18.02.2016 - 4.7 Dringlichkeitsantrag gem. § 6 (2) GeschO der Fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kiszkenow erläutert und begründet den Antrag der Fraktion DieLinke. und der Ratsgruppe BfHo/Piraten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf seine Ausführungen zu diesem Thema unter I.2. Mitteilungen ein. Bezüglich des Zerlegungsmaßstabs wird sich Herr Gerbersmann äußern. Die Kaufkraftentwicklung könne zwei Tage nach Bekanntgabe der Douglas Verlagerung nicht eingeschätzt werden.

 

Herr Gerbersmann macht deutlich, dass er die Frage bezüglich der Gewerbesteuerzerlegung aufgrund des Steuergeheimnisses nicht beantworten dürfe. Der Regelzerlegemaßstab orientiert sich unabhängig von dem Einzelfall der Firma Douglas auf Basis der Arbeitslöhne. Zu der Frage, welche Auswirkungen der Schritt auf die Haushaltsplanung habe, antwortet er, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung sehe, die Prognose der Haushaltsplanung zur Gewerbesteuer zu verändern.

 

Herr Krippner bittet um Angabe der Rechtsvorschrift/Quelle bzw. um Angabe entsprechender Urteile darüber, warum aufgrund des Steuergeheimnisses keine Antwort im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben werden dürfe.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass 400 Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren gehen. Ohne eine Information könne man nicht einschätzen, was genau auf die Stadt Hagen zukomme.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass er den konkreten Zerlegungsmaßstab der Firma Douglas nicht mitteilen dürfe, weil der Gewerbesteueranteil mit diesem Maßstab ausgerechnet werden könnte. Diese Möglichkeit dürfe er unter Wahrung des Steuergeheimnisses nicht einräumen. 

 

Frau Kulla merkt an, dass man wissen müsse, was auf einen zukomme und was im Rahmen der HSP Beratungen mitgetragen werden könne.

 

Herr Krippner fragt bezüglich der Abwanderung der 400 Mitarbeiter, ob es richtig sei, dass die Gemeinde 15 % der Einkommensteuer erhalte.

 

Herr Ciupka erläutert, dass die Betriebsverlagerung von Douglas vor zwei Tagen kommuniziert worden ist. Eine gründliche Aufarbeitung dieses Themas sei innerhalb von 48 Stunden nicht möglich. Er appelliert an alle, dieses Thema nicht schnell, sondern gründlich aufzuarbeiten.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass die Einkommenssteuer nach dem Wohnortprinzip berechnet wird. Man könne jetzt nicht sagen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umziehen werden. Wenn Menschen aus Hagen wegziehen, verringere sich die Einkommenssteuerkraft.

 

Herr König führt aus, dass es bei Douglas keinen funktionierenden Betriebsrat gebe, welcher in der Lage sei, einen Sozialausgleich zu erreichen bzw. Sozialpläne aufzustellen. Er stimmt Herr Ciupka zu, dass die Auswirkungen in aller Ruhe abgewartet werden sollten. Die energische Reaktion erfolge aufgrund der Aussagen des Kämmerers, dass er bezüglich der Haushaltsplanung zur Gewerbesteuer keine Veranlassung sehe, die Prognose zu verändern. Dies halte er ebenfalls für voreilig. Dieses Thema sollte beibehalten werden und eine regelmäßige Information erfolgen.

 

Frau Neuhaus macht deutlich, dass die 400 Arbeitsplätze nicht abgebaut, sondern verlagert würden. 153 Arbeitnehmer sollen konzernweit freigestellt werden. Die 400 Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze aus Hagen verlagert werden, wohnen nicht alle in Hagen, sondern reisen regelmäßig an.

 

Herr Treß geht auf die Ausführungen von Herrn Gerbersmann ein. Es sei eine positive Nachricht, dass es zunächst für die Haushaltsplanungen 2016/2017 keine negativen Auswirkungen gebe. Hierfür könne es verschiedene Gründe geben, die unter das Steuergeheimnis fallen.

 

Herr Krippner bittet um schriftliche Beantwortung der rechtlichen Grundlagen bezüglich des Steuergeheimnisses. Der Rat habe eine Kontrollfunktion und müsse daher auch entsprechende Informationen erhalten.

 

Herr Thielmann erläutert, dass der Beschlussvorschlag des Antrages vollumfänglich von der Verwaltung beantwortet wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt seien keine weiteren Informationen möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die rechtliche Grundlage (§ 30 Abs. 2 AO)  zur Regelung des Steuergeheimnisses mit einem Erläuterungstext dem Protokoll als Anlage 1 beizufügen. 

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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