05.11.2015 - 7.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier nimmt aus Gründen der Befangenheit nicht an der Diskussion und der Abstimmung teil.

 

Herr Bleja verweist auf die letzte Sitzung und geht auf die Fragen zu Kompensationsflächen ein. Der Landschaftsbeirat hat das Vorgeschlagene abgelehnt. Drei Alternativstandorte wurden vorgeschlagen.

 

Herr Vogeler teilt mit, dass es letztes Mal darum ging, dass vor Ort mit der Bevölkerung  Fragen geklärt werden sollten da es doch einige Änderungen gab. Das Projekt sollte nochmal vorgestellt werden. Das sei in der letzten Sitzung ausreichend diskutiert worden. Die CDU Fraktion stimmt somit zu.

Herr Hoffmann unterstützt die Einwände des Landschaftsbeirates.

Frau Kingreen fragt, ob man den Investor dazu bringen kann Waldrand, Obstwiesen oder Straßenbäume als Kompensation zu betreiben? Das sollte geprüft werden. Bei den Kompensationsmaßnahmen im Wald wäre es nicht nachvollziehbar, wohin das Geld geht.

Es wird von fremdländischen Gehölzen als Kompensation gesprochen und Frau Kingreen fragt, warum keine heimischen Pflanzen und Gehölze genutzt werden sollen, dies wäre für die heimischen Tiere besser. Sie bittet um Änderung.

Herr Prof. Dr. Ullrich berichtet über eine Ortsbegehung von Umweltausschuss und Landschaftsbeirat, somit gibt es keinen Wissensvorsprung vom Landschaftsbeirat. Es ist nachgebessert worden. Es dürfen sich allerdings nicht alle Maßnahmen in den Wald verschieben.

Herr Wisotzki ist der Ansicht, der Investor ist auf die Forderungen eingegangen und die SPD stimmt somit zu.

Herr Dr. Hülsbusch teilt mit, die Ablehnung des Landschaftsbeirates sei aufgrund der Kompensation im Wald erfolgt.

Herr Dr. Bücker stimmt zu, sofern die Ersatzmaßnahmen nicht im Wald stattfinden, ansonsten wird er sich enthalten.

Herr Dr. Braun erörtert die rechtliche Lage. Wenn der Investor belegen kann, dass er Kompensation betrieben hat, kann von der Landschaftsbehörde keine Ablehnung erfolgen. Manchmal sei es einfach besser, den Ersatz zu akzeptieren.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausge-hängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Straße 64 einschließlich der Begründung vom 21.08.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich in Hagen-Halden an der Berchumer Straße. Es handelt sich um das Grundstück Berchumer Straße 64, Gemarkung Halden, Flur 6, Flurstück 72. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 1. Quartal 2016 durch geführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

1

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

10

Dagegen:

1

Enthaltungen:

3

 

Herr Meier hat Gründen der Befangenheit weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen