22.02.2005 - 17 Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe erklärt, dass die Vorlage zunächst von der Verwaltung zurückgezogen werde. Gleichzeitig kündigt er eine erneute Beratung in der Juni-Sitzung dieses Ausschusses an.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1 Abs. 6 BauGB.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/01  -Obere Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 567, und 568.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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