12.05.2016 - 5.21 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 05.02.2016 zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) –Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und § 12 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der Ophauser Straße / Revelstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 5, Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 422, 424 und 425.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird im Sommer 2016 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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539,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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531,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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243,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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929,1 kB
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