18.02.2016 - 4.4 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Teilstandort De...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Engelhardt erläutert und begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Der verbleibende Hauptstandort der Astrid-Lindgren-Grundschule an der Selbecker Straße würde zu eng. Diese Auffassung vertrete auch die Bezirksvertretung Eilpe. In der Astrid-Lindgren-Grundschule werden mit dem neuen Schuljahr pro Klasse 27 Kinder pro Klasse beschult. Diese Klassengröße sei für die SPD-Fraktion nicht hinnehmbar. Alle Kinder aus Eilpe-Delstern und der Selbecke sollten im Quartier beschult werden können. Der Erhalt des Teilstandortes könnte zu einer schulischen Entlastung der Mittelstadt und Oberhagen führen. Sollte die Schule wieder ans Netz gehen, könnten 3 Eingangsklassen gebildet werden, wo gemeinsames Lernen aller problemlos möglich sei.

 

Herr Dr. Bücker empfindet Sympathie für diesen Antrag, geht aber auch darauf ein, dass der Rat vor einiger Zeit eine Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes in Angriff genommen hat, welcher im April vorgelegt werden könnte. Er schlägt daher vor, den Antrag in 1. Lesung zu beraten.

 

Herr Röspel schließt sich dem Vorschlag von Herrn Dr. Bücker an. Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes könne im April/Mai 2016 hierüber entschieden werden. Daher sollte in der heutigen Sitzung die 1. Lesung erfolgen.

 

Frau Neuhaus weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt I.5.9. in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden könne. Es gibt kommunale Klassenrichtzahlen. Daher könne nicht einfach eine weitere Grundschulklasse in Delstern eingerichtet werden. Anhand der kommunalen Klassenrichtzahlen bekommt die Stadt Hagen Lehrpersonal von Arnsberg zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Kontingent von 66 Eingangsklassen bewilligt. Eine 67. Klasse würde von Arnsberg nur genehmigt, wenn die Flüchtlingssituation sich so ergeben sollte, dass noch 343 Kinder in Hagen hinzukämen, die in die 1. Klasse eingeschult werden müssten. Alle anderen Kinder könnten an den freien Plätzen an vorhandenen Schulen untergebracht werden.

 

Herr Dr. Geiersbach weist auf die Diskussionen im Schulausschuss hin. Eine weitere Klasse werde bereits dann eingerichtet, wenn sich alle Kinder, die bis jetzt noch nicht angemeldet sind, anmelden und noch ein paar Flüchtlingskinder hinzukommen. Man müsse nicht auf 343 Kinder warten, um eine neue Klasse einrichten zu können. Es seien nur noch ein paar Anmeldungen erforderlich, damit eine neue Klasse eingerichtet werden müsse. In Delstern bestehe das Problem, dass bereits 54 Anmeldungen vorliegen. Kämen nur noch ein paar Anmeldungen hinzu, müsse in Delstern eine weitere Klasse eingerichtet oder die Kinder über Land transportiert werden. Man sollte die Entscheidung nicht verschieben und auf die Schulentwicklungsplanung setzen. Den Eltern sollte jetzt Klarheit gegeben werden. Man stehe jetzt vor der Aufgabe, die Klassen zu bilden. Er weist auf den Beschluss des Schulausschusses hin.

 

Herr Becker erklärt den rechtlichen Zusammenhang der momentanen Diskussion der Frage Standort Delstern und der kommunalen Klassenrichtzahl. Bezogen auf die konkreten Anmeldungen, die an den jeweiligen Schulen vorliegen, wird in der Vorlage zur kommunalen Klassenrichtzahl die Bildung von 66 Klassen vorgeschlagen. Zusammen mit der Schulaufsicht, um unter dem Aspekt der Schulwanderung ein Auffangbecken zu haben, hat die Verwaltung von der Regelung im Schulgesetz Gebrauch gemacht, dass die kommunale Klassenrichtzahl auf Basis der konkreten Anmeldungen und der Erfahrung der Vergangenheit gebildet werden kann. Daher müsse man nicht mit der Zahl der 1467 Anmeldungen, bezogen auf die Bildung der kommunalen Klassenrichtzahl, operiert werden, die aktuell konkret den Schulen zugeordnet werden können, sondern mit 100 weiteren Anmeldungen rechnen, die von Kindern stammen, die aktuell noch nicht angemeldet wurden, zzgl. der Zuwanderung, die aus den Erfahrungen der letzten Monate hochgerechnet wurde. So sei die Zahl 67 entstanden, nämlich eine Klasse mehr, als die Zahlen hergeben. Diese Klasse wurde als Reserveklasse bezeichnet und aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit der Grundschule Friedrich Harkort zugeordnet. Wenn die Vorlage  jetzt bezogen auf die Diskussion geschoben würde, hätte dies die Auswirkung, dass der Beschluss zur kommunalen Klassenrichtzahl so lauten müsste, dass die 66 Klassen, die konkret auf Basis der Anmeldungen vorgeschlagen wurde, gebildet werden und dass über die Zuordnung der 67. Klasse zu einem späterem Zeitpunkt entschieden werde. Bezogen auf Eilpe/Delstern würde dies konkret bedeuten, dass aktuell noch zwei Anmeldungen akzeptiert werden könnten, da bisher 54 Anmeldungen dort vorliegen. Weitere Anmeldungen könnten erst dann akzeptiert werden, wenn es eine  Beschlussfassung a) endgültig über Delstern und b) in diesem Zusammenhang über die 67. Klasse gegeben hat. Wenn heute die Beschlussfassung über die kommunale Klassenrichtzahl und im April/Mai ein Beschluss zum Thema  Eilpe/Delstern und eine 67. Klasse erfolge, könnte ein 57. Kind in Eilpe/Delstern nicht angenommen werden.

 

Frau Kaufmann berichtet, dass sich die Schülerzahl im Gegensatz zur Situation im Sommer 2013 tatsächlich verändert habe. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Im Volmetal stehe eine gut ausgestattete Schule zur Verfügung. Im Schulausschuss wurde deutlich gemacht, dass in Haspe mit vielen Anmeldungen gerechnet werde. Dort werde die 67.Klasse benötigt. Sie bittet darum, heute den Beschluss bezüglich der kommunalen Klassenrichtzahl zum Tagesordnungspunkt I.5.9. mit dem Zusatz zu fassen, dass über die Zuordnung der Reserveklasse zu einer konkreten Schule zu einem späterem Zeitpunkt entschieden werde. 

 

Herr Hentschel unterstützt die Aussagen von Herrn Dr. Geiersbach. Er geht auf die Flüchtlingsunterkunft in Eilpe/Delstern ein und gibt zu Bedenken, dass sich dort auch in Zukunft viele Kinder aufhalten werden, die beschult werden müssten. Diese könnten nicht alle nach Haspe transportiert werden.

 

Frau Pfefferer spricht ihre persönliche Sympathie für den Antrag aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich jedoch dem Änderungsvorschlag der Fraktionen Hagen Aktiv und CDU anschließen und darum bitten, die Entwicklungen der Schulentwicklungsplanung abzuwarten und eine gesamtstädtische Diskussion zu führen. Es sollte keine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass es eine schulorganisatorische Maßnahme darstelle, zu der die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg benötigt werde, wenn der Schließungsbeschluss aufgehoben würde. Der Antrag würde seitens der Aufsichtsbehörde nur bearbeitet, wenn ein anlassbezogener Schulentwicklungsplan vorgelegt werde.

 

Herr Thielmann bedankt sich bei Herrn Becker für die sachliche Darstellung und bittet darum, die Reserveklasse jetzt noch nicht zuzuweisen, damit Gelegenheit bestehe, dies im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu bearbeiten. Daher stimme er dem Antrag auf 1. Lesung zu.

 

Herr Dr. Geiersbach weist darauf hin, dass es um eine Entscheidung gehe, die aktuell anstehe und nicht um eine langfristige Planung. Es bestünde heute die Notwendigkeit zu entscheiden, ob die in Eilpe/Delstern zu erwartenden Kinder in einer dritten Klasse in Eilpe/Delstern beschult werden können oder nicht. Die 67. Reserveklasse sei eine Klasse, die sofort an den Start ginge, wenn die zu erwartenden Kinder noch zu Beginn dieses Schuljahres angemeldet werden. Diese Anmeldungen werden nach den vorliegenden Zahlen in Eilpe/Delstern erwartet und nicht in Haspe.

 

Frau Kaufmann erläutert, dass die zuständige Schulrätin deutlich darauf hingewiesen habe, dass die vorhandenen Reserven aufgefüllt werden müssen, bevor die Reserveklasse/Ersatzklasse eingerichtet werden kann.

 

Herr Strüwer merkt an, dass jetzt die Möglichkeit bestehe, wenn ein Teilpunkt geschoben werde,  zu überprüfen, ob die virtuellen Einschätzungen tatsächlich zutreffen. Man sollte dann auf der Grundlage der tatsächlichen Anmeldungen entscheiden.

 

Herr Dr. Geiersbach weist auf den Beschluss des Schulausschusses hin.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Antrag gem. § 15 Abs. 2 a) GeschO auf Vertagung abstimmen. Der Antrag auf 1. Lesung wird mit Mehrheit beschlossen.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, in Abänderung seines Beschlusses vom 11.07.13, den Teilstandort der Astrid-Lindgren Grundschule in Hagen-Delstern nicht aufzulösen sondern ihn weiter für den Schulbetrieb der Grundschule zu erhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Die Vorlage wurde in 1. Lesung beraten

 

 

 

Anmerkung der Schriftführerin:

An dieser Stelle erfolgt die Beratung und die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt I.5.9 „Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 – Umsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl, Vorlage 0123/2016“. Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Protokollierung in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage