29.10.2015 - 14 Ausschreibung der Mittagsverpflegung in den stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.10.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass die Vorlage ausgelegt worden sei. Diese sei vom Haupt- und Finanzausschuss zur fachlichen Vorberatung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden.
Frau Kaufmann erläutert die Hintergründe der Vorlage.
Herr Reinke fragt nach dem Vorgehen in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang. Man habe doch bis dato keine Ausschreibungen gemacht in diesem Bereich.
Herr Hannusch erklärt, dass die Kindertageseinrichtungen bisher aufgrund der sehr viel geringeren Zahl von Kindern, die an der Mittagsverpflegung teilgenommen hätten, die Caterer aus dem lokalen Umfeld selbst ausgesucht hätten.
Da man jetzt auch allen Kindern, die 35 Stunden betreut würden, eine warme Mittagmahlzeit anbieten müsste, habe sich die Anzahl der Mittagessen deutlich erhöht. Da das Gesamtpaket mittlerweile so groß sei, müsse nun ausgeschrieben werden. Diese Vorlage stelle nur den Startschuss für die Ausschreibung dar. Es gebe einen Arbeitskreis mit allen Beteiligten, der relativ häufig zu dem Thema tage. Dort beschäftige man sich mit den inhaltlichen Dingen wie zum Beispiel den Qualitätsstandards. Er beschreibt die Stellschrauben, die man innerhalb des Ausschreibungsverfahrens einbauen könne. Man habe die Erfahrung gemacht, dass nicht unbedingt die teuren Caterer das bessere Essen lieferten.
Auf Bitte von Herrn Reinke berichtet Herr Lohmann von den Erfahrungen, die man in Dortmund mit dem Thema gemacht habe. Wie in Hagen vorgesehen, habe man in Dortmund auch seinerzeit den Schwerpunkt Qualität in den Vordergrund gestellt.
Daran sei man im Endeffekt gnadenlos gescheitert. Er beschreibt die vielfältigen Probleme, die sich seinerzeit ergeben hätten. Er bietet an, Kontakt mit den Mitarbeitern in Dortmund herzustellen, die seinerzeit mit dem Thema befasst gewesen seien, damit diese Hilfestellung leisten könnten. Letztendlich sei es problematisch, dass man dann für einen langen Zeitraum an einen Caterer gebunden sei und nicht mehr aus dem Vertrag rauskomme. Man sei in Dortmund im letzten Moment aus der Ausschreibung rausgekommen, weil man eine Lösung im In-House-Verfahren gefunden habe. Das Klinikum Dortmund sei eine Tochter der Stadt und liefere nun zur Zufriedenheit aller das Mittagessen für die Kindertageseinrichtungen.
Herr Goldbach macht deutlich, dass die Ausschreibung einem Förderhinweis des Rechnungsprüfungsamtes zugrunde liege. Er habe überrascht zur Kenntnis genommen. Man verwalte im Prinzip das Geld der Eltern für die Mittagsverpflegung der Kinder. Das Geld verbleibe ja nicht bei der Kommune.
Herr Hannusch erklärt, dass es sich bei dem Preis von 2,50 € um eine Richtgröße für die Ausschreibung handele, die sich aus dem Mittel der zur Zeit bestehenden Preise zusammensetze.
Herr Koslowski ist der Meinung, dass Voraussetzung für eine Ausschreibung sei, dass es einen öffentlichen Auftrag gebe. In diesem Fall würden aber keine öffentlichen Mittel vergeben. Aus seiner Sicht bestehe überhaupt keine Notwendigkeit, die Vergabe auszuschreiben, da es sich um private Mittel der Eltern handele.
Herr Fischer warnt auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Interessen in den Stadtteilen. Er schildert seine Erfahrungen aus dem Offenen Ganztag. Die kommune binde sich mit der Ausschreibung und müsse die Kosten dafür auch tragen, wenn die Eltern ihre Kinder vom Mittagsessen abmeldeten. Das sei für die Stadt ein enormes Risiko.
Frau Witt macht deutlich, dass die Verpflegung in der Kindertagesstätte für die Eltern ein wichtiger Aspekt sei. Wenn man nun ab dem Jahr 2016 unter Umständen eine gravierende Veränderung in dem Bereich vornehme, könne das fatale Auswirkungen haben.
Frau Schärer schildert ihre Erfahrungen, dass es völlig unterschiedliche Reaktionen der Eltern darauf gebe, welches Essen angeboten würde. Wenn man für alle Kindertageseinrichtungen ein standardisiertes Essen für einen Zeitraum von zwei Jahren anbiete, würden die Qualität des Essens und letztlich auch das Image der Kindertageseinrichtungen darunter leiden. Es gebe so viele Anbieter in diesem Bereich, die viel gezielter und flexibler auf die verschiedenen Bedürfnisse der Kindertageseinrichtungen eingehen könnten als das im Rahmen einer Ausschreibung möglich sei.
Herrr Hannusch erklärt, er könne die geschilderten Bedenken gut nachvollziehen.
Er schlägt vor, den Sachverhalt nochmal prüfen zu lassen.
Frau Schärer schlägt ein Modell vor, in dem die Einrichtung das Geld der Eltern nur einsammle und Vertragspartner der Caterer die Eltern seien.
Herr Lohmann äußert rechtliche Bedenken zu dem vorgeschlagenen Verfahren.
Man müsse klarstellen, dass man eins zu eins die Einnahmen vergebe und es sich nicht um öffentliche Mittel handele, die eine Ausschreibung erfordere.
Herr Fischer weist darauf hin, dass ein weiteres Argument gegen eine Ausschreibung sei, dass die Kommune keinen Eigenanteil trage. Er prognostiziere, dass ein Eigenanteil entstehe, wenn man bei dem Verfahren der Ausschreibung bleibe.
Herr Reinke stellt abschließend fest, dass man viele Argumente gesammelt habe und die Verwaltung den Auftrag mitnehme, die Dinge zu prüfen. Man werde in der nächsten Sitzung zu dem Thema noch einmal beraten.
