11.03.2015 - 3.1 Mitteilung über Vandalismusschäden 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Mi., 11.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wisotzki erkundigt sich, ob es möglich sei, für Vandalismusschäden eine Versicherung abzuschließen.
Herr Kortenacker gibt an, dass es eine Versicherung gegeben habe. Diese sei aus Konsolidierungsgründen gekündigt worden, weil die Beiträge höher gewesen seien als die entstandenen Schäden.
Herr Klinkert fragt, wie die GWH „Vandalismus“ definiere und ob alle so genannten Vandalismusschäden auch solche seien. Herr Krüger verweist auf die bei der GWH praktizierte Sortierung von Schäden. Mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörungen oder Beschmutzungen würden als „Vandalismus“ eingestuft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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151,6 kB
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