22.02.2005 - 11 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr.1 "Auf dem Sombo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann äußert nach wie vor
große Bedenken gegen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.
Herr Grothe gibt zu bedenken, dass
hier die Genehmigung für eine Nutzungsänderung für einen 1-Euro-Shop erteilt
worden sei. Hier würden nun Artikel angeboten, die auch im Innenstadtbereich
relevant seien.
Herr Meier erklärt, dass seine
Fraktion noch Beratungsbedarf habe und er beantrage daher für heute eine 1.
Lesung.
Herr Asbeck stellt fest, dass
hiergegen keine Bedenken bestehen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einleitung der Änderung Nr.2 zum Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 “Auf
dem Somborn” gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im
wesentlichen begrenzt durch
- die Lenne im Westen bzw. Süden
- die Henkhauser Str. bzw. Im Niederfeld im
Osten
- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Str. im Norden.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist
Bestandteil des Beschlusses.
