30.04.2015 - 2 Baumaßnahme "Feuerschutztreppe" Villa Cuno in Z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 30.04.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Asbeck stellt fest, dass man aus der Presse entnehmen musste, dass an der Cuno-Villa ein Aussentreppengerüst angebaut werden soll. Dies bedeute, in seinen Augen, eine bauliche Verunstaltung des Gebäudes. Bei der Cuno-Villa handele es sich um eines der wenigen Gebäude, die von der Gesamtkonzeption „Gartenvorstadt“, des Karl Ernst Osthaus übrig geblieben sei. Er könne sich nicht vorstellen, wie dieser Treppenanbau aus denkmalgeschützten Gesichtspunkten hinnehmbar sein soll. Unabhängig davon, kontrakariere ein derartiger Anbau das Vorhaben, den Hohenhof und sein Umfeld in das Weltkulturerbe mit einbeziehen zu wollen.
Seiner Meinung nach müssten Möglichkeiten geprüft werden, den in der Cuno-Villa untergebrachten Kindergarten so umzustrukturieren, dass ein derartiger Treppenanbau entbehrlich werde. Herr Asbeck hält es aus kulturpolitischer und städtebaulicher Sicht für unvertretbar, an dieser Stelle aus feuerschutzrechtlichen Gründen eine derartige Treppe dort hinzusetzen. Er stellt die Bitte an die Verwaltung dazu Stellung zu nehmen und Wege aufzuzeigen, die ein solches Bauvorhaben vermeidbar machen würden.
Frau Kaufmann berichtet, dass das Gebäude noch genau 13 Jahre und 3 Monate an der heutigen Nutzung gebunden sei. Die Verwaltung sei also weiterhin gezwungen, die Cuno-Villa als Kindergarten zu betreiben. Insgesamt habe die Stadt Hagen in der Vergangenheit für diese Nutzung des Gebäudes einen enorm hohen Zuschuss in Höhe von 70% der Gesamtausgaben erhalten. Somit liege hier eine Zweckbindung für die gesamte Laufzeit von 30 Jahren nach Abschluss der Maßnahme vor, an die die Stadt Hagen für die kommenden Jahre, wie bereits erwähnt, weiterhin gebunden sei. Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der vereinbarten Nutzung, sei ein Betrag von ca. 500.000 Euro an den öffentlichen Geldgeber zurückzuzahlen. Frau Kaufmann denkt, dass die Kindertageseinrichtung dort im Gebäude grundsätzlich gut untergebracht sei. Allerdings sei derzeit eine adäquate Nutzung der vorgehaltenen Ressourcen aufgrund der fehlenden Feuerschutzmaßnahmen nur eingeschränkt möglich. Die Maßnahme der Feuerschutztreppe sei mit viel Aufwand und Diskussionen mit der Denkmalbehörde in Arnsberg abgestimmt worden, sodass ein Bau dieser Treppe denkmalrechtlich unbedenklich sei. Grundsätzlich bliebe der Verwaltung auch keine andere Wahl, als den Bau dieser Treppe vorzunehmen, alles andere wäre wirtschaftlich nicht mehr begründbar. In den Umbau der Cuno-Villa zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung seien sowohl öffentliche Fördergelder, als auch enorm hohe finanzielle Mittel der Stadt selbst, eingeflossen. Alle Beteiligten, Kinder, Eltern und auch die Leiterin der Kita, seien mit dieser Einrichtung und dem Standort der Einrichtung sehr zufrieden und freuen sich auf den baldigen Betrieb des gesamten Hauses, sobald sich die feuerrechtliche Situation so verändert habe, wie es nach den Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen sein müsse.
Würde seitens des Kultur- und Weiterbildungsausschuss der Auftrag an die Verwaltung erteilt, diese geplante Maßnahme auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen, würde dieses selbstverständlich in den zuständigen Ausschüssen aufgenommen und dort behandelt werden. Inwieweit für den Kultur- und Weiterbildungsausschuss ein kulturpolitisches Interesse vorliege, mag Frau Kaufmann nicht beurteilen. Selbstverständlich könne über eine Umnutzung des Gebäudes nachgedacht werden, wenn es keine Zweckbindung gebe.
Herr Dr. Geiersbach möchte gerne wissen, ob diese Feuerschutzmaßnahme aufgrund einer neuen Situation im Bereich der Nutzung des Gebäudes entstanden sei. Ob zusätzliche Räume als Kindertageseinrichtung genutzt werden sollen oder ob es sich hier um eine zusätzliche Maßnahme im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes im laufenden Betrieb handele. Herr Dr. Geiersbach bittet die Verwaltung dringend darum, die Situation nochmal zu prüfen und zu diskutieren um vielleicht doch noch eine andere Lösung zu finden.
Herr Walter regt, ähnlich wie Herr Dr. Geiersbach an, die Kindertagesstätte für die Zeit der Zweckbindung in ihrem jetzigen Umfang zu belassen, sodass die Feuerschutztreppe nicht benötigt werde. Für die dann fehlenden Kita-Plätze könnten anderweitige Gebäude im Umkreis mitbenutzt werden. Eine Variante wäre zum Beispiel die Zusammenarbeit mit privaten Trägern, wie z.B. dem evangelischen Kindergarten der Dreifaltigkeitsgemeinde, der in naher Zukunft ertüchtigt werden soll. Dadurch bestünde die Möglichkeit den Vertrag zur Zweckbindung zu erfüllen und gleichzeitig wäre man in der Lage, den Bedarf an Kita-Plätzen in diesem Stadtteil zu decken.
Auch Herr Walter sieht diese Baumaßnahme, ähnlich wie Herr Asbeck, vor dem Hintergrund des Weltkulturerbeantrages, in den die Cuno-Villa als Teil des Ensembles einfließen soll, als ästhetisch und architektonisch schwierig umsetzbar an.
Frau Buchholz würde interessieren, worauf sich die Zweckbindung genau beziehe. In der Regel müsse mit der Betriebsgenehmigung auch ein Raumkonzept vorgelegt werden, welches vom LWL freigegeben werden muss. Es sei natürlich pragmatisch gedacht, den gesamten Kita-Bereich in das Erdgeschoss zu verlagern, um so die geplanten Feuerschutzbaumaßnahmen umgehen zu können. Allerdings sei dann zu befürchten, dass ein Teil der Zuweisungsgelder ebenfalls zurückgezahlt werden müssten, da dann das Gebäude nicht so genutzt werde, wie es ursprünglich genehmigt war. So befürchtet Frau Buchholz, dass man sich damit in einem anderen Recht befände, bei dem man dann gezwungen sei, eine solche Feuerschutztreppe anbauen zu müssen.
Frau Kaufmann stimmt Herrn Dr. Geiersbach zu, dass es sich bei der Cuno-Villa um ein sehr schönes Gebäude handelt. Tatsache sei aber, dass ein Großteil des Gebäudes für die Kita nicht genutzt werden kann. Inwieweit das Raumkonzept an die Finanzierungsmittel gebunden sei kann sie derzeit nicht beantworten. Sie sagt aber zu, dass dieses Thema für diesen Ausschuss, durch die Verwaltung vorbereitet werden könne. Möglich wäre auch, dass Herr Goldbach an einer der nächsten KWA-Sitzungen teilnehmen könne um entsprechende Auskünfte geben zu können. Des Weiteren möchte sie daraufhinweisen, dass auch bei anderen Gebäuden, die sich im Verfahren eines Weltkulturerbeantrages befänden, brandschutzrechtliche Maßnahmen vorgenommen werden müssten und diese sich nicht schädlich auf den Antrag auswirken würden. Sicher ist, dass sich der Denkmalschutz nach intensiven Diskussionen auf den Bau dieser Treppe eingelassen habe.
Frau Kaufmann bittet den Ausschuss um Verständnis, dass heute keine vertiefenden Antworten gegeben werden können. Dies würde aber nachgeholt und mit dem entsprechenden Zahlenwerk unterfüttert.
Herr Asbeck zeigt sich mit einer, zu einem späteren Zeitpunkt vertiefenden fachlichen Erläuterung, einverstanden. Er möchte aber sichergestellt wissen, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Bau der Treppe erfolge. Denn der Ausschuss möchte nicht nur erläutert haben, warum die Treppe nötig sei und gebaut werden müsse, sondern es sollten auch Wege aufgezeigt werden, was passiert, wenn diese Treppe nicht gebaut würde und welche Alternativen vorlägen. Das gesamte Ensemble in Eppenhausen müsse auch aus unserer Verantwortung für die Stadt und zur Erhaltung und Verdeutlichung des Hagener Impulses so erhalten bleiben.
Herr Klinkert möchte feststellen, dass darüber Einigkeit bestehe, dass der Anbau einer solchen Feuerschutztreppe aus ästhetischer Sicht ein Sündenfall sei. Da diese Diskussion die Stadt mit ihren Fachausschüssen sicherlich noch einige Zeit bewegen werde, ist er ebenfalls der Meinung, dass der Ausschuss darauf drängen solle, dass dies eine aufschiebende Maßnahme bleibt. Selbst im Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft wurde dieses Thema diskutiert und Bedenken geäußert. Auch dort wurden aus den verschiedenen Fraktionen einige Alternativvorschläge erörtert. Sollte aber letztendlich der Bau der Treppe nicht verhindert werden können, läge eine Zusage der GWH vor, diesen Anbau so gebäudeschonend wie möglich durchzuführen d.h., die Treppe weitgehend freistehend zu bauen.
Frau Kaufmann fasst zusammen, dass sie der Bitte nach einer aufschiebenden Wirkung zur Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahme im Rahmen des Feuerschutzes in die zuständigen Ausschüsse der Stadtentwicklung und der Bezirksvertretung Mitte mitnehmen werde. Sie werde sich auch nach dem Stand der Umsetzung erkundigen und dieses Ergebnis, soweit es dann vorliegt, als Anlage zur Niederschrift der heutigen Sitzung zufügen lassen.
Herr Söhnchen fragt zum besseren Verständnis, ob er es richtig verstanden habe, dass der Wunsch der aufschiebenden Bauentwicklung somit aufgegriffen wurde.
Frau Kaufmann sagt zu, dass sie diesen Wunsch unverzüglich weitergeben werde.
Herr Huyeng möchte darauf hinweisen, dass der Kulturausschuss nicht für die Denkmalpflege zuständig sei und auch sonst in dieser Angelegenheit keinerlei Entscheidungsbefugnis habe. Die zuständigen Ausschüsse seien der Hauptausschuss, die Bezirksvertretung Mitte und der Stadtentwicklungsausschuss. Bei der Umsetzung der Maßnahme sei zusätzlich noch der Betriebsausschuss der GWH involviert. Er stimme aber Herrn Asbeck zu, dass es hierbei auch um den Erhalt von Kulturerbe gehe und der Kulturausschuss hier insbesondere auf die kulturhistorische Bedeutung der Gebäude verweisen solle. Aus diesem Grund rät Herr Huyeng, dem Ausschuss, heute einen entsprechenden Beschluss zu formulieren und zu fassen, der den Wunsch nach Beteiligung und nach der Bitte einer aufschiebenden Bauzeitentwicklung beinhaltet.
Herr Söhnchen fragt Frau Kaufmann, ob eine Beschlussfassung erforderlich sei, da sie doch zugesagt habe, dieses Anliegen des Ausschusses mitzunehmen.
Frau Kaufmann befürwortet aus formalen Gründen eine heutige Beschlussfassung.
Herr Huyeng formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag.
„ Die Verwaltung wird beauftragt, die besondere kulturhistorische Bedeutung der Villa Cuno in Zusammenhang mit der besonderen Bedeutung des Hohenhofs bei der weiteren Beratung und Entscheidung im Rahmen der Umsetzung des Kindergartens nachhaltig zu berücksichtigen.“
Anschließend lässt Herr Söhnchen über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.
Herr Dr. Fischer bittet den Verwaltungsvorstand solche Dinge demnächst im Voraus bei den entsprechenden Beratungen mit einzubeziehen, damit der Kulturausschuss nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
