17.02.2005 - 6 Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 17.02.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen bezieht sich auf Teil 3, Seite 7 und 8 der
Verwaltungsvorlage und fragt nach den Gründen, dass die Verwaltung entgegen der
Darstellung des BUND die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, statt des
möglichen imitierenden Gewerbes vorsehe. Außerdem erinnere sie daran, dass auch
die Bezirksregierung Arnsberg bereits vor annähernd zehn Jahren nach
Möglichkeit die Anpflanzung heimischer Gehölze und entsprechende Festlegungen
(beispielsweise in Bebauungsplanverfahren) angeregt habe.
Herr Gerbersmann beschreibt die Praxis und das als
Straßenbegleitgrün häufig die Pflanzen genutzt würden, die vor Ort auch am
besten geeignet seien. Er hätte Bedenken, ad hoc eine Entscheidung
ausschließlich zugunsten heimischer Gehölze zu treffen und dies heute in dieser
Form zu beschließen.
Herr Erlmann weist darauf hin, dass auch der
Landschaftsbeirat keine Vorschläge/ Beschlüsse gefasst habe, denen heute
gefolgt werden sollte. Die Anregungen der Bezirksregierung sollen hier im
Umweltausschuss nochmals, als von der Stadt zu prüfen, beschlossen werden.
Frau Büdenbender spricht sich dafür aus, eine Entscheidung
über das vorgelegte Verfahren nicht hinaus zu schieben, sondern den Prüfauftrag
wie formuliert zu beschließen und ansonsten der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.
Herr Strähler stellt die Gründe für die vorgelegte Planung
nochmals dar. Letztlich werde heute nur das planerisch nachvollzogen, was in
der Praxis schon errichtet wurde. Eine gewisse Baulandreserve als Sondergebiet
sei in der Nähe des Bauhauses noch vorhanden. Im Übrigen sei es das Ziel, eine
Konzentration von Baumärkten zu erreichen und diese nicht über das gesamte Stadtgebiet zu verstreuen. Die heute in
der Sitzung zitierte Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg sei
tatsächlich schon 13 Jahre alt. Eine gewisse Eile über das
Bebauungsplanverfahren zu beschließen ergebe sich im übrigen aus der auch
zeitnah ablaufenden Veränderungssperren.
Herr Dr. Braun ergänzt, dass die Grünplaner sich tatsächlich
häufig in Abhängigkeit von den betreffenden Standorten für die am besten
geeignete und resistente Pflanzung entschieden.
Sodann lässt Herr Erlmann über den Beschlussvorschlag
zuzüglich der Ergänzung, dass die Verwaltung prüfen möge, ob nicht auch
heimische Gehölze gepflanzt werden können, abstimmen .
Beschluss:
a) Der Rat der
Stadt beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes verläuft von der Eckeseyer Straße aus in einer Grundstückstiefe
entlang der südlichen Seite der Fuhrparkstraße nach Osten, von hier nach Süden
bis zum Grundstück Bahr, weiter nach Osten bis zu den Bahnflächen, nach Süden
entlang der Grenzen zu den Bahnflächen bis auf Höhe des Gebäudes Eckeseyer Str.
42, hier weiter an der westlichen Seite der Eckeseyer Straße bis zur
Fuhrparkstraße einschließlich der Eckgrundstücke im Einmündungsbereich der
Grüntaler Straße.
In dem Plan zum Beschluss
der öffentlichen Auslegung ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Rahmen der vorgenannten Stellungnahmen.
c)
Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd nebst
der Begründung vom 15.12.2004 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl.I.S.2441) i V. mit § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB..
Die
Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung
öffentlich auszulegen.
Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 15.12.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Empfehlung des Umweltausschusses:
Die Verwaltung wird um die Prüfung gebeten, ob auch heimische Gehölze
gepflanzt werden könnten.
