02.12.2015 - 8.6 Widmung Stichstraße zur Birkenstraße ab Haus-Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

 

Stichstraße zur Birkenstraße von Haus-Nr. 26b in westl. Richtung bis Wendehammer

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Boele, Flur 13, Flurstücke 843 tlw., 786, 802, 830, 834, 799)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage