15.09.2015 - 4 Mitteilungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herrn Dr. Hülsbusch liegt die Verwaltungsvorlage Nr. 0687/2015 „Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Hier: Beschlüsse des Landschaftsbeirat, Haupt- und Finanzausschuss, Stadtentwicklung und Rat“ vor, die nicht zur Beratung im LB vorgesehen ist. Vor dem Hintergrund, dass sich die Vorlage direkt auf einen Beschluss des LB zur Vorlage 1064/2014 bezieht, drückt er sein Unverständnis darüber aus, dass der LB in der Sache nicht mehr beteiligt werden soll. Er fordert die Verwaltung auf, die Beratung der Vorlage durch den LB vor der geplanten Anhörung des Rates am 24.09.2015 beim Oberbürgermeister anzumahnen.

 

Herrn Gockel liegt eine Mitteilung der unteren Wasserbehörde (UWB) zur Entwässerung der B 7 im Bereich des Quelltops des Barmer Teich vor. Demnach hat Straßen. NRW gegenüber der UWB Folgendes mitgeteilt:

Aufgrund der vorhandenen Topografie (Gefälle der B7 in Richtung Hohenlimburg) habe man entschieden, dass die Neuregelung der Straßenentwässerung von der L693 „Hünenpforte“ (Tiefpunkt) bis zum städtischen „Herbecker Weg“ (Hochpunkt) erfolgen soll. Damit werde nicht nur die Einleitung von Straßenoberflächenwasser in den Quelltopf des Barmer Teiches sondern auch der Abschlag in einen Nebenlauf des Barmbaches von der Neuregelung der Straßenentwässerung erfasst. Außerdem sei absehbar, dass bei der Umgestaltung des Querschnittes der B7 (zur zukünftigen Wasserführung und –fassung zwingend erforderlich) auch ein begleitender Geh-/Radweg angelegt werde, was seitens der Stadt Hagen in Vorgesprächen sehr positiv aufgenommen worden sei. Nach Klärung der grundlegenden Parameter sei nun beabsichtigt, ein Ingenieurbüro mit der weiteren Planung bzw. Bauvorbereitung zu beauftragen, so dass zum Jahreswechsel 2015/2016 möglichst ein mit der Stadt Hagen abstimmbares Konzept vorgelegt werden könne.

 

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