21.01.2015 - 7.10 Sicherheit des Fluchtwegs in der Grundschule Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 21.01.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Krüger nimmt Bezug auf das Protokoll der letzten Schulbaubereisung und auf Absatz 2 der Begründung der Vorlage zu diesem TOP und weist ausdrücklich zurück, dass er Zweifel an der Tragfähigkeit des Daches und an der Sicherheit des zweiten Fluchtweges geäußert habe. Bereits zur Sitzung der BV am 19.11.14 und auch heute bestätigt er, dass der zweite Fluchtweg sicher ist. Die Sicherheit der Kinder liegt ihm sehr am Herzen und in diesem Punkt wird auch nicht gespart. Herr Krüger räumt ein, dass die Qualität der Sicherheit des zweiten Fluchtweges noch gesteigert werden könne. Man arbeite bereits daran und werde zu gegebener Zeit auch das neue Konzept mit den dazugehörigen Kosten vorstellen.
Auf Nachfrage von Herrn Voss bestätigt Herr Krüger, dass er als Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft Hagen für die Sicherheit dieses Fluchtweges verantwortlich ist. Es gibt aber auch andere Stellen, die die Kompetenz haben festzustellen, dass der Fluchtweg nicht sicher ist. Im Übrigen wird das Brandschutzkonzept eines städtischen Gebäudes alle fünf Jahre vom Bauordnungsamt und der Feuerwehr überprüft.
Herr Voss berichtet von der letzten Schulbaubereisung und zitiert Herrn Krüger mit den Worten, dass nach seiner Einschätzung das Flachdach für zwei Schulklassen nicht tragfähig genug sei, erst Recht nicht, wenn die Kinder sich dort bewegen. Herr Krüger sieht sich ausdrücklich falsch zitiert und bestätigt erneut, dass er damals wie heute von der Sicherheit des Fluchtweges überzeugt ist.
Herr Voss bezieht sich auf Absatz 3 der Begründung der Vorlage zu diesem TOP und bittet Herrn Krüger um eine Stellungnahme. Herr Krüger kann sich der Auffassung der Obersten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen nicht anschließen und hält weiter an einer Evakuierung des Flachdaches mittels Leitern fest. Dies steht auch nicht im Gegensatz zur geltenden Bauordnung. Herr Voss gibt zu bedenken, dass im ungünstigsten Fall zwei Schulklassen auf ein mit Dachpappe bedecktes Flachdach flüchten. Er sieht die Gefahr der Brennbarkeit des Bodens sowie aufsteigender giftiger Dämpfe. Weiterhin habe die ehemalige Rektorin der Schule ihm mitgeteilt, dass nach Aussage der Feuerwehr Rettungsübungen über den zweiten Fluchtweg viel zu gefährlich seien.
Herr Krüger gibt zu bedenken, dass wir hier nur über den zweiten Rettungsweg diskutieren, der nur dann genutzt wird, wenn das Treppenhaus als erster Fluchtweg ausscheidet. Sollte die Schulleitung keine Rettungsübungen durchführen, so handelt sie grob fahrlässig. Des Weiteren stellt er in Abrede, dass die Feuerwehr eine solche Aussage getätigt hat.
Herr Krippner begrüßt die Klarheit der Aussagen von Herrn Krüger, schlägt aber vor, dass die Feuerwehr sich trotzdem noch mal die Örtlichkeit anschaut. Herr Schmidt nimmt Bezug auf die Information der Obersten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen und rechnet vor, dass es bei 60 Kindern bis zu 3 Stunden dauern kann, bis alle vom Dach evakuiert sind. Insofern sieht er die absolute Dringlichkeit, hier einen alternativen zweiten Rettungsweg zu installieren. Herr Jäger verweist auf den letzten Brandschaubericht vom 05.06.2010, bei dem nur bemängelt wird, dass eine Absturzsicherung auf dem Flachdach fehlt. Empfohlen wird außerdem, an dem Flachdach eine Treppe nach unten zu installieren. Auf die Frage, ob der zweite Fluchtweg sicher ist, antwortet Herr Jäger, dass es eine 100%ige Sicherheit nicht gibt.
Herr Leisten regt an, die empfohlene Treppe kurzfristig zu installieren, um das leidige Problem endgültig aus der Welt zu schaffen. Herr Voss hält weiterhin an seiner Einschätzung fest, dass der zweite Fluchtweg nicht sicher ist und dass die Fachverwaltung eine Pflichtverletzung begeht, wenn sie weiterhin an diesem Brandschutzkonzept festhält.
Herr Jäger schlägt nach Rücksprache mit Herrn Krüger vor, an dem Flachdach ein Treppengerüst anzubauen. Dies wird kurzfristig geprüft. Herr Krüger weist abschließend den Vorwurf von Herrn Voss zurück, dass er hier in der Bezirksvertretung bewusst die Unwahrheit sagt. Herr Voss entgegnet, dass es ihm allein um die gegenteilige Einschätzung zwischen ihm und Herrn Krüger in der Frage der Sicherheit des zweiten Fluchtwegs gegangen ist. Herr Voss sieht den TOP als erledigt an.
