04.03.2015 - 4.2 Anregung/Beschwerde gem. § 24 GO NRW: Wiederein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft den Tagesordnungspunkt auf. Der Antragsteller ist nicht anwesend.

 

Herr Idel erläutert mit Verweis auf die Vorlage die Gründe, die zur Aufhebung der Baumschutzsatzung geführt haben und erinnert daran, dass für jede freiwillige Aufgabe, die übernommen wird und für jede aus dem Konsolidierungspaket wegbrechende  Maßnahme  eine Kompensation notwendig wird. 

 

Herr Dr, Bücker führt aus, dass der Masterplan Grün, an dem die Verwaltung gerade arbeitet, auch Hinweise darauf geben werde, wie zukünftig mit dem Baumschutz in Hagen umzugehen sei. Parallel dazu an der Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zu arbeiten hält er für entbehrlich. Er schlage daher vor, die vorliegende Anregung für erledigt zu erklären. 

 

Herr Hentschel meint, dass man sich dennoch inhaltlich mit der Anregung beschäftigen müsse. Er schlage  deshalb eine Überweisung an den Umweltausschuss vor.

 

Herr Ladwig weist darauf hin, dass in der Stellungnahme der Verwaltung die Einkünfte nicht berücksichtigt seien, die mit der Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zu erzielen seien, etwa für die Ausstellung von Genehmigungen oder den Ersatz gefällter Bäume. Zudem sei der Masterplan Grün für den Baumschutz nicht maßgebend. Er unterstütze den Vorschlag von Herrn Hentschel, die Anregung an den Umweltausschuss zu überweisen.

 

Herr Voigt möchte diesem Vorschlag nicht folgen. Es gebe einen Ratsbeschluss zu dieser Konsolidierungsmaßnahme. Zudem sei die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung danach schon mehrfach im Umweltausschuss diskutiert worden, ein weiteres Mal führe zu nichts. Er unterstütze daher den Vorschlag, die Anregung für erledigt zu erklären.

 

Auch Herr Römer sieht keinen Sinn in der Wiedereinführung der Baumschutzsatzung und sieht diese als Belastung für Bürgerinnen und Bürger und als dirigistisch an. Die Bürginnen und Bürger müssten selbst entscheiden können, was mit ihren Bäumen geschehen soll.

 

Frau Neuhaus macht darauf aufmerksam, dass dann, wenn eine Baumschutzsatzung existiere, viele Bäume kurz vor Erreichen der maßgeblichen Größe von ihren Eigentümern gefällt werden, allein um dem Aufwand und dem Ärger zu entgehen, den eine später beabsichtigte Fällung verursachen würde.

 

Herr Romberg ergänzt dies um den Hinweis, dass zu Zeiten, in denen es noch eine Baumschutzsatzung gab, viele Streitfälle über Ausnahmegenehmigungen auch im Beschwerdeausschuss behandelt wurden. Er spricht sich deshalb für eine Erledigung dieser Anregung aus. 

 

Herr Dr. Bücker stellt den Antrag, diese Anregung für erledigt zu erklären, zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

 

Die Beschwerde/Anregung wird r erledigt erklärt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage