29.10.2015 - 7 Betreuung von Kindern von Flüchtlingen und Zuw...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack berichtet  über die Betreuung von Kindern von  Flüchtlingen und Zuwanderern in Hagen (siehe Anlage zu TOP 7).

 

Herr Fischer möchte wissen, ob auch Zahlen über Über-6-Jährige im OGS-Bereich vorlägen.

 

Frau Osbahr antwortet, dass dazu keine konkreten Zahlen vorlägen. 

 

Herr Goldbach weist darauf hin, dass man klar trennen müsse, wer in dem Bereich welche Aufgaben habe und welches Ziel dabei verfolgt würde.

Für die Kinder, die nicht schulpflichtig seien, sei man vollumfänglich  verantwortlich. Für diejenigen, die der Schulpflicht unterlägen, trage man als Jugendhilfeträger in Bezug auf Betreuungsmöglichkeiten im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Unter-12-Jährigen  Verantwortung.  Die Frage Förderung ab Einschulung sei Landesaufgabe und damit Aufgabe der  Schule. Der Offene Ganztag habe  nicht die Aufgabe, die Dinge wahrzunehmen, die Schule nicht bewältigen könne.

 

Herr Goebels ergänzt die Ausführungen im Hinblick auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (siehe Anlage 2 zu TOP 8).

 

Er richtet in diesem Zusammenhang einen großen Dank an die Träger, die die Verwaltung hilfreich unterstützt habe.

 

Aufgrund  einer  Frage von Herrn Reinke macht Herr Goebels deutlich, dass er die aktuelle Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht nennen könne, da diese sich tagtäglich verändere. Jeder Träger sei erst einmal für seine Unterbringungen selbst verantwortlich. Die Träger würden täglich von anderen Kommunen angesprochen. Man habe ein großes Problem in diesem Zusammenhang. Man plane aktuell für Hagen. Da die Träger aber für sich unabhängig seien, habe man bereits 60 bis 70 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge teilweise aus anderen Kommunen in Hagen untergebracht. Es müsse ein Gespräch mit den Trägern geführt werden, wie man das gemeinsam besser gestalten könne. Eine gute Betreuung dieser jungen Menschen sei sehr wichtig. Bei den Kommunen, die im Moment besonders stark belastet seien, könne  eine solche Betreuung im Moment aufgrund der personellen Situation  sichergestellt werden.

Ein weiteres Problem liege darin, wie die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hier ankämen. Eine Registrierung an den Grenzen finde derzeit nicht statt. Zurzeit finde das Registrierungsverfahren erst in den Notunterkünften statt. Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Ankunft in einer Notunterkunft des Landes dabei wären, müssten diese in Obhut genommen werden.

 

Frau Köppen berichtet von einer Gruppe mit 8 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen  in Berchum, die in der nächsten Woche eröffnet werde. Da es in der Öffentlichkeit zu Unruhe gekommen sei, habe man sich entschlossen, die Bürger  zu einem Gespräch einzuladen. Die  Jugendlichen würden rund um die Uhr betreut.

 

Herr Geobels beantwortet Fragen von Herrn Sondermeyer dahingehend, dass es sich bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen überwiegend um Jungen im Alter von 16 bis 18 Jahren  handele. Diese würden bei allen Trägern untergebracht unabhängig von Konfessionen. Es hätten sich auch Pflegeeltern gemeldet. Dort seien auch einige dieser Jugendlichen untergebracht. Bevor diese Jugendlichen  in  Pflegefamilien untergebracht würden, müssten diese ein Clearingverfahren durchlaufen. Wenn die Jugendlichen schwersttraumatisiert seien, könnten diese nicht in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

 

Herr Fischer möchte wissen, ob es sich bei der Umbenennung in „unbegleitete minderjährige Ausländer“ um eine reine Formalie handele.

 

Herr Goebels bestätigt die Annahme, dass es darum ginge, dass nicht alle dieser Jugendlichen einen Flüchtlingsstatus hätten und daher die Umbenennung erfolgt sei. 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen