24.06.2015 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt fragt, ob die Stadt Hagen über die notwendigen personellen Kapazitäten verfügt, um die Ladenschlusszeiten für Kioske zu kontrollieren.

 

Herr Arnusch fragt Herrn Voss, ob er in den zukünftigen Sitzungen der BV bereit ist, die Regelungen des §4 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse einzuhalten, wonach beim TOP Mitteilungen eine Aussprache nicht zulässig ist.

Herr Voss erklärt, dass ihm diese Vorschrift sehr wohl bekannt sei und weist darauf hin, dass er beim TOP Mitteilungen nur das Gremium fragt, ob noch ergänzende Fragen gestellt werden. Er appelliert an die BV-Mitglieder, sich auf Nachfragen zu beschränken und nicht in eine Aussprache einzutreten.

 

Herr Arnusch fragt weiter Herrn Hoffmann, ob Herr BBM Voss das Recht hat so zu handeln, wie er es soeben als Antwort zu seiner ersten Frage formuliert hat.

Herr Hoffmann antwortet, dass Herr Voss heute keine Aussprache zu dem TOP Mitteilungen zugelassen hat sondern nur nach ergänzenden Fragen gefragt hat. Insofern gibt es an der Sitzungsführung nichts zu beanstanden.

 

Frau Nigbur-Martini fragt, welche Ergebnisse das Gespräch zwischen dem Fachbereich Kultur und dem Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg im Juni gebracht haben.

 

Herr Schmidt fragt, wann das Umfeld der Pestalozzischule vom Unkraut befreit wird.

 

Herr Mark Krippner fragt an das Rechtsamt gerichtet, wozu man noch eine Geschäftsordnung braucht, wenn der Bezirksbürgermeister häufig von diesen Regelungen abweichen darf.

Herr Hoffmann antwortet, dass in der Geschäftsordnung die Spielregeln für einen geordneten und effektiven Sitzungsverlauf zusammengefasst sind. Solange aus dem Gremium kein Widerspruch erfolgt, kann der Bezirksbürgermeister im Einzelfall auch von diesen Regelungen abweichen.

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