu Anlagen treffe. Dies werde dort nicht geregelt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Anlagen unterschiedlich hoch sein können. Die Verwaltung schlägt vor, keine Höhenbegrenzung in den Zonen festzulegen.

 

Herr Panzer erläutert, dass die Visualisierung der Bürgerinitiative zeige, welche Bedenken bestehen. Die Visualisierung sei ein Bild und haben mit der späteren Realisierung nichts zu tun. Es werde ein Verfahren angestrebt, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in Hagen steuere und eingrenze. Darüber hinaus werde versucht, alle Gesichtspunkte in die Abwägung mit einzubeziehen. Die heute zur Beschlussfassung stehenden Vorlagen seien nur ein Zwischenstand und sollen die Offenlage vorbereiten.

 

Herr Klinkert macht deutlich, dass die Diskussion einen Ton annehme, der einer fairen Auseinandersetzung nicht dienlich sei. Er spricht eine E-Mail des 2. Vorsitzenden der Bürgerinitiative Gegenwind an, in der dazu aufgefordert werde, möglichst viele Fragen zu stellen, damit die Ratsmitglieder verunsichert würden. Dies sei keine Grundlage für eine faire Diskussion. Er appelliert an alle, dieses Verfahren in aller Fairness  durchzuführen.

 

Herr Dr. Ramrath merkt an, dass die Frage einer möglichen Höhenbegrenzung von ihm in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eingebracht worden ist. Die Verwaltung habe bisher davon abgesehen, eine Höhenbegrenzung vorzusehen, weil dies rechtlich unzulässig sei. Nun wurde aufgrund eines gerichtlichen Urteils festgestellt, dass eine solche Festlegung durchaus gerechtfertigt sein könne. Einen solchen Ansatz halte er daher für prüfungsreif. Darauf komme er bei der Beratung des Tagesordnungspunktes zurück.

 

Herr Arnusch spricht die Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu dem Punkt 2 der Ergänzungsvorlage 1187-1/2015  an. Hier werde ein Eingriff vorweg genommen, ohne die Bezirksvertretung Hohenlimburg vorab zu informieren. Er bittet darum, dass dieser Punkt in die Beratung der Bezirksvertretung Hohenlimburg mit aufgenommen werde.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung zwei Anträge, die am 15.06.2016 bei der Verwaltung eingegangen sind, in eine Vorlage geschrieben hat. Von der Zeitfolge her war die einzige Möglichkeit, den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat für eine Information zu erreichen. Selbstverständlich werde die Beschäftigung mit diesen Zonen in die zuständigen Bezirksvertretungen und alle notwendigen Gremien gegeben.

 

Herr Schmidt erläutert, dass nicht beeinflusst werden könne, dass Anträge zur Errichtung weiterer Anlagen oder zur Ausweisung von Zonen eingereicht werden. Wenn aber beschlossen werden soll, dass diese im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses geprüft werden, werde etwas zu den eingereichten Flächen beschlossen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet die Ratsmitglieder, sich in ihren Wortbeiträgen auf die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner zu beziehen.

 

Herr Dr. Preuß weist auf das Bürgerinformationssystem auf der Homepage der Stadt Hagen hin, in dem alle öffentlichen Sitzungsunterlagen abgelegt sind. Die Politik sei sehr bemüht, transparent zu sein.

 

 

 

 

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