03.12.2015 - 10 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Asbeck stellt folgende Anfragen:

1.) Er möchte gerne wissen, wie der aktuelle Sachstand im Hinblick auf den Weltkulturerbeantrag des Hohenhofes sei.

In diesem Zusammenhang möchte Herr Asbeck noch wissen,

2.) ob es die Verwaltung für sinnvoll erachte, im unmittelbaren Umfeld des Hohenhofes ein sehr verwahrlostes Waldstück stehen zu lassen. Er spricht hier von dem Bereich zwischen Sportplatz und Hohenhof. Ihn würde interessieren, ob dieses Waldstück zielgerichtet verwahrlost gelassen werde, da es in diesem Zustand evtl. ökologisch sinnvoll sei, oder ob die mangelnde Pflege schlichtweg an finanziell nicht aufzubringenden Mitteln liege.

 

Herr Huyeng sagt zu Frage 2 eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau Dr. Schulte antwortet auf Frage 1, dass es im Hinblick auf den Weltkulturerbeantrag keinen neuen verlautbaren Sachstand gebe. Die Tatsache, dass es noch keinen neuen Sachstand gebe, sei in ihren Augen, der Tatsache geschuldet, dass seitens der gegründeten internen Arbeitsgruppe ein externer Gutachter eingeschaltet wurde, der bisher nicht im Sinne aller Verbundpartner begutachtet habe. Dieser externe Gutachter sei ein Professor der Geologie, der diesen Verbundantrag in Hinblick auf die Begrifflichkeit der „Kulturlandschaft“ betrachte und weniger unter dem Aspekt des inhaltlichen Zusammenhanges. Zurzeit werde diesbezüglich innerhalb dieser internen Arbeitsgruppe noch sehr kontrovers diskutiert. Sollte man hier zu einem Konsens gelangen, gebe es seitens dieser Arbeitsgruppe eine Verlautbarung, die Frau Dr. Schulte selbstverständlich dann auch zur Kenntnis an den Kultur- und Weiterbildungsausschuss geben werde.

 

Herr Söhnchen möchte gerne wissen, wie der aktuelle Sachstand im Hinblick auf den Kulturentwicklungsplan sei.

 

Herr Dr. Belgin berichtet dazu, dass es grundsätzlich keinen neuen Sachstand gebe. Wie dem Kulturausschuss bereits in den letzten Sitzungen mitgeteilt wurde, wurde die erarbeitete Präambel sehr kontrovers im Verwaltungsvorstand diskutiert. Insbesondere aufgrund der Feststellung, dass Kultur zu einer Pflichtaufgabe der Stadt werden solle. Letztendlich habe sich die Arbeitsgruppe entschlossen, die Präambel zunächst zurückzuziehen. Im Augenblick arbeite die Arbeitsgruppe zum einen, weiter an der Erstellung einer Liste aller kulturschaffenden Institutionen, Vereinen usw. mit deren Ideen, und zum anderen werde das ca. 30seitige Arbeitspapier zusammengefasst in 7 Kernpunkte bzw. Handlungsfelder für einen zukünftigen Kulturentwicklungsplan. Jeder Arbeitsgruppenteilnehmer habe ein Feld übernommen. Das nächste Treffen sei für Februar 2016 vorgesehen, so dass dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen darüber berichtet werden könne. Seitens des Verwaltungsvorstandes sei aber auch unmissverständlich geäußert worden, dass dieser die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zunächst sehen möchte um diese dann auch freigeben zu können.

 

Herr Becker möchte hinzufügen, dass aus seiner Sicht, die zentrale Frage gewesen sei, welche Funktion die Redaktionsgruppe habe. Diese Redaktionsgruppe habe die Materialsammlung in der bereits erwähnten Präambel zusammengefasst und dabei auch konsequenter Weise eine Bewertung vorgenommen und genau dieses Verfahren sei der Punkt gewesen, der im Verwaltungsvorstand für Diskussionen gesorgt habe. Letztendlich habe der Verwaltungsvorstand entschieden, wenn schon die Redaktionsgruppe sich selbst den Auftrag stelle die Materialsammlung zu bewerten, sei dies etwas, was der Verwaltungsvorstand nicht unkommentiert weitergeben möchte.

 

Herr Söhnchen stellt fest, dass keine weiteren Anfragen vorliegen.

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Beschluss: