18.11.2015 - 5.5 Widmung Lange Eck, Unter dem Hofe, Mühlenstück

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Diskussion ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straßen

 

Lange Eck, Unter dem Hofe, Mühlenstück

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstücke 301, 302, 309, 235, 282, 308, 306)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

 

2

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage