22.09.2015 - 5.11 Städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier bezweifelt, dass sowohl auf der Haßleyer Insel als auch an der Eckeseyer Straße ein Möbelhaus entsteht. Er ist nicht bereit das Baurecht für den Möbelmarkt an der Eckeseyer Straße zu schaffen, solange keine verbindliche Erklärung der Geschäftsführung vorliegt. Herr Thieser regt in diesem Zusammenhang an, diese Erklärung zu fordern. Falls die Firma das Bauvorhaben nicht bis zum Jahr 2018 auf der Haßleyer Insel beginnt, sollte die Festsetzung für die Eckeseyer Straße nicht verändert werden. Geprüft werden sollte zudem, ob das Grundstück an die Stadt zurück fällt, sofern die Firma ihr Baurecht nicht ausübt.

 

Herr Panzer spricht sich grundsätzlich gegen eine Änderung der Festsetzung im Bebauungsplan aus. Eine Vereinbarung mit dem Investor zu schließen, begrüßt er.

 

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt unter Verzicht auf ein Bebauungsplanänderungsverfahren für die Eckeseyer Straße mit dem Investor mit dem Ziel zu verhandeln, eine Festlegung hinsichtlich des Baubeginns für die Haßleyer Insel zu treffen. Für den Fall eines Fristversäumnisses ist eine verbindliche Verkaufsverpflichtung zu Gunsten der Stadt Hagen vertraglich zu begründen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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