04.11.2015 - 6.1 Schnitt- und Rodungsmaßnahmen des Landesbetrieb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 04.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann berichtet anhand von Fotos von den Fällmaßnahmen des Landesbetriebes Straßen NRW im Bereich Haßleyer Straße.
Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun, Bögemann, Dr. Hülsbusch, Gockel, Wack und Meilwes wird Folgendes erörtert: Die uLB und auch der LB waren von den Maßnahmen unterrichtet, gleichwohl die originäre Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt. Straßen NRW begründet solche Maßnahmen regelmäßig mit Verkehrssicherungspflichten, zu denen sie aufgrund straßenrechtlicher Regelungen gezwungen sind. Die Landschaftsbehörden haben kaum Einflussmöglichkeiten auf solche Maßnahmen, wenn sie im gesetzlich zulässigen Zeitraum durchgeführt werden. Im Landschaftsplan Hagen ist der Straßenkörper einschließlich der Böschungen von Schutzgebietsfestsetzungen ausgenommen. Somit ergeben sich auch aus dem LP Hagen keine Möglichkeiten regelnd auf die Maßnahmen einzuwirken. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Straßen NRW 30 Jahre sein Straßenbegleitgrün nicht richtig gepflegt hat, woraus das kahlschlagmäßige Ausmaß der Maßnahmen resultiert. Dabei wird bezweifelt, dass eine so große Zahl an Bäumen gefällt werden musste, weil das Höhen/Durchmesserverhältnis nicht stimmt. Unmut wird darüber geäußert, dass die Bäume an der Straße Zur Hünenpforte in das FFH Gebiet fallen gelassen wurden, wodurch dort weitere Gehölze beschädigt wurden. Hierzu waren aus Sicht des LB im Ortstermin andere Zusagen gemacht worden. Es wird die Frage gestellt, ob für die Schäden im FFH-gebiet Ersatz geschaffen wird und ob die Stadt Hagen hierfür Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Es besteht der Eindruck, dass Straßen NRW solche Maßnahmen nicht aus fachlichem Verstand durchführt, sondern aufgrund von rein wirtschaftlichen Erwägungen.
