17.09.2015 - 8 Umsetzung des HSP 2014/2015 - Einsparungen Kult...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck erläutert den Anlass seines eingebrachten Vorschlages zur Tagesordnung. Er habe seinerzeit, als der Gesellschaftervertrag beraten wurde, großen Wert darauf gelegt, dass in § 21 unter den Sonderrechten der Stadt Hagen, ausdrücklich aufgeführt wurde, dass der Rat der Stadt Hagen und der für Kultur zuständige Ausschuss zu jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft unterrichtet werden und von dem Geschäftsführer Auskunft verlangen können. Er wäre dankbar, wenn das Theater bei wichtigen Angelegenheiten diesem Auskunftsrecht des Ausschusses nachkäme. Der Ausschuss könne natürlich auch nach jeder Aufsichtsratssitzung einen Antrag auf Auskunft an das Theater stellen. Dieses sei aber ein recht umständliches Verfahren. Günstiger für das Zusammenwirken von Kulturausschuss und Theater sei das selbständige mitteilen von relevanten Informationen durch das Theater an den Ausschuss. Gerade der Kulturausschuss sei immer ein Ausschuss gewesen, der die Anliegen des Theaters auch nach Möglichkeit umsetzen und realisieren wolle.

 

Herr Söhnchen antwortet, dass er es aus den verschiedenen Ausschüssen nicht kenne, dass aus den naheliegenden Aufsichtsräten regelmäßig berichtet werde.

 

Herr Fuchs möchte dem Auskunftsrecht gegenüber dem Kulturausschuss selbstverständlich nachkommen, sieht aber auch das Problem, dass nun seit dem 01.01.2015 eine Konstruktion bestehe, die erstmal zusammenwachsen müsse. Es werde natürlich in erster Linie das Gremium Aufsichtsrat über die Arbeit des Theaters informiert. Es wäre sehr Arbeitsintensiv zwei Gremien mit sehr ausführlichen Informationen zu bedienen. Sinnvoll wäre in diesem Fall, wenn der Ausschuss Punkte benennen würde, zu denen er Auskünfte erhalten möchte. Das Problem bestehe also eher in der Umsetzbarkeit des Auskunftsrechtes.

 

Herr Söhnchen denkt, dass es sich nur um eine Bedarfsfrage handeln könne, die von jemand benannt werden müsse.

 

Herr Asbeck stellt klar, dass es ihm darum ginge, einen Weg zu finden, wie aus dem Theater Informationen an den Kulturausschuss gelangen. Er ist schon der Meinung, dass die Theatergeschäftsführung entscheiden könne, was für den Ausschuss relevant und interessant sei.

 

Herr Sondermeyer gibt Herrn Asbeck voll und ganz Recht. Er denkt, dass man im Aufsichtsrat den Punkt Veröffentlichungen intensiver nutzen solle um auf diesem Wege die entsprechenden Gremien auch mit relevanten Informationen versorgen zu können. Als schwierig könnten sich evtl. die gesetzlichen Vorschriften erweisen, an die sich auch eine gGmbH zu halten habe. Hier sollte vorab eine Überprüfung stattfinden.

 

Herr Huyeng regt an, dass der Ausschuss regelmäßig zweimal jährlich, zur Sommerpause und zur Dezembersitzung in seinen Canon eine Berichterstattung der Theatergeschäftsführung, unter Umständen auch gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, aufnehmen solle. Außerhalb dieser Regelmäßigkeit könne auch über den Ausschussvorsitzenden nach einem Zwiegespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden spezielle Themen in den KWA eingebracht werden.

 

Herr Asbeck erklärt sich, zunächst auch ohne Beschlussfassung, mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

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Beschluss:

Das Theater wird beauftragt, künftig unaufgefordert gegenüber dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrates sowie weitere relevante Informationen über die finanzielle und die Personalsituation darzulegen

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

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Ohne Beschlussfassung