18.02.2015 - 5.1 Antrag der Ruhrfischereigenossenschaft auf Absc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Jäger von der Ruhrfischereigenossenschaft erläutert den vorliegenden Antrag und berichtet aus der Arbeitsgruppe „Kormoran“ beim MKULNV, in der er Mitglied war.

 

An der folgenden Diskussion beteiligen sich die Herren Drane, Fähmel, Goldammer, Munzlinger, Jäger, Wack, Bögemann, Dr. Braun, Dr. Hülsbusch und Hegenberg. Die im Erlass des MKULNV erwähnten nicht letalen Vergrämungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit von der LÖBF durchgeführt. Dabei wurde im Ergebnis festgestellt, dass diese allein nicht ausreichen. Wer die nicht letalen Vergrämungsmaßnahmen nun in der Praxis durchführen soll und finanziert, ist unklar. Konträre Meinungen bestehen über die Bestandsentwicklung des Kormorans in Hagen und die Auswirkung auf die Äschenbestände. Es wird deutlich gemacht, dass es bei dem Erlass des Ministeriums und dem darauf basierenden Antrag, um eine Artenschutzmaßnahme zum Schutz der auf der Roten Liste stehenden Äsche geht. Dabei soll der Kormoran, dessen Population sich in NRW in einem guten Erhaltungszustand befindet, aus gewissen Flussregionen u. a. letal vergrämt werden und nicht substantiell in seinem Bestand reduziert werden.

 

Es wird abgestimmt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Maßnahme mit koordiniert und beratend begleitet. Die Arbeitsgruppe soll sich unter Einbeziehung der Landschaftswacht und mit Hilfe weiterer Kräfte um die nicht letale Vergrämung, auch außerhalb der Jagdzeit kümmern.

 

Zur Mitwirkung in der Arbeitsgruppe melden sich die Herren Fähmel, Drane, Wack und Jäger.

 

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Beschluss 1:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, dem Antrag der Ruhrfischereigenossenschaft stattzugeben.

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Abstimmungsergebnis zu 1:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

     12

Dagegen:

       3

Enthaltungen:

      0

 

Beschluss 2:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Anzahl der zu erlegenden Exemplare im Genehmigungsbescheid auf 15 Stück im beantragten Genehmigungszeitraum zu beschränken.

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

    12

Dagegen:

      0

Enthaltungen:

      3

 

Beschluss 3:

 

Der Landschaftsbeirat bildet eine Arbeitsgruppe, v. a. aus Vogelschützern und Fischereivertretern bestehend, die die Maßnahme mit koordiniert und beratend begleitet. Die Arbeitsgruppe kümmert sich unter Einbeziehung der Landschaftswacht und mit Hilfe weiterer Kräfte um die nicht letale Vergrämung, auch außerhalb der Jagdzeit.

 

Abstimmungsergebnis zu 3:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

     14

Dagegen:

       0

Enthaltungen:

       1

 

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Anlagen zur Vorlage