28.04.2005 - 5.7 Änderung der Entgeltordnung der HagenWeiterbild...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der § 4 Abs. 1 der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule wird wie folgt geändert:

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

 

Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen