05.11.2015 - 7.6 ÖPNV-Direktvergabe an die Busverkehr Rheinland ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bleja erläutert die Vorlage. Es geht um eine Formfrage.

Herr König fragt konkret zur Ziffer 2.5, ob dies eine Neuregelung sei. Es geht dabei um Abstimmung mit der Hagener Straßenbahn und der Stadt Hagen. Herr König möchte wissen, ob das bisher auch schon so gewesen sei.

Herr Bleja bejaht das. Das sei bisher auch so gewesen.

Herr König merkt an, dass die Abstimmung dann nicht ordentlich funktioniert und fragt nach, wer die Abstimmung gemacht hat, denn die Abfahrzeiten sprechen nicht dafür.

Und auf Nachfrage warum das nicht geändert werde, hieß es, der BVR ändert das nicht, warum sollte die Hagener Straßenbahn das ändern. So etwas klingt nicht nach Abstimmung miteinander.

Herr Bleja nimmt das mit und will das erfragen.

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Busverkehr Rheinland GmbH wird nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses sowie den dazugehörigen Anlagen mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne des VRR-Finanzierungssystems im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungs-systems auf dem Stadtgebiet Hagens vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 betraut.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung der Stadt Hagen geringfügige Änderungen und Anpassungen dieses Beschlusses vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind.
  3. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen vom 15. Dezember 2005 zur ÖSPV-Finanzierung und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 16. September 2010 bleiben von den Regelungen dieses Beschlusses unberührt.
  4. Die Gültigkeit des Direktvergabebeschlusses erfolgt unmittelbar im Anschluss an die im Ratsbeschluss vom 22.06.2006 festgelegten Laufzeit der Bestandsbetrauung bis zum 31.12.2015.
  5. Die Betrauung der Busverkehr Rheinland GmbH umfasst auch Planung und Aufbau der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistung. Die konkrete Ausgestaltung dieser Planung sowie der Betrieb obliegen der Busverkehr Rheinland GmbH auf den ihr genehmigten Linien, sofern sie den Vorgaben des Nahverkehrsplans und den weiteren Vorgaben der Stadt Hagen als Aufgabenträger nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW entspricht.
  6. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird angewiesen, diesen Ratsbeschluss der Busverkehrs Rheinland GmbH mit der Bitte um Stellung eines Finanzierungsantrags an den VRR nach Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems zu übermitteln.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen