21.01.2015 - 4.5 Bebauungsplanverfahren Nr. 31 - 1. Änderung - z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Leisten erläutert Frau David, dass diese Bebauungsplanänderung notwendig geworden ist, um westlich der Henkhauser Straße einheitliches Baurecht zu schaffen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 31 1. Änderung zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Auf dem Somborn und des Bebauungsplanes Nr. 21 zur 3. Änderung des Durchführungsplanes Im Kley Niederfeld gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB.

 

Geltungsbereich

Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Elsey südlich der Autobahn A 46, westlich der Henkhauser Straße und östlich des Friedhofs. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg und beinhaltet in Flur 10 die Flurstücke 25, 280, 281, 357, 526, 527, 528, 539, 541, 607, 857 (teilweise), 858 und 859, und in

Flur 31 jeweils teilweise die Flurstücke 936, 937, 941, 942, 943 und 944.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan Maßstab 1 : 500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll im 2. Quartal 2015 erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2446&TOLFDNR=213575&selfaction=print