02.12.2015 - 8.7 Teiländerung Nr. 103 - Schwerter Str. / Im Sümm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 02.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend gibt Herr Kohaupt nachstehende Erläuterung zum B-Plan „Im Sümmern“.
In der Bezirksvertretung-Nord wurde am 02.09.2015 die Einleitung des B-Plan Verfahrens einstimmig beschlossen. Ebenso im Rat der Stadt Hagen am 24.09.2015.
Im Nachgang zu der Sitzung gingen den Fraktionen der BV-Nord weitergehende Informationen zu der Gesamtsituation der Fläche „Im Sümmern“ zu. Unter anderem wurde mitgeteilt, dass eine Bauvoranfrage vorliege.
Die BV geht nunmehr davon aus, dass durch die Einleitung des B-Plan Verfahrens die Bauvoranfrage nicht mehr, bzw. negativ beschieden werden soll und zwar nach Abschluss des Verfahrens.
Weitergehend wurde der BV zur Kenntnis gegeben, dass die Firma ALDI den Standort Bathey mit 760 m² Fläche aufgeben werde, wenn das Vorhaben an der Schwerter Str. realisiert würde.
Da hier keine Vergrößerung der realen Verkaufsfläche erfolgen soll, hatte die BV in der Sitzung am 28.10.2015 noch massiven Beratungsbedarf. Leider war kein Verwaltungsvertreter anwesend.
Herr Kohaupt macht deutlich, dass es in der letzten Sitzung noch Beratungsbedarf gegeben habe und es so zur 1. Lesung gekommen sei und nicht wegen fehlender Vertreter der Verwaltung. Dies habe im Nachgang zu Irritationen geführt.
Eine negative Auswirkung auf die Einzelhandelsfläche im Hagener Norden werde von den Fraktionen der BV nicht gesehen. Insbesondere, da Vertreter der Firma ALDI in einem Gespräch noch einmal verdeutlichten, dass nur die Laufflächen in dem neuen Markt größer / breiter und daher kundenfreundlicher gestaltet würden. Die Nettoverkaufsfläche soll nicht vergrößert werden, insoweit seien aus Sicht der BV keine negativen Auswirkungen in Richtung Penny, Lidl und Edeka zu erwarten.
Ergänzend sei hierzu angemerkt, dass sich EDEKA und Lidl bzw. Netto, Penny und oder Aldi an anderen Standorten dieser Stadt einvernehmlich nebeneinander befinden. Bisher ist nicht bekannt, dass einer dieser Märkte wegen Umsatzproblemen geschlossen werden musste.
Des Weiteren stelle sich für die Bezirksvertretung die Frage, ob geltendes Baurecht nach § 34 BauGB, gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Baunutzungsverordnung § 11, höher zu bewerten sei, als die Beschlusslage zum Einzelhandelskonzept. Wäre dies der Fall, hätte die Verwaltung die Bauvoranfrage unter Berücksichtigung des zurzeit geltenden Planungsrechtes (Sonderbaufläche u. a. mit Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandelsbetrieb) positiv entscheiden können.
Es dränge sich die Vermutung auf, dass mit der Einleitung eines B-Planes in Richtung Gewerbegebiet ein rechtlicher Schachzug auf den Weg gebracht werde. Es erscheine fraglich, ob dies einem Normenkontrollverfahren standhalten würde.
Aus den vorgenannten Gründen bedürfe es einer weiteren Beratung, damit die ehrenamtlichen Mitglieder der BV-Nord, eine Entscheidung treffen könnten.
Abschließend merkt Herr Kohaupt noch an, dass aus der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes hervorgehe, dass in GE- und GI-Gebieten zukünftig die Neuansiedlung von Einzelhandel ausgeschlossen sei. Ausnahmen seinen jedoch Handwerksbetriebe mit Verkauf an letzte Verbraucher, Bestandschutz genießenden vorhandenen Betriebe und bei denen angemessene Erweiterungen und „Erneuerungen im Sinne Ziel 7“ Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel zulässig sein sollten.
Herr Winkler entgegnet, dass das Einzelhandelskonzept als Satzung für die Stadt Hagen als Rechtsgrundlage angewandt werden müsse. Die Umsetzung könne bis zu einen Jahr dauern.
Herr Kohaupt merkt an, dass zum jetzigen Zeitpunkt dem Betreiber nur gerichtlich geholfen werden könne, sein Vorhaben zu realisieren.
Herr Mosch ergänzt, dass der Antrag auf Vorbescheid zeitlich überlagert würde durch den zu beschließenden B-Plan. Er erkundigt sich nach den Fristen des Vorbescheides. Weiterhin möchte er wissen, ob es durch den Beschluss des Rates zu eventuellen Nachteilen für den Antragsteller kommen könnte.
Herr Winkler macht deutlich, dass sich durch das Inkrafttreten des B-Plans die Rechtsgrundlage für den Bescheid ändern würde und dadurch vermutlich auch das Ergebnis des Vorbescheides.
An der weiteren angeregten Diskussion, in der über die Fristen von Vorbescheiden und das Einzelhandels- Nutzungskonzept gesprochen wurde, beteiligen sich die Herren Hennemann, Gerbersmann, Winkler und Kohaupt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 103 – Schwerter Str. / Im Sümmern – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Boele. Es wird begrenzt durch die Schwerter Str. im Nordwesten und einen vorhandenen Fußweg im Südosten. Die südwestliche Plangebietsgrenze verläuft entlang des Grundstücks der Vinckeschule. Die nord-östliche Grenze verläuft in Höhe des Hauses Schwerter Str. 202 in südöstlicher Richtung und umschließt die vorhandene Grünfläche.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll Anfang 2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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