07.04.2016 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grothe erläutert, dass im Stadtentwicklungsausschuss (STEA) darüber diskutiert wurde, inwieweit Bebauungspläne gem. § 13 a BauGB der Innenentwicklung in der Beratungsfolge der Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) ausgewiesen werden müsste. Die Planungsverwaltung war bisher der Auffassung, dass diese Bebauungspläne keine Beteiligung des UWA erfordert, weil die Bebauungspläne keine Umweltprüfung, keinen Umweltbericht und keinen landschaftspflegerischen Begleitplan zum Inhalt haben. In der stattgefundenen Diskussion gab es einen Kompromissvorschlag. Der STEA hat einen Vorbehaltsbeschluss gefasst, dass der UWA in der nächsten Runde am 04.05.2016 nach dem Ratsbeschluss dieses Thema berate. Der Rat könne keinen Vorbehaltsbeschluss fassen. Er weist auf die ausgelegte Stellungnahme der Verwaltung hin, welche als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist. Diese begründe, warum der Rat in der heutigen Sitzung den Beschluss der Verwaltungsvorlage fassen und nicht dem Beschluss des STEA folgen sollte. Die zeitliche Problematik wird in der Stellungnahme ebenfalls beschrieben. Er bittet darum, den heutigen Ratsbeschluss ohne die Beteiligung des UWA zu fassen. Eine Beteiligung des UWA bei Bebauungsplänen gem. § 13 a BauGB werde durch das Rechtsamt geprüft. Das Ergebnis werde in den Sitzungen des UWA und des STEA bekanntgegeben und ein gemeinsamer Verfahrensvorschlag gemacht, wie zukünftig mit dieser Art von Bebauungsplänen umzugehen ist.
Herrr Panzer werde immer wieder gefragt, warum manche Bebauungspläne im UWA beraten werden und machen nicht. Wenn der im STEA gefundene Kompromiss nicht haltbar sei, könne er einen Beschluss wie Verwaltungsvorlage mittragen. Es bestehe aber Unklarheit darüber, welche Pläne im UWA beraten werden und welche nicht. Dies sei nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Angelegenheit. Die zukünftige Regelung sollte in einer Verwaltungsvorlage klar dargestellt werden.
Beschluss:
a)
Das Plangebiet wird um das Grundstück des Denkmales Tiefendorfer Straße 8 und bis zur Mitte der Verkehrsfläche der Tiefendorfer Straße erweitert.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einschließlich der Begründung vom 08.02.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Berchum in Flur 3 das Flurstück 334 (teilw.), Flurstück 435 und 436, und in Flur 5 die Flurstücke 271, 247 (teilw.). und 282 (teilw.). In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Voraussichtlich im 3. Quartal 2016 erfolgt der Satzungsbeschluss.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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