07.04.2016 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Oberbürgermeister Schulz auf die ausgelegten Vorlagen/Ergänzungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten:
I.5.1. Neubesetzung der Gremien, Vorlage 0345/2016
I.5.6. Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2016/2017 mit
Haushaltssanierungsplan 2016/20174 und 1. Veränderungsliste,
Vorlage:0299-1/2016
I.5.7. Gesellschaftsvertrag der agentur mark GmbH, Vorlage 0192-1/2016
I.5.8. Gesellschaftsvertrag der HAGENagentur GmbH, Vorlage 0220-1/2015
hin und bittet um Beachtung.
Der Tagesordnungspunkt I.5.15 Teilflächennutzungsplan Windenergie, hier: Überarbeitung der bisher ermittelten potentiellen WEA-Zonen aufgrund der Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange und aus Artenschutzgründen, Vorlage 1187/2015 soll abgesetzt werden, der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und der Stadtentwicklungsausschuss in 1. Lesung beraten haben.
Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.
Herr Röspel beantragt, den Tagesordnungspunkt I.5.13 Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden vom 15. April 1989, Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden sowie für die außersportliche Nutzung von städtischen Mehrzweckhallen und der Karl-Adam-Halle vom 28. Oktober 2014, Vorlagen 0240/2016 und 0240-1/2016, von der Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf bestehe.
Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.
Herr O. fragt im Hinblick auf die Sozialgesetzbücher SGBXII und SGBII, wie vielen betroffenen Haushalten Betriebsstrom der Heizung bewilligt wurde.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr O. fragt, wie viele Haushalte von dem Recht auf Betriebsstrom der Heizung betroffen sind und wie viele Gesamtausgaben zu erwarten sind, wenn allen betroffenen Haushalten, die seit Jahren vorenthaltenen Leistungen nachgezahlt werden müssen.
§ 44 SGBX sollte bei der Antwort mit berücksichtigt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr O. möchte wissen, ob aus dieser Antwort auch hervorgehen werde, wie hoch die monatlichen Gesamtausgaben sind, wenn den Betroffenen ihre bisher vorenthaltenen Leistungen für laufende Monate bewilligt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz beantwortet diese Zusatzfrage mit „Ja“.
Frau K. fragt, ob sie davon ausgehen könne, dass die öffentliche Beschlussvorlage 1187/2015 bzw. Teilflächennutzungsplan Windenergie unter Anwendung und Einhaltung sämtlicher anzuwendenden Vorschriften und Richtlinien erstellt wurde, um definitiv ausschließen zu können, dass die geplante Maßnahme beklagt werden kann.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt zu der Vorlage 1187/2015 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt worden ist.
Herr Grothe geht davon aus, dass die Verwaltungsvorlage so rechtssicher sei, wie die Verwaltung üblicherweise Bauleitplanverfahren macht. Bauleitplanverfahren können juristisch überprüft werden. Das Ergebnis einer juristischen Überprüfung könne nicht vorhergesagt werden.
Frau K. stellt folgende zweite Frage:
Es sei allgemein bekannt, dass der Raum Hagen, speziell der Hagener Süden, eine Hauptroute für Zugvögel sei. Es sei zu befürchten, dass diese Route durch den Bau von WEA beeinträchtigt werde. Wie könne sichergestellt werden, dass der Vogelzug über unsere Heimat, der in der Planung nicht berücksichtigt wird, nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen werde?
Herr Grothe antwortet, dass die Fragen von artenschutzrelevanten Dingen im Rahmen des Teilflächennutzungsplanes untersucht werden. In einer der nächsten Sitzungen des Rates werde es hierzu eine entsprechende Vorlage geben.
Frau H. fragt, warum die ehemaligen Kyrill-Wurfflächen nicht bereits wieder nach dem Ablauf der 7-Jahresfrist als die Waldflächen klassifiziert wurden, die sie vor dem Orkan waren?
Herr Grothe antwortet, dass sich die durch Kyrill abgeholzten Flächen nach wie vor in der Definition „Waldflächen“ befinden.
Frau H. stellt folgende zweite Frage:
Das Denkmalschutzgesetz habe sich eindeutig gegen die Erstellung von Windkraftanlagen gestellt: Zitat :“Das LWL Denkmalpflege, Landschafs- und Baukultur in Westfalen empfiehlt die potentiellen WEA-Zonen 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 10.2 und 11.1 nicht weiter zu verfolgen, da sie sich mit bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen bei Breckerfeld und Waldbauer, Höhenburg Hohenlimburg und Bereich Bölling, Hobräck, Deipenbring/Wald Priorei) überlagern.“
Warum übergehen Sie diese Forderung? Warum werde kein Gutachten erstellt?
Herr Grothe antwortet, dass sich die Stadt Hagen derzeit in einem Ablauf des Flächennutzungsplanes befinde, der damit begonnen hat, dass im letzten Jahr ein Einleitungsbeschluss gefasst wurde. Mit diesem Beschluss hat der Rat vorgeschlagen, dem Thema Windenergie Raum zu geben. Bürgeranhörungen haben in der Folge stattgefunden. Die Bürgeranhörungen und ca. 1200 eingegangene Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Windkraft werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet. Sie werden bewertet und dem Rat zur Abwägung vorgelegt. Momentan werde nicht an dem Verfahren des Flächennutzungsplanes weiter gearbeitet. Mit der Vorlage 1187/2015, die auf der heutigen Tagesordnung stand und dann abgesetzt worden ist, wurde dem Rat vorgeschlagen, die Anregungen auf die Frage von Abständen und auf die Frage von Betroffenheiten etwas mehr Raum zu geben. In der Vorlage wurden die Abstände zu den Windkraftanlagen vergrößert. Die Politik möchte die Frage der erweiterten Abstände noch weiter intensiv diskutieren. Hieraus könne man erkennen, dass der Rat gewillt sei, den Forderungen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger in der unterschiedlichen Betrachtung Pro oder Contra Windkraft entgegen zu kommen.
Frau Sch. macht deutlich, wie wichtig das Thema der geplanten Windenergieanlagen für die Anwohner sei. Sie stellt folgende Frage: Haben Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen, um uns als Bürger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden durch die Realisierung des Teilflächennutzungsplanes und dem damit verbundenen Bau von bis zu 200m hohen WEA zu schützen? Sie verweist auf das Bundesgerichtsurteil wg. gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Herr Grothe antwortet, dass das Thema Windkraft derzeit mit allen relevanten Stellen bearbeitet werde. Es gebe die Tendenz, den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger auf größere und weitere Abstände entgegen zu kommen. Dies habe auch die Konsequenz, dass sich Windkraftflächen, die ausgeweitet werden sollen, reduzieren werden. Erneuerbare Energien seien jedoch zukünftig wichtig.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass die vorberatenden Fachausschüsse noch keine verfahrensleitende Entscheidung getroffen haben. Die weiteren Schritte wurden insbesondere auch deshalb vertagt, weil die Prüfung des Artenschutzes noch nicht so weit vorgestellt und eingebracht werden konnte, wie dies aus sachlichen Gründen für geboten gehalten werde. Artenschutz werde ein wichtiges Kriterium sein, welches in die Abwägung mit einbezogen werden soll. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen sorgfältig überprüft und abgewägt werden. Das Ziel, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan aufstellen zu können, dürfe dabei nicht gefährdet werden. Ein Teilflächennutzungsplan könne nur aufgestellt werden, wenn bestimmte Windenergiezonen ausgewiesen werden. Wenn kein Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden kann, werde sich die Situation so entwickeln, dass Windenergieanlagen, welche von Investoren beantragt werden, nicht abgelehnt werden könnten, weil diese nicht in den Windenergiezonen ausgewiesen würden. Es müsste immer eine Einzelfallprüfung stattfinden. Dies führe dazu, dass im Ergebnis viel mehr Windenergieanlagen entstünden.
Herr Panzer erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Flächennutzungsplanverfahren geschützt werden. Durch die Eingrenzung der Windenergiezonen seien dann ca. 95 % der Flächen des Stadtgebietes nicht mehr bebaubar, wenn es zu einer Flächennutzungsplanänderung komme. Werde der Flächennutzungsplan nicht geändert, könne jeder überall einen Antrag stellen, der dann durch die Verwaltung ohne politische Einflussnahme und auch ohne Bürgerbeteiligung bearbeitet werde. Dies bittet er zu bedenken und zu berücksichtigen.
Herr Hentschel kann den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath nicht komplett folgen. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssten berücksichtigt werden.
Herr Dr. Preuß geht auf die Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte ein. Die bisherige Energieversorgung sichere nicht die körperliche Unversehrtheit. Dies gelte sowohl für die Stromversorgung durch Braunkohle als auch für die Atomkraft. Daher müssten Alternativen für die Stromversorgung gesucht werden.
Herr Thieser macht deutlich, dass die Pro- und Contra-Argumente sowohl im Umweltausschuss, als auch im Stadtentwicklungsausschuss sehr sorgfältig abgewägt werden. Die Ergebnisse der Artenschutzprüfungen werden beachtet, um am Ende der Beratungen zu einer professionellen Entscheidung kommen zu können.
Herr Sch. hat große Befürchtungen gegenüber den negativen Konsequenzen auch im Hinblick auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Er fragt: Wie können Sie garantieren, dass bei Überschreitung der vorgeschriebenen Dezibelwerte und des damit vorgeschriebenen gedrosselten Betriebes, dieser auch tatsächlich eingehalten wird, ohne dass die betroffenen Bürger selbst eine Überprüfung in einem kostenintensiven Verfahren einfordern bzw. eventuell sogar einklagen müssen?
Herr Grothe antwortet, dass dies sichergestellt werden könne, da die Windenergieanlagen eine Einzelgenehmigung bekommen, die im Einzelfall die entsprechenden Lärmwerte festsetze. Dies werde auch nach Inbetriebnahme durch das Umweltamt überprüft.
Herr Z. fragt, ob nach der Beschlussvorlage 1187/2015 die ASP 2 in ihrem derzeitigen Verfahrensstand gestoppt und nicht weitergeführt wird, wenn stattdessen die Raumnutzungsanalysen beschlossen werden, quasi eine vorgezogene ASP 3?
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr Z. fragt, ob die Raumnutzungsanalysen, die nur zwei Tierarten, nämlich den Schwarzstorch und den Rotmilan enthalten, genau in den Zonen 2,5,10, 11.1 und 12 geprüft oder auch um die Flächen herum geprüft werde? Wenn ja, in welchem Radius und warum werden nicht alle windkraftsensiblen Arten nach LANUV bzw. gültigem Winderlass NRW geprüft? Er erwartet hierzu eine umfassende Antwort.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr J. fragt, ob er davon ausgehen könne, dass die bisher nicht vollständige ASP 2, gerade im Hinblick auf bisher nicht überprüfte windkraftsensible Tierarten vervollständigt wird und dass danach erst der Teilflächennutzungsplan Windenergie erstellt und verabschiedet wird.
Herr Grothe beantwortet diese Frage mit „ja“.
Herr J. erläutert, dass lt. Aussage der Verwaltung in der Beschlussvorlage 1187/2015 eine Differenzierung der Baugebiete aufgrund fehlender Kapazitäten nicht erfolgt sei.
Er fragt, wie aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine Ratsentscheidung getroffen werden könne.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu und weist darauf hin, dass der angesprochene Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt worden ist. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolge daher nicht.
Herr Z. führt aus, dass lt. LANUV-NRW ein Landschaftsbildgutachten erstellt werden muss. Er fragt, wie die Stadt Hagen sicherstellen könne, dass bei den vorgesehenen Großwindkraftanlagen kein Landschaftsbildgutachten für den Bereich Hagen erstellt werden müsse?
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr Arnusch erläutert, dass in der heutigen Sitzung viele schriftlichen Antworten der Verwaltung auf die Fragen aus der Einwohnerfragestunde zugesagt worden sind. Er bittet darum, dass alle Antworten der Verwaltung dem Protokoll hinzugefügt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die schriftlichen Antworten der Verwaltung auf Anfragen aus der Einwohnerfragestunde den Fraktionen und der Ratsgruppe per Mail zur Verfügung gestellt werden. In Allris werden die Antworten im Bürgerinformationssystem und im Ratsinformationssystem ebenfalls hochgeladen.
Hinweis der Schriftführerin: Die Antworten der Verwaltung auf Anfragen aus der Einwohnerfragestunden stehen im Bürgerinformationssystem und im Ratsinformationssystem auf der linken Seite unter „Service“, „Einwohnerfragestunde“ nach Jahren aufgeteilt zur Verfügung. Hier werden verschiedene Dokumente zum Download aus der Einwohnerfragestunde aufgezeigt. Nach Fertigstellung werden die Antworten der Verwaltung direkt dort hochgeladen.
