12.05.2016 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Oberbürgermeister Schulz damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die
Ergänzungsvorlage 0179-1/2016 zu I.5.23 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Str. 64, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, b) Satzungsbeschluss
und um die Vorlage 0444/2016 zu I.5.24 „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“, Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidenten der Länder,
zu erweitern.
Er bittet damit einverstanden zu sein, den Tagesordnungspunkt I.5.18 „Teilflächennutzungsplan Windenergie, hier: Überarbeitung der bisher ermittelten potentiellen WEA-Zonen aufgrund der Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange und aus Artenschutzgründen, Vorlage 1187/2015, von der Tagesordnung abzusetzen, da der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.05.2016 weitere Prüfaufträge vorsieht.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, den Tagesordnungspunkt I.4.2 „Vorschlag der SPD-Fraktion, hier: Teilstandort Delstern der Astrid-Lindgren Grundschule: Aufhebung des Schließungsbeschlusses und Fortführung der Schule an diesem Standort, Vorlage: 0147/2016 und I.5.14 „Schulentwicklungsplanung 2016-2019, Vorlage: 0400/2016, unter I.5.14 zusammen zu beraten.
Bezüglich der Absetzung des Tagesordnungspunktes I.5.18 fragt Herr König, welche Wirkung dies bezogen auf die Einzelanträge bzw. auf die Möglichkeit, dass Einzelanträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssten, habe. Er möchte wissen, ob durch eine Absetzung des Punktes Fristen gefährdet werden.
Herr Grothe antwortet, dass man sich derzeit in einem Rechtsverfahren, in einer Teiländerung des Flächennutzungsplanes befindet. In diesem Verfahren bestehe das Rechtsinstrument, entgegenstehende Vorhaben zurückzustellen bzw. abzulehnen. Daher würde die Absetzung des Tagesordnungspunktes zu keiner negativen Auswirkung zu einzelnen Vorhaben führen.
Herr Hentschel bittet darum, den Punkt I.4.3 „Vorschlag der Fraktion DieLinke., hier: Reden der Bürgermeister der Stadt in Vertretung des Oberbürgermeisters, Vorlage 0434/2016, von der Tagesordnung des Rates abzusetzen und dafür im Ältestenrat zu beraten.
Bedenken, so zu verfahren, werden nicht erhoben.
Herr O. bezieht sich auf die Antwort der Verwaltung auf seine Frage aus der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung vom 07.04.2016. Diese habe ihn sehr verwundert. Seit Jahren habe er mehrfach auf die gefestigte Rechtsprechung bezüglich der Gewährung von Betriebsstrom der Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGBI II und analog SGB XII hingewiesen. Er verweist auf das Bundessozialgerichtsurteil vom 03.12.2015, AZ: B4AS47/14R und verliest einen Auszug.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet Herrn O., eine Frage von allgemeinem kommunalpolitischem Interesse zu stellen.
Herr O. antwortet, dass er seine Fragen entsprechend begründen müsse. Er bezieht sich auf die Antwort der Verwaltung, dass die Kosten für Betriebsstrom einer Gastherme seit dem Erlass des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes im Regelsatz enthalten sind, so dass dafür keine gesonderten Heizkosten mehr beansprucht werden können. Dies entbehre jeglicher rechtlichen Grundlage.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist Herr O. darauf hin, dass er seine Frage stellen solle.
Herr O. fragt, wann Betroffenen vor dem Hintergrund des Bundessozialgerichtsurteils diese Leistungen auch für die Vergangenheit bewilligt und nachgezahlt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr O. bezieht sich auf seine Anfragen vom 10.12.2015 und vom 18.02.2016. Auf seine Nachfrage, wann mit der Beantwortung dieser Anfragen zu rechnen sei, habe Herr Oberbürgermeister Schulz geantwortet, dass alle Fragen beantwortet wurden. Auch die Frage, ob frühere Anfragen sachgerecht und vollständig beantwortet worden sind, wurde durch den Oberbürgermeister bejaht. Eine Beantwortung und Veröffentlichung sei bisher nicht erfolgt.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr Sch. habe in der Presse gelesen, dass Flüchtlinge für die Beseitigung der wilden Müllberge im Rahmen der Stadtsauberkeit eingesetzt werden sollen. Er erkundigt sich nach der Bezahlung und möchte wissen, welche Entlohnung diese Menschen für ihre ehrliche Arbeit erhalten sollen. Die Entlohnung der 1 € Jobs halte er für ungerecht.
Frau Kaufmann berichtet von einem Bundesprogramm, welches vorsieht, Flüchtlinge in geringfügigen Beschäftigungen aufzunehmen. Die Vorgabe liegt beim Bund. Wenn es Möglichkeiten für die Stadt Hagen gebe, werde geprüft, ob die Stadt Hagen sich dort mit engagiert.
Herr Sch. fragt, ob die Arbeit dann durch die Stadt oder durch HEB bezahlt werde.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es hierbei auf die Ausgestaltung des Projektes ankomme. Dies könne pauschal nicht beantwortet werden.
Herr P. führt zum Thema Windenergie folgendes aus:
„Am 04.05.2016 fand an einem der Öffentlichkeit nicht bekannten Termin vor der Sitzung des Umweltausschusses die Vorstellung der unvollständigen Ergebnisse der ASP 2 statt. Für die in den Entscheidungsprozess integrierten Teilnehmer blieb kaum Zeit, die Ergebnisse zu hinterfragen, zu bewerten und zu verarbeiten, da im direkten Anschluss die Sitzung des Umweltausschusses stattfand, in der über das Thema der WEA entschieden wurde. In der Beschlussvorlage 1187/2015 und der vorgestellten ASP 2 fehlen etliche windkraftsensible Tierarten, so z. B. Fledermäuse, Schwarzstorch und Uhu. Die Aussage des erstellenden Gutachterbüros zur Unvollständigkeit war, dass die Untersuchung zu teuer und aufgrund des großen Untersuchungsraumes von 500 – 3.000 Metern um die Flächen herum – je nach Auflage des Leitfadens – nicht leistbar wären. An den Kosten kann (und darf) es aber nicht liegen, da die Kosten für die Gutachten bekanntermaßen nicht von der Stadt Hagen, sondern von den Investoren, die hohe Millionenbeträge investieren wollen, getragen werden. Außerdem gibt es den angesprochenen Leitfaden, damit sich die beteiligten Seiten daran halten, um zukünftige Klagemöglichkeiten aufgrund von Verfahrensfehlern weitestgehend auszuschließen. Durch die derzeitige Vorgehensweise lässt sich die Stadt Hagen jedoch die Planungshoheit aus den Händen nehmen und begibt sich in den Status der Beklagbarkeit, da die Investoren die Ergebnisse steuern. Sollten diese bisherigen unvollständigen Ergebnisse Grundlage der zukünftigen Beschlussfassung bleiben, ist der Gedanke naheliegend, dass Ihnen allen das Wohlergehen Ihrer Schutzbefohlenen und der Schutz der Hagener Flora und Fauna egal ist, da Sie es zulassen, dass klare Vorgaben nicht eingehalten werden.
Was gedenken Sie zu unternehmen, um die Einhaltung des Leitfadens, die korrekte Durchführung der ASP 2 und den Eingang sämtlicher vollständiger Ergebnisse in die weitere Planung zu gewährleisten?“ Er bittet um Beantwortung vor Beschlussfassung.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr W. fragt, inwieweit das Projekt, bei dem Flüchtlinge bei der Müllbeseitigung helfen sollen, auch als Integrationsmaßnahme gedacht ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet hierauf, dass arbeitsbeschaffende Maßnahmen nur dann sinnvoll seien, wenn sie nicht ohne Wertschöpfung für die Gesellschaft sind. Man könne dies auch als Versuch von Integration bezeichnen. Integration läuft über Schule, über Bildung und über Teilhabe am Arbeitsmarkt. Es handele sich um eine sinnvolle Tätigkeit mit der Teilhabe an der Gesellschaft.
Herr W. möchte wissen, ob auch dafür Sorge getragen wird, dass nicht nur Flüchtlinge in die Gruppe mit aufgenommen werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es auch darum ginge, unterschiedliche Personengruppen in die Maßnahme mit aufzunehmen. Es soll keine Maßnahme ausschließlich für Flüchtlinge konzipiert werden.
Frau W.-B.. bezieht sich auf das Thema Windenergie und die Vorlage 1187/2015. Sie führt folgendes aus:
„Seit nunmehr 11 Jahren müssen wir, das heißt allein in unserem Haus 8 Anwohner, in unmittelbarer Nachbarschaft nur 286 m entfernt zu einem 100 m hohen Windrad leben. An vielen Tagen im Jahr beeinträchtigt uns das Monstrum massiv und die Geräuschkulisse ist unerträglich laut. Seit nunmehr 11 Jahren ist die in der Baugenehmigung geforderte Abnahmemessung am Haus nicht erfolgt. Überhaupt ist das ganze Thema Messung eine einzige Katastrophe. Wir warten und fordern seit nunmehr einem Jahr ein stationäres Messgerät, würden es sogar finanziell mittragen. Auch hier Fehlanzeige. Nun nennt die Verwaltungsvorlage Abstände von neuen Flächenvorrangzonen zu Einzelhäusern von 400 m, rechnerisch also dieselben geringen und als absolut kritisch einzustufende Abstände wie in unserem Fall! Ein unglaublicher, für uns nicht zu rechtfertigender, unmenschlicher Akt, der an Körperverletzung grenzt und jedes Gebot der Rücksichtnahme ignoriert. Der Anwohnerschutz wird grundlegend missachtet und forciert gleichzeitig eine massive Ablehnung gegen diese Art der Energieerzeugung. Windenergieanlagen, die Menschen und viele windanlagensensible Tierarten derartig massiv und nachhaltig beeinträchtigen, haben nichts mit der Erzeugung von naturverträglicher sauberer Energie zu tun. Vergleichbare grenzwertige Situationen sind durch die derzeitige Planung absehbar.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen, um derartige Beeinträchtigungen von Bürgern zukünftig auszuschließen?
Auch Vertreter verschiedener Ministerien, des LANUV und der Bezirksregierung sehen nach dem Termin des Petitionsausschusses Ende April 2016 in unserem Fall kaum eine rechtssichere Möglichkeit der Überprüfung des Status Quo aus Sicht der Erfassung der Lärmemissionen und des Anwohnerschutzes. Die den Bürgern wiederholt angekündigte Möglichkeit, diese Dinge im Rahmen der späteren Einzelgenehmigung zu klären, erweisen sich aufgrund unserer nunmehr 11-jährigen Erfahrung als null und nichtig.
Wie können Sie sicherstellen, dass die Überprüfung der Lärmwerte in vergleichbaren grenzwertigen Fällen sichergestellt wird und die Anwohner nicht – wie wir seit 11 Jahren – mit pauschalierten Prognosen der Anlagenbetreiber abgespeist werden?
Herr Grothe antwortet, dass die Windenergieanlage 300 m neben dem Haus von Frau W.-B. steht. Der Verwaltungsvorschlag für Wohnhäuser im Außenbereich wird in der Vorlage 1187/2015 mit einem Abstand von 400 m angegeben. Es wird heute demnach mehr Rücksicht genommen als seinerzeit, als keine Regelung im Rahmen des Flächennutzungsplans erfolgt ist. Die Problematik der Messsituation ist Herrn Grothe bekannt. Verschiedene Ortstermine haben stattgefunden. Messungen wurden durchgeführt. Hierbei bestand die Problematik, die Geräusche im Rahmen der Autobahnlärmentwicklung auszusortieren. Dies sei nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens, sondern die Einzelfallgenehmigung durch die Umweltbehörde. Die Auflage, das Geräusch zu messen, wurde seinerzeit durch die Bauordnung gemacht. Dies müsse entsprechend erfüllt werden. Wenn dies nicht geschehen sei, könne dies auch gefordert werden.
Frau W.-B. erläutert, dass sie auf die Messungen warten und dies mit einem stationären Messgerät erfolgen müsse. Bürger haben sich sogar bereiterklärt, das Ganze mit zu finanzieren. Deshalb sei es um so fraglicher, warum dies nicht in der Zeit, in der es hätte erfolgen können, nämlich im Winterhalbjahr, durchgeführt worden ist. Bei dem 400 m Abstand werde folgender Sachverhalt verschwiegen. Sie habe eine 100 m Anlage am Haus. Die zukünftigen Windkraftanlagen werden größer gebaut werden. Man gehe hier von 150 bis 200 m Anlagen aus.
Herr Oberbürgermeister Schulz macht darauf aufmerksam, dass in der Einwohnerfragestunde keine Einzelfälle diskutiert werden sollten, sondern Fragen von allgemein kommunalpolitischem Interesse gestellt werden können. Er bietet Frau W.-B. an, ihre schriftlichen Ausführungen für eine entsprechende Beantwortung zur Verfügung zu stellen.
Frau Dr. D.-S. bezieht sich auf das Diagramm „Flüchtlingsunterbringung Februar 2016_2, das als Anlage 1 dem Protokoll über den mündlichen Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation in der Ratssitzung vom 18.02.2016 beigefügt ist. In dem IST-Stand wird die Zahl der durch das Land untergebrachten Flüchtlinge mit 1350 und die der durch die Stadt untergebrachten mit 1763 angegeben. Sie fragt, wie sich diese Zahlen seit Februar verändert haben, und wie die Struktur der aktuell in Hohenlimburg lebenden Flüchtlinge hinsichtlich Alter, Geschlecht, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Familienstand und beruflicher Qualifikation ist. Für den SOLL-Stand im Dezember 2016 sind 400 optionale Containerplätze und 2140 Plätze in Wohnungen ausgewiesen. Sie fragt, wie viele davon jeweils in Hohenlimburg liegen, und wie sich diese auf die Hohenlimburger Stadtteile verteilen.
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die Vorstellung von Frau Kaufmann zu TOP I.5.1. „Flüchtlinge und Zuwanderer - Aktuelle Daten- Mündlicher Bericht.
Frau H. berichtet zum Thema Windenergie folgendes:
„Die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan hat deutlich gemacht, dass eine Artenschutzprüfung zwingend erforderlich ist und alle Potentialflächen erfassen muss. Da der FNP hier eine Regelungsdichte, ähnlich einem Bebauungsplan erreicht, ist der Nachweis erforderlich, dass keine planungsrelevanten, windenergie-sensiblen Tierarten (insbesondere europäische Vogel- und Fledermausarten) in ihrem Lebens-, Brut- und Nahrungsraum durch Windräder beeinträchtigt oder getötet werden können. Nachzulesen in der Vorlage 1163/2012. Da es sich dabei um eine Pflichtaufgabe im Rahmen der FNP-Änderung handelt, sind die Gutachten von der Stadt Hagen zu vergeben. Hierfür sind Haushaltsmittel im Etat des Fachbereichs 61 vorhanden.
Warum werden die Gutachten von potentiellen Investoren bezahlt, wenn ein Etat vorhanden ist? Wäre es nicht ehrlicher, unabhängige Gutachten zu erstellen?
Warum werden Fledermäuse nicht in der Vorlage der Stadt Hagen berücksichtigt? Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten stehen auf der Roten Liste und sind teilweise vom Aussterben bedroht. Werden sie nicht zu Schlagopfern, kann es auch zum Barotrauma führen, die Lunge und die inneren Organe platzen und das Tier stirbt. Bis jetzt sind es in Deutschland ca. 240000 Fledermäuse, die der Windkraft zum Opfer gefallen sind. Bei Greifvögeln sind es 12000. Die Hälfte aller weltweit lebenden Rotmilane lebt in Deutschland. Nimmt die Verwaltung Ihre Verantwortung für bedrohte Arten ernst?
Zitat von Reinhold Messner: Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will.
Herr Grothe antwortet, dass die Verwaltung ihre Verantwortung Ernst nehme. In der Frage der Artenschutzprüfung liege ein Missverständnis vor. Es wurde immer betont, dass die Artenschutzprüfung in allen Belangen auch zu Ende geführt wird. Zum heutigen Stand habe es die Artenschutzprüfung 1 gegeben. Zur Offenlage des Flächennutzungsplanes werde es die abgeschlossene Artenschutzprüfung 2 geben. Mit der Vorlage 1187/2015 sollen die Rahmenbedingungen und die Abstände definiert werden, für die dann die Offenlage vorbereitet werde. In der Vorbereitung der Offenlage sollen die Anregungen und Bedenken bearbeitet werden. Daher sollte der Rat in einer der nächsten Sitzungen eine Grundsatzentscheidung zu treffen und die Abstände zu den einzelnen Flächen modifizieren. Liegen dann die Flächen fest, werde die Artenschutzprüfung zu Ende geführt.
Herr Panzer teilt mit, dass am 04.05.2016 auf Bitten des Umwelt- und des Stadtentwicklungsausschusses eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Die Verwaltung hat in dieser Veranstaltung dargestellt, wie verantwortungsvoll dieses Verfahren seit Jahren laufe. Der größte Teil des Stadtgebietes würde durch eine solche Flächennutzungsplanänderung vor Anträgen nach Windkraftenergieanlagengesetz geschützt werden. Die verbleibenden Flächen werden artenschutzrechtlich überprüft. Die Prüfungen wurden bisher noch nicht endgültig abgeschlossen. Dies war im Umweltausschuss eine ausreichende Grundlage, um den Fortgang des Verfahrens zu beschließen.
Herr Schmidt betont, dass die Informationsveranstaltung im Vorfeld des Umweltausschusses intransparent war. Ihm wurde seitens der Verwaltung auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Veranstaltung nichtöffentlich sei. Die Einladung richte sich ausschließlich an Mitglieder des Landschaftsbeirates, des Stadtentwicklungsausschusses und des Umweltausschusses. Publikum sei nicht zugelassen. Darüber habe er interessierte Bürgerinnen und Bürger der Initiative „Gegenwind“ informiert. Im Nachhinein wurde ihm mitgeteilt, dass die Veranstaltung doch öffentlich gewesen sei. Die Problematiken der ASP 2 haben sich aus dem Vortrag ebenfalls ergeben. Er habe beantragt, die entsprechenden vorgetragenen Gutachten schriftlich zu erhalten. Hierauf warte er noch. Er bittet darum, dass diese Gutachten allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Herr Hentschel bestätigt die Ausführungen von Herrn Schmidt.
