19.02.2015 - 6 Verlagerung des Stadtmuseums HagenErgänzungsvor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Huyeng sieht diese Vorlage als Grundlage für eine politische Diskussion, im Rahmen derer die Verwaltung versuchen werde, auftauchende Fragen zur Nutzung des Souterrains oder den anderen vorgestellten Nutzungsbereichen zu beantworten.

Er möchte aber auch nochmal sehr ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Verwaltung einen Beschluss des KWA benötige, in welcher Art und Weise eine Verlagerung des Stadtmuseums stattfinden solle. Erst dann könne in Verhandlungen mit dem LWL, zusammen mit der Bezirksregierung und mit dem Vermieter eingetreten werden.

Weiterhin möchte Herr Huyeng darauf aufmerksam machen, dass sich die aktuell präsentierte Möglichkeit in der Vorlage nur ergeben habe, da personelle Veränderungen, einhergehend mit räumlichen Veränderungen, im  Fachbereich Kultur stattgefunden hätten. Damit sei das bisher vorgelegte Konzept um ein vielfaches verbessert worden.

 

Herr Fritzsche glaubt, dass der im Jahr 2012 beschlossene Konsolidierungs-Effekt in diesem Bereich nicht zu heben sein werde.

Nach wie vor lehnt Herr Fritzsche eine Verlagerung des Stadtmuseums in das Souterrain des Osthaus-Museums ab. Anfreunden kann er sich aber mit der Prüfung, ob das Erdgeschoss als Ausstellungsfläche genutzt werden könne.

Hier sollten die denkmalschutzrechtlichen, statischen und platztechnische Aspekte genauer geprüft werden.

Weiterhin gibt Herr Fritzsche zu bedenken, dass eine vorzeitige Fördermittelrückgabe vor Ablauf der entsprechenden Mittelbindungsfrist reputationsschädigend für die Stadt Hagen sein könne, gerade dann, wenn es neuerliche Verhandlungen mit dem LWL geben würde, bespielweise wenn man eine neue Förderung bei einer Neukonzeption beantragen möchte.

 

Herr Asbeck teilt die Auffassung von Herrn Fritzsche, dass das Souterrain des Osthaus Museums, aufgrund des dann bestehenden Gemischtwarencharakters, vollkommen ungeeignet für die Dauerausstellung des Stadtmuseums sei. Insgesamt gesehen, solle man darüber nachdenken, warum die Dauerausstellung und die Sonderausstellungen in zwei getrennten Räumlichkeiten angeboten werden müssten. Herr Asbeck vertritt die Auffassung, wenn ein Einsparungseffekt am Ende stehen müsse, auch darüber nachgedacht werden müsse, dass derzeitig bestehende Angebot herunterzufahren. Er persönlich könne sich, auch aufgrund des schönen Ambientes, eine Verlagerung des gesamten stadthistorischen Museums in das Wasserschloss Werdringen vorstellen und er könne hier die Gegenargumentation der Verwaltung nicht nachvollziehen.

Vor diesem Hintergrund könne er sich aber auch vorstellen, die Räumlichkeiten komplett auf das alte Landgericht zu beschränken.

Herr Asbeck befürchtet, dass durch die geplante Verlagerung nicht die Kostenersparnis erfolge die erforderlich sei und er wiederholt seine Aufforderung an die Verwaltung aus den letzten Sitzungen, die entstehenden Kosten einschließlich der entstehenden Investitionen bei einer Verlagerung des Stadtmuseums vorzulegen. Denn ohne einen ihm bekannten Kostenrahmen könne er nicht über eine Verlagerung entscheiden.

Letztendlich hält er die Lösung aus der vorliegenden Vorlage als nicht tragbar und möchte diese, sollte man überhaupt in diese Richtung denken, vorher mit entsprechenden Zahlen untermauert wissen.

 

Herr Eiche findet das vorgelegte Konzept grundsätzlich gut und würde dieses auch gerne unterstützen. Er regt an, unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages die Prüfung der Vertragsstrafe des LWL mitaufzunehmen.

 

Herr Dr. Geiersbach möchte gerne die Vertragsbedingungen, insbesondere die mittel- bzw. langfristigen vertraglichen Bindungen einmal zum Vermieter und einmal zum Zuschussgeber, einschließlich der damit verbundenen Kosten und evtl. Strafen am jetzigen Standort des Stadtmuseums dargelegt haben. Insbesondere vor dem Hintergrund, ob und welche Probleme es bei einem vorzeitigen Ausstieg aus den Verträgen geben würde.

Des Weiteren solle eine derartige Kalkulation auch die Kosten des geplanten Umzugs enthalten.

Herr Dr. Geiersbach äußert sich für die SPD-Fraktion ebenfalls äußert skeptisch, über die Perspektive des Souterrains des Osthaus-Museums und auch seitens dieser Fraktion bestehe eine mangelnde Sympathie dem Vorschlag gegenüber das stadthistorische Museum im Souterrain im Osthaus-Museum unterbringen zu wollen.

Als gut hingegen wurde der Vorschlag, dass ehemalige Landgericht mehr in den Fokus zu nehmen, angenommen. Konzeptionell deutlicher dargelegt werden sollte aber seitens der Verwaltung der Begriff eines Museums- und Kulturzentrum im kompletten Erdgeschoss des ehemaligen Landgerichtes.

Herr Dr. Geiersbach könnte sich für diese Räumlichkeiten gut vorstellen, dass man dort die heimathistorischen Ausstellungen unterbringen könne. Praktisch eine Reaktivierung der Ausstellungsfläche im ehemaligen Gebäude des Landgerichtes.

 

Herr Walter äußert deutlich, wie auch bereits schon in den vergangenen Sitzungen, dass er ebenfalls kein Freund der Souterrainlösung sei.

Für ihn sei klar, dass gerade die Architektur eines Gebäudes die Attraktivität ausmache und hier sieht er bei der Souterrainlösung einen ganz klaren Verlust der Attraktivität des Stadthistorischen Museums.

Aus diesem Grund hält er, dass heute vorgelegte Papier der Verwaltung, durchaus für eine Verbesserung und man sähe, dass die Verwaltung sich in die richtige Richtung bewegen würde. Mittel- und langfristig, so glaubt Herr Walter, solle es für die Stadt Hagen ein Ziel sein ein Museumsquartier, bestehend aus dem Emil Schumacher Museum, dem Osthaus Museum und einem Historischen Museum an einem Ort einzurichten, bei dem auch die Mitarbeiter direkt vor Ort mit eingeplant würden. Er bezeichnet den jetzigen Standort des Historischen Centrums in der Wippermann-Passage auf Dauer als unattraktiv. Dieses könne man auch anhand der Besucherzahlen der Dauerausstellung des Stadtmuseums deutlich erkennen.

Seine persönliche Präferenz wäre, neben dem Erdgeschoss des ehemaligen Landgerichtes, dort noch eine 2. Etage hinzuzunehmen um dann gänzlich auf das Souterrain verzichten zu können. Als alternative Unterbringungsmöglichkeit für die Mitarbeiter würde sich dann das Gebäude des Polizeipräsidiums an der Prentzelstrasse anbieten. Die Frage der praktischen Umsetzbarkeit müsse dann allerdings noch geklärt werden. Dieses sei aber, so wiederholt er, seine ganz persönliche Wunschvorstellung.

Herr Walter möchte eine Lösung anstreben, die finanziell tragbar sei und er will verhindert wissen, dass die, vom LWL geleisteten Fördergelder, zurückgezahlt werden müssen. Zumal auch die zukünftige Förderungsfähigkeit der Stadt Hagen, insbesondere im Hinblick auf die Blätterhöhle, erhalten bleiben solle.  Aus diesem Grund appelliere an alle, dass eine realistische, sachgerechte und finanziell tragbare Lösung bevorzugt werden solle, ohne dass das Stadtmuseum zerschlagen würde. Er glaubt, dass eine weitere Option ein zeitlich begrenzter Verbleib des Stadtmuseums in der Wippermann-Passage nach entsprechenden Verhandlungen mit dem Vermieter sein könne. Dadurch könne etwas Zeit gewonnen werden, bevor eine gänzlich unattraktive Lösung durchgeführt werden müsse, die anschließend nicht mehr reparabel sei.

Herr Walter möchte von der Verwaltung wissen, sollte von seiner evtl. unrealistischen Lösung der Unterbringung des Stadtmuseums auf  2 Etagen im ehemaligen Landgericht abgesehen werden, was sachlich für das Stadtmuseum besser wäre. Entweder der Teil der Dauerausstellung im Souterrain des Osthaus Museums und die Wechselausstellungen im Erdgeschoss des ehemaligen Landgerichtes oder umgekehrt.

 

Herr Fritzsche möchte noch ergänzend hinzufügen, dass bei der Ermittlung der Kosten auch die Rückbaukosten, die in der Wippermann-Passage anfallen würden und die Kosten einer Neukonzeption mit berücksichtigt werden müssten.

Er stimmt Herrn Walter zu, dass ebenfalls nochmal geprüft werden solle, wie teuer ein Verbleib des Stadtmuseums in der Wippermann-Passage bis zum Ende der Mittbindungsfrist im Jahr 2023 werden würde. Dann könne man darüber nachdenken zu diesem zukünftigen Zeitpunkt gleichzeitig das Archiv mitzuverlagern sofern dann ein entsprechendes städtisches Gebäude zur Verfügung stünde.

Herr Fritzsche tendiert aktuell aber auch zu einer zentralisierenden Lösung, wie es die teilweise Unterbringung des Stadtmuseums im Gebäude des ehemaligen Landgerichtes anbiete. Er ist gegen eine komplette Verlagerung des Stadtmuseums in das Wasserschloss Werdringen aufgrund der schlechten Nahverkehrsanbindung. Eine teilweise Ausgliederung der Dauerausstellung, die das Mittelalter beträfe, kann er sich aber durchaus auch im Wasserschloss Werdringen vorstellen.

 

Herr Huyeng antwortet, dass eine komplette Verlagerung des Stadtmuseums in das Wasserschloss Werdringen, nach Prüfung der verschiedenen Voraussetzungen nicht umsetzbar sei.

Bezüglich der Fragen nach den Rückzahlungsmodalitäten der Fördergelder an den LWL gäbe es seitens des LWL die ganz klare Aussage, dass je nach gewähltem Zeitpunkt des Auszuges des Stadtmuseums Rückzahlungen zu leisten seien. Genau für diese Verhandlungen mit dem LWL, die mit Hilfe des Regierungspräsidenten geführt werden sollen, benötige die Verwaltung den Beschluss des Kultur- und Weiterbildungsausschusses. Zu den Verhandlungsspielräumen und Handlungsmöglichkeiten der mietvertraglichen Angelegenheiten kann nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine Mitteilung erfolgen.

Herr Huyeng möchte darauf hinweisen, dass der getroffene Konsolidierungsbeschluss eine strukturelle Veränderung auf Jahre gesehen darstelle. Das hieße, eine zusätzliche Anmietung von Räumen im Polizeipräsidium kontrakariere durch die, dann neuen entstehenden Mietverpflichtungen den getroffen Konsolidierungsbeschluss.

Im Vorfeld wurde seitens der Verwaltung sehr genau geprüft, welche Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kulturverwaltung durch Zusammenlegung von Büros frei gezogen werden könnten. Die von Herrn Walter vorgeschlagene zusätzliche Nutzung der 1.Etage durch das Stadtmuseum sei schlicht nicht möglich. Herr Huyeng warnt auch davor, die Verwaltungsmitarbeiter räumlich von den Museen zu trennen.

 

Herr Dr. Belgin möchte zu bedenken geben, dass es sich bei dem geplanten Umzug um den Umzug eines ganzen Museums, sprich um den Umzug einer ganzen tragfähigen Konzeption handele. Die von der Fachverwaltung vorgelegte Lösung der teilweisen Unterbringung des Stadtmuseums im Erdgeschoss der Kulturverwaltung entspräche der Unterbringung, die vormals gegeben war, also bevor das Stadtmuseum nach Eilpe umgezogen sei. Neben einer Unterbringung der Wechselausstellungen und Teile der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Erdgeschoss der Kulturverwaltung gehöre es zum Konzept mindestens alle 2 Jahre eine große Ausstellung in den Räumen des Osthaus Museums zu präsentieren. Diese Möglichkeiten der Präsentation einer solch großen Ausstellung, vergleichbar „Weltenbrand“, biete das Gebäude in Eilpe nicht.

Bei der zusätzlichen Einbindung des Souterrains in das geplante Konzept bedeute dies, dass im Souterrain eine Dauerausstellung zur Hagener Stadtgeschichte vorgenommen werden könne, die sich dann im Erdgeschoss der Kulturverwaltung weiter fortsetzen könne. Eine statische Zuordnung der Räume sei noch nicht erfolgt und auch in diesem Bereich nicht zwingend geplant, da die Erfahrungen, auch in anderen Museen zeigen, dass eine flexible Handhabung historische Themen viel interessanter sei und mehr Besucher anziehe.

Der Mietvertrag in der Wippermann-Passage laufe im Jahr 2018 aus. Hier habe es schon Gespräche mit dem Vermieter gegeben. Nähere Erläuterungen dazu kann Herr Dr. Belgin aber nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vornehmen.

Weiterhin gibt Herr Dr. Belgin darüber Auskunft, dass auf Grundlage einer virtuellen Berechnung festgestellt wurde, dass sämtliche Mitarbeiterbüros verkleinert in das 1. und 2. Obergeschoss der Kulturverwaltung verlagert werden könnten.

Zur weiteren konzeptionellen Darstellung übergibt Herr Dr. Belgin das Wort an Herrn Dr. Blank.

 

Herr Dr. Blank widerspricht der Aussage, dass das Stadtmuseum nicht in das Souterrain des Osthaus-Museums passe. Die Dauerausstellung des Stadtmuseums würde inhaltlich eine sehr gute Ergänzung zur Ausstellung im Osthaus-Museum darstellen, da hier dieselbe zeitliche Epoche aufgegriffen werde. Dieses bestätigten ihm auch Kollegen des LWL und anderer Museen. Aus rein inhaltlicher fachwissenschaftlicher Sicht, wären die geäußerten Befürchtungen, dass eine Dauerausstellung bei einem Wechsel in das Souterrain des Osthaus-Museums an Attraktivität verlöre, unbegründet.

Auf die Frage von Herrn Dr. Geiersbach, was man sich unter dem Begriff Museums- und Kulturzentrum vorstellen könne, antwortet Herr Dr. Blank, dass es sich hierbei zunächst um einen Arbeitsbegriff handele und dieser jederzeit geändert werden könnte. Konzeptionell müsse man sich hierbei eine sinnvolle Ergänzung zur Dauerausstellung vorstellen, die insbesondere spezifische Hagener Themen und Hagener Persönlichkeiten aufgreifen würde. Dieses geplante Museums- und Kulturzentrum könne somit die Fläche der Wechselausstellung in Eilpe sinnvoll ersetzen.

 

Herr Fritzsche verweist auf ein ihm vorliegenden Antwortschreiben der Verwaltung vom 18.06.2014 auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ im Rat, in dem bestätigt wurde, dass die bisherige Dauerausstellungsfläche des Stadtmuseums bei einer Verlagerung in das Souterrain von jetzt 350qm auf 200qm verkleinert werden müsse. Dies hieße doch wohl im Umkehrschluss, dass Teile der Ausstellung verlagert werden müssen.

 

Herr Dr. Blank antwortet darauf, dass eine Verlagerung von Teilen der Dauerausstellung in das Erdgeschoss in Form einer variablen Präsentation geplant sei.

 

Des Weiteren zitiert Herr Fritzsche aus dem vorliegenden Antwortschreiben, dass eine Planung ohne die finanzielle Unterstützung des LWL nicht stattfinden könne. Dies bedeute für ihn, dass die Zahlen und das Know How des LWL zwingend benötigt würde.

Weiterhin hieße es in diesem Antwortschreiben, dass bei einer Verlagerung des Stadtmuseums in das Souterrain, entsprechende Teile des Jungen Museums verlagert werden müssten und gewisse Teile des Osthaus-Museums nicht mehr gezeigt werden könnten.

 

Herr Asbeck bezieht sich auf die Frage von Herrn Walter und  möchte dazu vertiefend wissen, ob es nicht reiche, wenn man alle 2 Jahre eine ansprechende Wechselausstellung im Osthaus-Museum plane. Dies hätte den Vorteil, dass das Osthaus-Museum das Osthaus-Museum bliebe  und nicht Teil des Historischen Centrums würde. Welches nach seiner Meinung nach auch nicht zusammenpasse.

Herr Asbeck ist skeptisch, dass der Raumbedarf des Historischen Centrums unter der Prämisse ermittelt wurde, dass der Umfang der Ausstellungen wie bisher beibehalten werde und er vertrete weiterhin die Meinung, dass ohne eine entsprechende Kostenanalyse die vorgelegte Richtungsentscheidung nicht getroffen werden könne.

Zumal er mit der Formulierung unter dem Punkt 2 im Beschlussvorschlag nicht einverstanden sei. Diese von der Verwaltung getroffene Formulierung ließe den Schluss zu, dass die Verwaltung von sich aus, Maßnahmen zur Realisierung treffe. Dem könne so nicht zugestimmt werden. Es könne allenfalls im Konzept eine Darstellung der erforderlichen Maßnahmen mit den entsprechenden Kosten zur Realisierung erfolgen.

Insgesamt glaubt Herr Asbeck, dass man mit dieser Vorlage so nicht zurecht käme.

 

Herr Röspel schlägt als Kompromiss vor, dass man heute über den Punkt 1 der Beschlussvorlage beschließen solle, da Herr Huyeng unmissverständlich deutlich gemacht habe, dass ein Beschluss zur weiteren Verhandlungen mit dem Vermieter und dem LWL benötigt werde. Den Punkt 2 der Beschlussvorlage würde er gerne flexibler formuliert wissen. Er hält die Festschreibung, welche Ausstellung wo eingerichtet werden solle, unter diesem Punkt für nicht gut und sieht dieses eher im Rahmen eines Konzeptes niedergeschrieben, um sich sämtliche variablen Möglichkeiten offenhalten zu können.

Herr Röspel denkt schon, dass man heute zu einer Beschlussfassung kommen solle, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Zahlen und Kosten bekannt seien.

Für ihn sei es wichtig, dass es jetzt nun auch endlich losgehe und das in allernächster Zeit eine Vorlage vorgelegt werde in der die noch offenen Fragen beantwortet werden würden.

 

Herr Eiche möchte sich Herrn Röspel anschließen und ist der Meinung dass nun auch endlich ein Auftrag erteilt werden solle, damit es endlich losgehen könne. Er hofft, dass es ein Bestandteil unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages sei, evtl. „Neu“Verhandlungen mit dem LWL über die anstehenden Strafen durchzuführen. Den Punkt 2 des Beschlussvorschlages verstehe er lediglich als ein Abklären aus wissenschaftlicher Sicht.

 

Herr Dr. Blank erklärt daraufhin zum besseren Verständnis, dass dieses Abklären aus zeitlicher Sicht erfolge, da die Neukonzeption eines Museums unter Umständen zwischen 5 – 10 Jahren dauern könne. Unter diesem Aspekt müsse man auch den vorliegenden Zeitplan berücksichtigen.

 

Herr Arndt zeigt sich überrascht, wie wenig Vertrauen den Fachleuten, Herrn Dr. Belgin und Herrn Dr. Blank, hier in dieser Frage entgegengebracht werde. Beide Herren seien so nah an dem Problem und sehen deutlich was möglich sei und haben sicherlich in den vergangenen Monaten alle Möglichkeiten mit allen kalkulierbaren Kosten betrachtet, obwohl diese noch nicht festgelegt werden konnten, da ein entsprechender Beschluss fehle.

Herr Arndt ist der Meinung, dass das vorgelegte Konzept ein Konzept sei, dass anlaufen könne und zunächst auch machbar sei. Seitens der Fraktion „Hagen Aktiv“ werde somit eine Zustimmung zu diesem Konzept erfolgen.

 

Herr Söhnchen sieht bei den Ausführungen von Herrn Arndt mit der Formulierung „zunächst machbar“ Schwierigkeiten, hier fehle ein Ausdruck von Planungssicherheit.

 

Herr Söhnchen stellt fest, dass keine weiteren Wortbeiträge vorliegen. Er unterbricht die Sitzung und bittet alle Fraktionssprecher zu ihm.

 

Die Sitzung wird um 17:00 Uhr unterbrochen.

 

Herr Söhnchen eröffnet die Sitzung um 17:15 Uhr erneut.

 

Herr Söhnchen erklärt, dass mit der vorherigen Absprache eine Lösung gefunden wurde und fasst zusammen, dass Punkt 1 und Punkt 3 des Beschlussvorschlages unverändert bleiben. Der Punkt 2 werde wie folgt abgeändert:

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines wissenschaftlichen, finanziellen und ausstellungstechnischen Konzeptes sowie der Darstellung aller notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Kunstquartier. Die Verwaltung wird auf Grundlage des zu erstellenden Konzeptes eine Kostenkalkulation vorlegen.“

Im Anschluss daran lässt Herr Söhnchen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

  1. Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss beauftragt die Verwaltung entsprechend der oben gemachten Ausführungen zur Aufnahme von zielführenden Gesprächen mit dem LWL, dem RP, den Vermietern, der GWH und sonstigen zu beteiligenden Fachbereichen, Institutionen und Trägern, um die entstehenden Kosten und notwendigen Maßnahmen eines Umzuges des Stadtmuseums aus der Wippermann-Passage in Eilpe in die Innenstadt zu ermitteln.
  2. Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines wissenschaftlichen, finanziellen und ausstellungstechnischen Konzeptes sowie der Darstellung aller notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung der Dauerausstellung des Stadtmuseums im Kunstquartier Hagen. Die Verwaltung wird auf Grundlage des zu erstellenden Konzeptes eine Kostenkalkulation vorlegen.
  3. Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss wird regelmäßig über den Stand der Planungen und Maßnahmen informiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

1

-

SPD

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

FDP

1

-

-

Die Linke

-

1

-

AfD

1

-

-

 

 

 

Einstimmig beschlossen

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

-