15.09.2015 - 5.6 10. Landschaftsplan-Änderungsverfahren hier: Ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 15.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Wiemann.
Unter Beteiligung der Herren Hüsecken, Riegel, Dr. Hülsbusch, Munzlinger, Dr. Braun und Wiemann wird erörtert, dass die Gemeinden aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts verpflichtet sind, der Windkraft substantiell Raum zu verschaffen. Mit der vorgeschlagenen Unberührtheitsklausel möchte die Verwaltung vermeiden, dass am Ende größere Flächen aus dem Landschaftsschutz fallen. Seitens der Beiratsmitglieder wird befürchtet, dass man bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise keine Mitbestimmungsmöglichkeit mehr bei der Einzelanlagengenehmigung habe. Bei der derzeitigen rechtlichen Situation würde eine solche Mitbestimmung im Rahmen der erforderlichen landschaftsrechtlichen Befreiungen bestehen.
