13.04.2005 - 4 Sanierung der historischen Gärten am Schloss Ho...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Es wird auf die Sitzung vom 19.11.2003 und den Ortstermin vom 14.03.2005 hingewiesen, in denen das Vorhaben bereits diskutiert wurde. Die Berichterstatterin Frau Bimberg, Landschaftsarchitektin, stellt klar, dass einerseits die Befreiung vom Landschaftsplan zur Herrichtung der Gartenanlage beraten werden muss, jedoch auch der Umgang  mit den vorhandenen Naturdenkmalen angesprochen werden sollte. Hinsichtlich der Naturdenkmale kann das Eibenpaar an der Kopfseite der Gartenanlage in die geplante Wegführung integriert werden. Das Eibenpaar im Bereich der Mauer wird wahrscheinlich bei der geplanten Mauersanierung nicht zu erhalten sein. Unter Beteiligung von Herrn Blauscheck, Herrn Borgmeier, Frau Bimberg, Herrn Freier, Herrn Braun, Herrn Thiel und Herrn Hülsbusch  werden die Möglichkeiten diskutiert, die Gabionen komplett vor der sanierungsbedürftige Mauer zu errichten oder dies zumindest im Bereich des Eibenpaares durchzuführen, wobei wahrscheinlich verkehrssicherungstechnische Gründe dagegen sprechen werden. Den Varianten, die Mauer wie bei der “Hohensyburg” erfolgt, mit Mörtel zu reparieren oder die geplante Wegeverbindung zu Gunsten des Eibenpaares zu verschieben steht entgegen, dass die bewilligten Fördergelder für das vorliegende Konzept bewilligt wurden. Herr Braun stellt nochmals klar, dass eine Zustimmung zur Gartensanierung auch die Herausnahme der Naturdenkmale  aus dem Landschaftsplan Hagen zur Folge haben kann. Herr Blauscheck schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, in dem die Naturdenkmale berücksichtigt werden.

 

Der Vermutung von Herrn Freier, dass bei der Sanierung der Weinterrassen die in der Flora von Hagen aufgeführten Bestände des “Goldlack” beseitigt wurden, entgegnet Frau Bimberg, dass die Weingärten flächendeckend von Efeu überwuchert waren und kein Exemplar des “Goldlack” vorgefunden wurde.

 

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Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat favorisiert den Erhalt der vorhandene Eibengruppen als Naturdenkmäler, würde jedoch einer Entlassung des mauerseitigen  Eibenpaars aus der Schutzfestsetzung zustimmen, falls sich hier keine bauliche Alternative finden lässt.

 

Das zweite Eibenpaar an der Kopfseite der Gartenanlage ist zu erhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

        11

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          0

 

 

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