18.02.2016 - 5.7 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Anpass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 26.11.2013 vorgeschlagenen Schwellenwerte im Zeitraum bis zum 31.12.2018  - ausschließlich auf Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beschränkt  -  wie folgt anzuwenden:

 

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

 

Bei Bauleistungen nach VOB/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchgeführt werden; bei Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 1.000.000 € kann eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen