19.03.2015 - 7 Lüftungsanlage Kunstquartier-mündlicher Sachsta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Söhnchen fragt, vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung der vergangenen Tage, warum jährlich eine 6stellige Summe an eine Firma ausgegeben werden müsse, gegen die man prozessiere.
Herr Huyeng antwortet, dass bekannt sein dürfte, dass man sich seit vielen Jahren mit der Firma in einer juristischen Auseinandersetzung befinde. Zurzeit sei man in der Phase der Beweissicherung, in der ein Gutachter mit mehreren Untergutachtern feststellen soll, wo die Ursachen für die ca. 220 technischen Mängel liegen könnten. Im nächsten Schritt sei dann zu überlegen, wie diese Mängel beseitigt werden können. Ein bestehendes Zwischengutachten habe weitere Fragen aufgeworfen, die ebenfalls in diesem Beweisverfahren geklärt werden müssen. Dieses Beweisverfahren könne noch nicht abgeschlossen werden, da von dem benannten Gutachter noch kein Abschlussbericht vorliege. Dadurch, dass man aber gezwungen sei, das Gebäude auch während des Beweissicherungsverfahrens zu betreiben, sei man ebenfalls gezwungen die Betreiberfirma weiter zu bezahlen. Wenn aber zukünftig festgestellt werde, wer Verursacher der Mängel gewesen sei, könne in Form von Schadensersatzansprüchen die Kosten für den Betrieb geltend gemacht werden. Die Verwaltung gehe weiter davon aus, dass sämtliche Mängel durch die ausführenden Firmen, angefangen bei der Planung, verschuldet seien.
Herr Söhnchen möchte wissen, ob es tatsächlich so sei, dass die Betreiberfirma, aufgrund des Wartungsvertrages, 4mal im Jahr Mitarbeiter in das Gebäude schicke, um sich die aktuelle Situation anzusehen. Die Mitarbeiter selbst dürften aber, aufgrund des laufenden Beweissicherungsverfahrens, nichts unternehmen oder gar Änderungen vornehmen wenn Probleme auftauchen würden. Dafür müsse an die Firma eine Summe X gezahlt werden.
Herr Huyeng antwortet auf den juristischen Teil der Frage, dass es tatsächlich so sei, dass im Rahmen des Beweisverfahrens die Anlage nicht verändert werden dürfe, da der Gutachter den akuten Sachzustand feststellen müsse. Aus diesem Grund seien auch, bei auftretenden Problemen, bestimmte zusätzliche technische Dinge erforderlich, wie z.B. die Aufstellung eines externen Klimagerätes. Hierzu könne aber Herr Schenk (Mitarbeiter der GWH – Anmerkung der Schriftführerin) umfassender Auskünfte geben.
Herr Söhnchen fragt, ob damit zu rechnen sei, dass auch in diesem Jahr die externen Klimageräte aufgestellt werden müssten.
Herr Huyeng antwortet, dass dies witterungsabhängig sei, die Vermutung aber sehr nahe liege, dass die Geräte aufgestellt werden müssten.
Herr Schenk berichtet, dass die Klimatechnik im Kunstquartier seinerzeit fertiggestellt und auch abgenommen wurde. Im Folgenden müsse diese Anlage dann auch gewartet werden. Im ersten Jahr nach der Fertigstellung erfolgte die Wartung der Anlage seitens der Erstellerfirma kostenlos. Anschließend wurde ein Wartungsvertrag mit eben der Erstellerfirma abgeschlossen, damit evtl. Gewährleistungsansprüche nicht verloren gehen konnten. Die Ersteller- bzw. Betreiberfirma sei auch gleichzeitig der Antragsgegner, in der momentan laufenden juristischen Auseinandersetzung. Es sei richtig, dass die, im Beweissicherungsverfahren, festgestellten Mängel, natürlich nicht im Rahmen der Wartungsarbeiten seitens der Firma beseitigt werden dürften. Aus diesem Grund werde darauf geachtet, dass die Firma bei ihren Wartungsarbeiten nicht an die festgestellten Mängel herankäme um diese zu verändern. Dies bedeute, dass ein städtischer Mitarbeiter, die Mitarbeiter der Betreiberfirma bei ihren Wartungsarbeiten begleite. Das Kunstquartier sei mit sehr viel Technik ausgestattet, so dass auch ein höherer Aufwand an Wartungsarbeiten anfalle. Bei dem Volumen, es sind im Kunstquartier schon alleine 504 Brandschutzklappen verbaut, sei die Betreiberfirma schon mehr als 4mal pro Jahr vor Ort. Die Firma verfüge über Arbeitskarten, in denen festgelegt sei, welche Bauteile 14tägig, monatlich, halbjährlich oder jährlich gewartet werden müssten.
Herr Eiche möchte gerne wissen, wie lange dieses Beweisverfahren im Rahmen des Klageverfahrens noch laufen werde.
Hierzu kann Herr Huyeng keine verbindliche Aussage treffen, da dass Beweisverfahren erst mit einem abgeschlossenen Gutachten beendet werden könne. Herr Huyeng möchte nur nochmal klarstellen, dass seitens der Verwaltung nicht eine Mängelbeseitigung verhindert werden würde. Es werde lediglich darauf geachtet, dass der Zustand sich nicht verändere, damit festgestellt werden könne, wo die Ursächlichkeit für die Mängel liege.
Für Herrn Eiche ist dies nicht nachvollziehbar. Er fragt, ob man nicht etwas mehr Druck auf den Gutachter ausüben könne, damit das Beweisverfahren beendet werden könne.
Herr Asbeck stimmt Herrn Huyeng zu, dass es sich hierbei um ein ausgesprochenes kompliziertes technisches Problem handele. Dieses liege an der damaligen innovativen Konzeption, die, aufgrund dieser Innovation, auch vom Land gefördert wurde. Leider liefe es, wie bei vielen neuen modernen Konzeptionen, anschließend nicht so, wie man es sich erhofft habe und auch zugesagt wurde. Insofern sieht Herr Asbeck am Ende des Prozesses durchaus die Verwaltung auf der positiven Seite. Ihm sei allerdings auch bewusst, dass sich derartige Prozesse über einen längeren Zeitraum ziehen können.
Frau Heukeroth möchte gerne wissen, ob es ausgeschlossen werden könne, dass das Weiterbetreiben dieser Technik mit den bestehenden Mängeln nicht dazu führe, dass es noch viel schlimmer werde.
Herr Huyeng antwortet, dass derzeit laut Aussage der Techniker keine Veranlassung zu der Annahme bestehe, dass es schlimmer werden würde. Genau aus diesem Grund werden im Zweifel, die bereits erwähnten Ersatzmaßnahmen ergriffen.
Auf die Frage von Herrn Eiche antwortet Herr Huyeng, dass man seitens der Verwaltung bzw. beider Parteiseiten keinen unmittelbaren Druck auf den Gutachter ausüben könne. Sämtlicher Kontakt mit dem Gutachter liefe über das Gericht. Bei Gericht wurde bereits des Öfteren das, noch ausstehende, Gutachten angemahnt.
