16.06.2015 - 28 Bebauungsplan Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Qu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Klinkert erteilt Buchstabe b) des Beschlussvorschlages nicht seine Zustimmung und bittet getrennt über den Beschluss abstimmen zu lassen.

 

Herr Meier und Herr Panzer führen aus, dass es sich um eine sinnvolle gesetzliche Verkürzung handelt und empfehlen die Zustimmung.

 

Herr Thieser ergänzt, dass die Bürger im Vorfeld ausreichend informiert wurden.

 

Herr Grzeschista empfiehlt die Beteiligung aufgrund des überschaubaren zeitlichen Verzuges durchzuführen. Dieser Auffassung schließt sich Herr Hoffmann an.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a):

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe im Ortsteil Quambusch südlich der Straße Am Quambusch und umfasst den aufgegebenen Sportplatz nördlich der S -Bahnlinie. Es enthält in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, die Flurstücke 611, 959 und 960.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Zu b):

 

Gemäß § 13 in Verbindung mit § 13 a BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses wird auch bekannt gegeben, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann (Unterrichtung der Öffentlichkeit).

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2016. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zu a)

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zu b)

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2499&TOLFDNR=221947&selfaction=print