08.06.2015 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Imm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn Treß, warum in der Bilanz die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter in Höhe von 3,8 Mio. € und die Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 7 Mio. € nicht zusammengerechnet wurden (s. Anlage 1 Seite 1 des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014), gibt Herr Linden an, dass es der Verbesserung der Übersicht und der Transparenzerhöhung diene. 

 

Herr Treß erkundigt sich, warum die Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen sei und für welche Maßnahmen sie gebildet worden seien (s. Anlage VI Seite 8 des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014). Herr Linden antwortet, dass es sich um die Rückstellung für die Sanierung des Hohenhofs handele. Die Kosten für die Sanierung würden auf ca. 300.000 € geschätzt. Da es eine Verbindlichkeitsrückstellung sei, spiele die in der Anlage VI S.10 im letzten Absatz erwähnte 3-Monate-Frist keine Rolle.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen faßt folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis

           genommen.

 

      4. Der Jahresgewinn von 1.397.816,09 € wird wie folgt verwendet:

 

a.)   Ausschüttung von 521.500 € im Vorgriff auf den Jahresgewinn 2014

(bereits durch den Rat der Stadt Hagen Vorlage 0960/2014 beschlossen),

b.)   Bildung einer Rücklage von 208.725 €r den gemäß Wirtschaftsplan 2015 ausgewiesenen Fehlbetrag,

c.)   Ausschüttung von 500.000 € an den Träger Stadt Hagen und

d.)   als Vortrag auf neue Rechnung einen Betrag in Höhe von 167.591,09 €.

 

Der Betriebsausschuss beschließt gem. Eigenbetriebsverordnung

5 Abs. 5 Satz 2) die Entlastung der Betriebsleitung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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