20.05.2015 - 4.1 Mündlicher Bericht der Fa. SL NATURENERGIE über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schulenburg von der Fa. SL Windenergie GmbH erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation, die als Anlage III Bestandteil dieser Niederschrift ist, die möglichen Standorte für Windkraftanlagen im Stadtbezirk Hohenlimburg. Von allen sechs Flächen im Hagener Stadtgebiet liegen nur zwei Flächen im Stadtbezirk Hohenlimburg.

 

Die erste Potentialfläche erschließt sich von der Gemarkung Wiggenhagen und reicht bis ca. 1.300m an das Hohenlimburger Schloss heran. Dort könnten sechs bis sieben moderne Windkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 200m errichtet werden. Die Fläche ist im fürstlichen Besitz.

 

Bei der zweiten Potentialfläche handelt es sich um einen kleinen Teil einer Fläche im Hagener Süden im Bereich Hobräck/Mollberg. Auf dieser Potentialfläche könnten insgesamt sechs Windenergieanlagen errichtet werden, davon auf der zu Hohenlimburg zählenden Teilfläche drei Anlagen. In ganz Hagen könnten nach dem derzeitigen Planungsstand 15 Anlagen gebaut werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Arnusch nennt Herr Schulenburg Abstandsflächen von der einzelnen Windenergieanlage bis zur nächsten Bebauung, die zwischen 600 und 1.300m variieren. Herr Bleja informiert das Gremium über die für den 12. Juni 2015 geplante Besichtigung der potentiellen Windkraftwerk-Standorte und teilt mit, dass für den 25. Juni 2015, 19:00 Uhr, in der Ricarda-Huch-Schule eine Bürgeranhörung angesetzt ist.

 

Herr Leisten bezieht sich auf den letzten Absatz der Antwort der Verwaltung zu TOP 5.1 (Vorlage 0495/2015) und fragt, ob die dort genannten Abstandsmaße für die geplanten Windkraftanlagen gelten sollen. Herr Bleja antwortet, dass die endgültigen Abstandsmaße erst am Ende des Verfahrens politische entschieden werden. Dabei ist auch zu beachten, dass es nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig ist, durch überzogene Abstandsflächen letztendlich die Errichtung von Windkraftanlagen unmöglich zu machen. Das OVG Münster hat entschieden, dass bei einem Abstand „dreifache Anlagenhöhe“ zur nächsten Wohnbebauung keine optisch bedrängende Wirkung mehr vorliegt.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen

 

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