16.09.2015 - 4.3 Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeEinrichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Goebels führt eingangs aus, dass es sich bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht um Kinder sondern um Jugendliche handelt. Nach der Einreise in Deutschland werden sie in die Obhut der Jugendämter genommen. Z. Zt. handelt es sich um 12 Personen. Es gibt jedoch noch weit mehr unbegleitete Jugendliche aus anderen Kommunen, die in Hagener Einrichtungen untergebracht sind. Diese Jugendlichen sind teilweise über ein Jahr zu Fuß unterwegs gewesen und haben größtenteils schlimme Erfahrungen hinter sich. Die Mädchenquote ist so gering, weil viele auf der Flucht von Schleppern verkauft oder bei der Überfahrt mit dem Boot über Bord geworfen werden.

 

Herr Goebels berichtet weiter, dass die gesetzliche Neuregelung so aussieht, dass ab dem nächsten Jahr die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (z. Zt. rd. 8.000) gleichmäßig über das Land verteilt werden. Hagen würden dann zwischen 30 und 60 Jugendliche zugewiesen. Darauf gilt es sich vorzubereiten, u.a. durch ein Clearing-Centrum.

 

Herr Leisten fragt, ob die Jugendlichen, die in Afrika als Killersoldaten ausgebildet wurden, eine besondere psychologische Betreuung erfahren. Herr Goebels bestätigt dies. Auf Nachfrage von Herrn Strüwer erklärt Herr Goebels, dass die Unterbringung der Jugendlichen hauptsächlich in Regelgruppen erfolgt, in denen auch vor Ort Sprachunterricht angeboten wird. Zusammen mit dem Stadtsportbund bemüht man sich um Integration.

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Beschluss:

 

Die Berichtsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen