16.06.2015 - 13 Förderprogramm Soziale Stadt:Fortschreibung Int...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Stoltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe erläutert, dass gegenüber der ursprünglichen Vorlage die Kosten für die Oberbauleitplanung seitens der WBH heraus gerechnet wurden.
Herr Reinke sieht die Errichtung eines Buscaps unter dem Gesichtspunkt der Feinstaubbelastung kritisch. Die Installation von Displays begrüßt er ausdrücklich. Zudem erfragt er, ob die Planung zur Gestaltung der „Bohne“ schon vorliegt.
Herr Meier betont, dass die Details schon in der Bezirksvertretung Mitte vorgestellt und die Beschlüsse einstimmig gefasst wurden. Bei dieser Beschlussfassung geht es um grundsätzliche Angelegenheiten.
Herr Ludwig weist darauf hin, dass die Umgestaltung in barrierefreie Haltestellen eine gesetzliche Maßnahme ist.
Herr Klinkert begrüßt die stattgefundene umfangreiche Bürgerbeteiligung in dem Stadtteil und empfiehlt die Zustimmung.
Herr Reinke betont, dass er die umfangreiche Bürgerbeteiligung ebenfalls positiv sieht, er aber noch offene Fragen beispielsweise zur Gestaltung der „Bohne“ habe.
Herr Grothe erläutert, dass zur Gestaltung der „Bohne“ die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung Mitte liegt und diese eine Dringlichkeitsentscheidung diesbezüglich trifft.
Herr Dr. Ramrath empfiehlt bei der Beschlussfassung die Orientierung an den Beschlüssen der vorberatenden Gremien und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Städtebauliche Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Wehringhausen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag für 2016 mit dem im
Handlungskonzept unter B aufgeführten Maßnahmen vorzubereiten.
