12.05.2016 - 5.14 Schulentwicklungsplanung 2016 - 2019

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Kaufmann berichtet, dass die Schulentwicklung im Schulausschuss bereits diskutiert und beschlossen worden ist. Es ginge heute nicht darum, Entscheidungen zu treffen, die binden. Das Gutachterbüro hat Ende 2011 für alle Schulformen festgestellt, dass die Schülerzahlen in Hagen sinken werden. Die Prognosezahlen waren bis zu Beginn der Zuwanderung weitestgehend zutreffend. Die Bearbeitung habe sich erst dann als notwendig dargestellt, als deutliche Zuströme von Flüchtlingen und Zuwanderern erfolgten. Deshalb wurde vorgeschlagen, die zukünftige Schulentwicklung und die Schülerzahlenentwicklung unter drei Szenarien zu diskutieren und die jeweiligen Konsequenzen hinsichtlich des Raumbedarfes vorgestellt. Inzwischen weise die zugrunde gelegte Schulstatistik vom 15.10.2015 nach, dass ein Anstieg von 2 % bestehe. Insgesamt könne festgehalten werden, dass im Grundschulbereich mit allen dargelegten Szenarien keine weiteren Schulräume benötigt werden. Bei einer Steigerung, die über 2% und 4 % hinausgehe, werde für das Jahr 2017/2018 mit 6.770 Schülerinnen und Schülern zu rechnen sein, welche deutlich im Grenzbereich der errechneten Raumkapazität liegen. Die Schülerversorgung wäre nur durch zusätzliche Bustransporte zu erreichen. Zum Bereich Sekundarstufe werde davon ausgegangen, dass die Schülerversorgung bei einer angenommenen Steigerung von 2 % unter Berücksichtigung der derzeit aktiv genutzten Schulgebäude gesichert ist. Bei einer Steigerung von 4 % sei die Schülerversorgung ebenfalls noch gesichert. Bezüglich der Bedarfsdeckung verfüge die Stadt Hagen über Schulgebäude, die derzeit nicht mehr für den Schulbetrieb vorgesehen sind. Die Verwaltung plane, diese zukünftig zu nutzen. Für die vorrangige Nutzbarkeit als Schulstandort der Sekundarstufe I werde erstens die August-Hermann-Francke-Förderschule, welche im Sommer 2016 freigezogen wird, zweitens das Gebäude der ehemaligen Grundschule Spielbrink, drittens das Gebäude der ehemaligen Förderschule Wilhelm Busch sowie an letzter Stelle der Teilstandort Astrid-Lindgren, eingeplant. Bei allen Szenarien müssen im Grundschulbereich keine zusätzlichen Ressourcen reaktiviert werden. Ein unterschiedlicher Umfang werde notwendig. Im Bereich der Sekundarschule I werden die Gebäude der auslaufenden Hauptschulen Hohenlimburg und Altenhagen im Betrachtungszeitraum auf jeden Fall benötigt. Es werde davon ausgegangen, dass die August-Hermann-Francke-Schule mit einbezogen werden müsse. Heute wird darum gebeten die Verwaltung zu beauftragen, schulorganisatorische Vorschläge zu unterbreiten, die dann in den betroffenen Bezirksvertretungen beraten und diskutiert werden sollen.

 

Frau Engelhardt beantragt für die SPD-Fraktion die 1. Lesung dieser Vorlage. In der Sitzung des Schulausschusses sei seitens der Verwaltung die Behauptung aufgestellt worden, dass unverzüglich ein Beschluss über den Schulentwicklungsplan herbeigeführt werden müsse, damit die Schüler, die noch keinem Klassenverband zugeordnet wurden, auch beschult werden könnten. Hierbei handele es sich um ein vorgeschobenes Argument. Die Schulverwaltung sei auch ohne einen Ratsbeschluss dazu verpflichtet, schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuzuweisen. Wer beschult werden müsse, werde auf einen freien Platz in einer Klasse gesetzt. Wo sich Wohnort und Schule befinden, spiele hierbei keine Rolle. Der Unterschied bestünde lediglich darin, dass sich die Schulverwaltung diese Vorgehensweise jetzt vom Rat absegnen lassen möchte. Dies halte sie nicht für besonders innovativ. Daher sei eine nochmalige Beratung erforderlich.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Frau Engelhard an. Er schlägt eine Rücküberweisung in den Schulausschuss vor, da der Antrag dort nicht zu Ende beraten und diskutiert werden konnte. Nach kurzer Diskussion wurde Ende der Debatte beantragt und durch die Allianz beschlossen. Die Fachausschüsse seien für eine ausführliche Vorberatung zuständig. Dies sei nicht der richtige Weg.

 

Frau Pfefferer ist unglücklich darüber, dass die Debatte im Schulausschuss durch den Geschäftsordnungsantrag beendet worden ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe hierbei nicht zugestimmt. Die Debatte wurde zu einem unglücklichen Zeitpunkt abgebrochen. Ihre Fraktion wollte vorschlagen, am 14.06.2016 einen Sonderschulausschuss einzuberufen. Dies war nicht möglich. Daher stellt sie folgenden Ergänzungsantrag: Die Verwaltung wird bis zur nächsten Beratungsfolge Ende Juni beauftragt, zusätzlich auf Basis des 6 % Szenarios Vorschläge zur Nachnutzung der Gebäude Grundschule Spielbrink, des ehemaligen Gebäudes der Wilhelm-Busch-Schule und des Filialgebäudes der Grundschule Astrid-Lindgren in Delstern zu unterbreiten.

 

Herr Walter versteht die Schulentwicklungsplanung als laufendes Verfahren. Herr König habe Frau Kaufmann nach ihrem Vortrag über die Flüchtlinge und Zuwanderer darum gebeten,  dass in der Frage des Zuzuges die Türen nicht geschlossen werden sollten, sondern man sich für die Zukunft wappnen müsse. Wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wie sich die Schülerzahlen in den nächsten Jahren entwickeln. Daher müsse umgedacht werden. Vor einigen Jahren musste Schulraum abgebaut werden. In der jetzigen Situation müsse Schulraum aufgebaut werden. Er hält es für wichtig, dass die Bezirksvertretungen vor Ort eingebunden werden. Die Schulentwicklungsplanung sei letztlich eine gesamtstädtische Angelegenheit. Jeder einzelner Stadtteil könne nicht nur für sich betrachtet werden. Er weist darauf hin, dass nicht nur im Schulausschuss diskutiert wurde, sondern auch im Vorfeld im Unterausschuss. Alle neu aufgekommenen Fragen wurden seitens der Verwaltung beantwortet. Dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimme die CDU-Fraktion zu.

 

Herr Becker bezieht sich auf die Zeitschiene, in der gearbeitet werden muss. Er gibt Frau Engelhard dahingehend Recht, dass sich die Verwaltung mit Ausnahme des Themas Teilstandort Delstern nicht an formale Fristen halten müsse. Die Kinder und Jugendlichen werden im laufenden Betrieb im möglichen Umfang an existierende Schulen untergebracht. Im Verlauf der letzten Monate wurde an zwei Punkten festgestellt, dass große Probleme bestehen. Zum Einen bestehen Probleme, wenn Kinder an Schulen der Sekundarstufe I untergebracht werden und so fit in der deutschen Sprache sind, dass sie in Regelklassen wechseln können, nicht in den Schulen in Regelklassen wechseln können, wo sie untergebracht worden sind. Da sie z. B. an auslaufende Systeme untergebracht werden mussten, weil dort Raum bestand. Als erste Notlösung war dies eine naheliegende Maßnahme. Jetzt werde festgestellt, dass in ein geregeltes System eingetreten werden müsse, das dafür sorge, dass die Kinder an den Schulen bleiben können, wo sie in Auffangklassen untergebracht worden sind. Zweitens komme die Verwaltung zunehmend mit der Bezirksregierung bezüglich der Lehrerressource in die Diskussion. Auslaufende Systeme seien mit verringerten Lehrerzuweisungen konfrontiert. Insofern erwarte die Bezirksregierung eine Aussage darüber, in welche Schulentwicklungsplanung sich das Ganze einbaue, wenn für Notsituationen und Überbrückungssituationen Lehrer zur Verfügung gestellt werden. Daher sei es für alle Beteiligten sinnvoll, schnellstmöglich eine Sicherheit zu haben. Die Verwaltung habe auch Klarheit darüber, für welche Gebäude die schulorganisatorischen Anbindungen vorgeschlagen werden sollen. Die beantragte 1. Lesung und das Bestreben den Teilstandort Delstern zu entscheiden,  passe nicht zusammen, weil der Teilstandort Delstern im Kontext mit der Schulentwicklungsplanung zu sehen und zu entscheiden sei.

 

Herr Dr. Geiersbach sehe anstatt einer geordneten Schulentwicklung das Prinzip der Gegenrechnung von Räumen gegen Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet und im Ergebnis das Problem, der Schul- und Schülerzuweisungen durch die Organisation von Schülerspezialverkehre zu lösen. Dies sei nicht das Verständnis der SPD-Fraktion von zukunftsorientierter Schulentwicklungsplanung. Herr Oberbürgermeister Schulz hat in der Einwohnerfragestunde bezüglich der Integration gesagt, dass Integration im Wesentlichen über Schule, Bildung und Teilhabe am Arbeitsplatz erfolge. Diese Diktion vermisse er in der Vorlage. Diese Schulentwicklung mache Hagen nicht zukunftsfähig, sondern schwäche die ganze Schullandschaft. Ehemalige Kleinstschulen werden nicht mehr den ursprünglichen Zwecken der Grundschulstandorte zugeordnet, sondern sie werden zu Sekundarstandorten gemacht. Die schulische Identität dieser Schulen werde damit zerstört. Integration werde zu einer Aufgabe gemacht, die diese Schulen dann nicht mehr leisten können. Er bittet zu überdenken, diesen Weg der Schülerverkehr und Schülerverschiebungen zu gehen. Dies sei der falsche Weg.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass zur Kenntnis genommen werden müsse, dass ein erkennbarer Rückgang von Schülerzahlen zu verzeichnen war. Seinerzeit war es nicht der innovativste Weg, alles so zu erhalten, wie es war. Ein Schulsystem sollte sich einer veränderten demografischen Entwicklung anpassen. Er bleibt bei seiner Aussage in der Einwohnerfragestunde, dass Integration über Bildung, über Sprache und über den Arbeitsmarkt gelinge. Den Teilstandort Delstern zu erhalten, würde die Schülerspezialverkehre nicht entbehrlich machen.

 

Frau Kaufmann erläutert, dass zu der Sitzung des Schulausschusses seitens der SPD-Fraktion kurzfristig ein Fragenkatalog vorgelegt wurde. Diese Fragen wurden abgearbeitet und in der Sitzung besprochen. Es werde alles daran gesetzt, die Schülerspezialverkehre so gering wie möglich zu halten. Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler werde vor Ort beschult.  Ausnahmen seien deshalb notwendig, weil in Dahl und in Berchum Kapazitäten vorhanden sind.

 

Herr Löher fragt, ob der Vorschlag der SPD-Fraktion, TOP I.4.2, den Schließungsbeschluss aufzuheben, als erstes beschlossen werden müsse. In der Schulentwicklungsplanung werde darauf hingewiesen, dass die Astrid-Lindgren-Schule als Sekundarschule I vorgehalten wird.

 

Herr Thieser macht in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister von Haspe deutlich, dass sein Geschäftsführer der Bezirksvertretung Haspe am 28.04.2016 im Namen aller Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen per Mail darauf hingewiesen habe, dass nach ihrer Auffassung die Bezirksvertretungen in die Beratungsfolge dieser Vorlage gehören. Bis auf zwei Telefongespräche habe es daraufhin keine Reaktion gegeben. Es gab keine verbindliche Erklärung der Verwaltung. Die Planung, die Errichtung, die wesentliche Aufhebung und Änderung einschließlich Raumprogramm von Schulen gehöre seiner Meinung nach  in die Vorberatung der Bezirksvertretungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag werde auf viele Schulen Auswirkungen haben, für die die Bezirksvertretungen zuständig sind. Eine inhaltliche Bewertung möchte er nicht abgeben. Sollte der Rat in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu diesem Beschlussvorschlag treffen, werde der Oberbürgermeister einen Tag nach der Sitzung gebeten, diesen Beschluss anzufechten. Sollte der Oberbürgermeister der Auffassung sein, dass der Ablauf so rechtens war und den Beschluss nicht anfechten, werde Anfang der Woche nach der Ratssitzung die Kommunalaufsicht gebeten, dieses Thema zu klären.

Als Ratsmitglied merkt er an, dass es kein emotionaleres Thema gebe, als die Schulpolitik. Problematisch sehe er es, schulpolitische Beschlüsse im Schnelldurchgang herbeizuführen. Wenn es um Fragen der Schulpolitik gehe, mache es Sinn, nach Diskussionen auch über Wochen hinweg zu einer einheitlichen Entscheidung zu kommen. Der Verwaltung sei es im Übrigen unbenommen, ohne Beschluss des Rates mit der Bezirksregierung Gespräche über Varianten der Schulentwicklung zu führen. Die Verwaltung sei dazu verpflichtet, in Vorbereitung der Beschlussvorschläge für den Rat diese Gespräche zu führen und Varianten zu prüfen. Es müsste auch nicht nur ein Weg vorgeschlagen werden. Auch weitere Möglichkeiten, wie z. B. von Frau Pfefferer beantragt, könnten bei den Vorschlägen eingebunden und im Vorfeld der Beratungen geprüft werden.

Die Bezirksvertretung Haspe führt in regelmäßigen Abständen Schulbereisungen durch. Er möchte nicht behaupten, dass alle Schulen in einem schlechten Zustand sind. Er halte es aufgrund der Situation der Ernst-Eversbusch-Schule in Haspe und aufgrund der Situation an verschiedenen Grundschulen für dringend geboten, die Ausstattung und die Sicherheit der Schulräume (Werkräume) zu überprüfen. Es bestehe die Notwendigkeit, über verschiedenen Investitionsmaßnahmen zu sprechen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass bezüglich der Beteiligung der Bezirksvertretungen eine rechtliche Überprüfung stattgefunden hat. Gem. § 37 Abs. 5 Satz 1 GO NRW sind die Bezirksvertretungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Damit sind die Angelegenheiten gemeint, die ausschließlich den Bezirk betreffen oder sich dort in besonderer Weise auswirken. Es wurden gerade Schließungen und Raumprogramme angesprochen. Dies beinhalte die Vorlage nicht. Die Vorlage beinhalte Aufträge an die Verwaltung zur Entwicklung schulorganisatorischer Vorschläge. Diese Vorschläge in den Rat einzubringen, habe keine Auswirkungen auf die Stadtbezirke. Das Beteiligungsrecht der Bezirksvertretungen erstreckt sich nicht auf solche Fragen, die den Bezirk nur deshalb berühren, weil er Teil der Gesamtstadt ist. Die vorliegende Vorlage beinhalte keine schulorganisatorischen Festlegungen zu Abmietungen, Anmietungen, Raumprogrammgrößen, Investitionen und allen angesprochen Punkten. Alle Fragen, die aus den Vorschlägen der Verwaltung zu entscheiden sind, werden nach Beratung der Bezirksvertretungen zu entscheiden sein. Daher werde die Bezirksvertretungen in die Beratungsfolge der weiteren Vorlagen eingebunden.

 

Herr Hentschel führt aus, dass noch viele Fragen zu diesem Thema offen sind. Daher sollte die Vorlage in eine Sondersitzung des Schulausschusses verwiesen werden und eine Entscheidung im Rat zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Frau Neuhaus erklärt, dass Schulentwicklung ihrer Meinung nach ein gesamtstädtisches Projekt sei. Der Schulausschuss hat dieser Vorlage zugestimmt. Die Auswirkungen, die sich dann für die einzelnen Standorte ergeben, sollen in den Bezirksvertretungen vorberaten werden. Sie habe sich im Unterausschuss dafür stark gemacht, dass diese Vorlage 14 Tage vor der Schulausschusssitzung sofort an die Mitglieder versandt worden ist. Die Vorlage konnte daher in zwei Fraktionssitzungen beraten werden. Am Tag der Schulausschusssitzung wurden um 11:40 Uhr 14 Fragen der SPD-Fraktion eingereicht. Diese wurden in der Sitzung des Schulausschusses beantwortet und ins Protokoll mit aufgenommen.

 

Frau Pfefferer formuliert ihre Erwartungshaltung an die Verwaltung. Sie erwartet, dass die Vorschläge zur Nachnutzung explizit im Schulausschuss im öffentlichen Teil, in aller erforderlichen Breite und in gröstmöglichster Transparenz beraten werden. Die Diskussion im Unterausschuss sei für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht bindend. Dieser Unterschuss könne lt. GO NRW kein beschlussfassendes Gremium sein.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass der Beschlussvorschlag weiterführende Diskussionen auf der Grundlage der Vorschläge, die die Verwaltung unterbreitet, beinhalte. Bezüglich der Schulpolitik gehe es heute nur um einen Vorschlag, der keine unmittelbaren Auswirkungen hätte. Dies habe aber der eingebrachte Vorschlag der SPD-Fraktion, ohne dies vorher in der Bezirksvertretung oder im Schulausschuss beraten zu haben.

 

Herr Gronwald ist der Meinung, dass die Schulentwicklungsplanung nicht mit der Planung der letzten Jahrzehnte verglichen werden könne. Seinerzeit konnte mit den festen Größen der Schülerzahl gerechnet werden. Derzeit wisse man nicht, wie viele Flüchtlingskinder und Zuwandererkinder noch kommen werden. Hierauf habe man keinen Einfluss. Daher könne der Schülerspezialverkehr nicht verhindert werden. In 6 bis 8 Wochen werde man zu keinem anderen Ergebnis kommen.

 

Frau Kulla erläutert, dass im Schulausschuss nicht jeder seine Ausführungen abgeben konnte. Sie geht auf die Diskussionen im Schulausschuss ein und wirbt für eine 1. Lesung der Vorlage.

 

Herr Thielmann stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c) GeschO auf Ende der Debatte.

 

Herr König beantragt, dass die Vorlage in 1. Lesung beraten wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass Herr Sondermeyer, Herr Löher, Herr Rudel und Herr Schmidt noch auf seiner Rednerliste stehen. Die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion haben noch nicht zum Thema gesprochen. Es wird kein Redebedarf angemeldet.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Antrag auf Ende der Debatte abstimmen:

 

Der Antrag auf Ende der Debatte wird mit Mehrheit beschlossen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Antrag auf 1. Lesung abstimmen:

 

Der Antrag auf 1. Lesung der Vorlage wird mit Mehrheit abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Antrag von Herrn Hentschel auf Rücküberweisung in den Schulausschuss einschließlich des SPD-Antrages abstimmen:

 

Der Antrag auf Rücküberweisung in den Schulausschuss wurde mit Mehrheit abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Ergänzungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur schulorganisatorischen Anbindung der Gebäude in Vorhalle und Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Hauptschulen Altenhagen und Hohenlimburg zu machen.

 

Als Orientierungspunkt für schulorganisatorische Maßnahmen gilt das „4%-Szenario“. Daher wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur  Nutzung des Gebäudes der August-Hermann-Francke-Schule für den Sekundarstufe-I-Bereich zu erarbeiten. Die Gebäude der ehemaligen Spielbrinkschule, der ehemaligen Filiale Halden der Förderschule Wilhelm Busch sowie die Filiale Delstern der Astrid-Lindgren-Schule werden als Raumreserve für die Beschulung weiter vorgehalten, um sie bei Bedarf in der Reihenfolge der unten dargestellten Nutzbarkeit einzusetzen. Die Verwaltung wird mindestens jährlich auf Basis der Schülerzahlenstatistik zum 15.10. des Jahres über die Schülerzahlenentwicklung berichten, um rechtzeitig weitere konkrete schulorganisatorische Maßnahmen beraten und beschließen zu können.

 

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Beratungsfolge Ende Juni beauftragt, zusätzlich auf Basis des 6 % Szenarios Vorschläge zur Nachnutzung der Gebäude Grundschule Spielbrink, des ehemaligen Gebäudes der Wilhelm-Busch-Schule und des Teilstandortes der Grundschule Astrid- Lindgren in Delstern zu unterbreiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

14

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

2

 

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

-

-

-

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

19

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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