16.06.2015 - 27 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 2. Änderung Teil I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/01(534) 2. Änderung Teil II –Wohnbebauung Haus Harkorten- nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 08.05.2015 wird nach § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in Hagen-Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 11 und umfasst die Flurstücke 398, 400 (bis auf einen ca. 2,50 m breiten Stich entlang der Harkortstraße) und das Flurstück 258 bis zu einer Tiefe von ca. 35 m. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres 2015 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
225,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
351,5 kB
|
