07.04.2016 - 5.15 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...

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Beschluss:

  1. Der Rat beschließt, den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) und die darin u. a. festgelegten Abstände zwischen potentiellen WEA-Konzentrationszonen und der  Wohnbebauung als weiche Tabuzonen (750 m zum Wohnen im Innenbereich, 400 m zum Wohnen im Außenbereich und 550 m zu Mischgebieten). Dadurch fallen die bisherigen potentiellen Zonen 4, 6 und 8 aus der weiteren Planung heraus.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitergehende Überprüfung der verbleibenden Zonen in Hinblick auf den vorsorgenden Lärmschutz durchzuführen und dabei die Einstufung der nächstgelegenen Gebiete als reines oder allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu berücksichtigen.
  3. Der Rat beschließt die bisherigen Ergebnisse der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen und die Planung ohne die Zonen 3, 6, 7.1 und 11.2 weiter zu führen. Für die Zonen 2, 5, 10,11.1 und 12 sind Raumnutzungsanalysen für den Rotmilan und Schwarzstorch durchzuführen. Die Ergebnisse sind bei der Abgrenzung der Zonen zu berücksichtigen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in ihren geänderten Abgrenzungen verbleibenden Flächen 2, 5, 7.2, 10, 11.1 und 12 (siehe Anlage 4) eine Vorlage zum Offenlagebeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

x

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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