24.03.2015 - 12 Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier führt aus, dass der Vorhabenträger gewechselt habe und eine neue Erschließungsstraße geplant sei.

Zudem hat der neue Vorhabenträger sich bereit erklärt, einen Spielplatz zu errichten.

 

Herr Panzer sieht die extreme Verdichtung kritisch, begrüßt aber den Bau eines Spielplatzes.

 

Herr Hoffmann erkundigt sich wie viele Häuser an dieser Stelle geplant sind.

 

Herr Grothe führt dazu aus, dass der ursprünglich geplante Vorhaben- und Erschließungsplan auf ein Bebauungsplanverfahren umgestellt werde. Das planerische Konzept werde noch erstellt.

 

Herr Panzer fordert, dass das planerische Konzept in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird.

 

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass das planerische Konzept im Einklang mit der Ressourcenplanung des Vorhabenträgers vereinbar sein muss.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Das gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof wird auf ein nicht - vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB umgestellt.

 

b) Das Plangebiet befindet sich in Berchum südlich der Tiefendorfer Straße im Bereich zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Grundstücksteil um das Haus Tiefendorfer Str. 8 und das Flurstück 28 entfallen. Entlang der Tiefendorfer Straße wird der Geltungsbereich erweitert.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Berchum in Flur 3 das Flurstück 157 (teilw.) und in Flur 5 die Flurstücke 271 und 247 (teilw.). In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

c) Gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage