22.02.2005 - 17 Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1
Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplan Nr. 5/01 -Obere
Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und
10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.
Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser
Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100,
101, 567, und 568.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan
eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen
die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.
