22.02.2005 - 9 Bebauungsplan Nr.: 5/04 (566)-Gewerbefläche Wes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 5/04 (566) -Gewerbefläche
Weststraße/Herdecker Straße -Nord-- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB
Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.
Es umfasst
die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5,
der Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
